Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bauen aktuell zwei Häuser mit einer vorgeblichen
Qualitätsfirma, die mit einzelnen Gewerken Verträge zur Umsetzung der
Bauleistungen des Projektes schließt. Wir sind für diese Verträge nicht der
Vertragspartner, sondern die Baufirma.
Nun gibt es folgendes Problem: Gängige Praxis ist, dass man
aus im Hauspreis enthaltenen, einfachen Standardsanitärobjekten der Baufirma
wählen kann oder mit der Sanitärfirma andere Objekte bemustert. Diese werden
dann gegen die enthaltenden Standardobjekte gerechnet. Für diese Objekte sind
wir dann direkt der Vertragspartner. Zudem ist die Sanitärfirma für die
Realisierung der Heizung und die Sanitärrohinstallation zuständig.
Durch die fantastischen Aufschlägen landeten wir bei ca.
10.000€ ZUSÄTZLICH für andere WCs, Waschbecken, Kopfbrause in der Dusche usw.
Jedoch weigert sich die Sanitärfirma für die Unterputzarmatur der Dusche Gewährleistung
zu geben. Sie weigert sich auch überhaupt eine andere Unterputzarmatur
vorzuschlagen oder auf unsere Vorschläge zu reagieren. Sie bietet lediglich
eine Überputz-Lösung an ODER den gesamten Auftrag zu vergessen. Man
„müsse“ auch gar nichts anbieten, so die Aussage der Sanitärfirma.
Wir wollen jedoch keine Überputzarmatur. Wir empfinden es
quasi als Erpressung, da die Option den einfachen Standard zu nehmen in einem
neuen Haus wegen den Leitungen, Fliesen etc. nicht ohne weiteres Nachgearbeitet
werden kann und auch keine eigentliche Bemusterung verschiedener
Standardobjekte stattgefunden hat, faktisch ausfällt.
Daher haben wir die Baufirma gebeten eine andere
Sanitärfirma zu beauftragen.
Die Baufirma wiederum zieht sich darauf zurück, dass die
Sanitärrohinstallation und vereinbarte Standardobjekte mit der Sanitärfirma
bereits vertraglich geregelt sind und man sich doch mit der Sanitärfirma
einigen soll, zumal es ja die eigenen Sonderwünsche sind. Jedoch haben wir
keine Möglichkeit zu einer Einigung, da wir ja de facto eigentlich keine Wahl
haben außer uns, in Verkehrung des Kunden-Dienstleister-Verhältnisses, allen
Forderungen der Sanitärfirma zu beugen und z.B. auf Gewährleistung der
Unterputzarmatur zu verzichten.
Hat jemand eine Idee wie man vorgehen kann um entweder die
Gewährleistung zu erzwingen, oder besser die Baufirma dazu zu bewegen eine
andere Sanitärfirma heranzuziehen?
Vielen Dank.