Wenn der zugewiesene Installateur beim Hausbau zum Erpresser wird

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bauen aktuell zwei Häuser mit einer vorgeblichen
Qualitätsfirma, die mit einzelnen Gewerken Verträge zur Umsetzung der
Bauleistungen des Projektes schließt. Wir sind für diese Verträge nicht der
Vertragspartner, sondern die Baufirma.

Nun gibt es folgendes Problem: Gängige Praxis ist, dass man
aus im Hauspreis enthaltenen, einfachen Standardsanitärobjekten der Baufirma
wählen kann oder mit der Sanitärfirma andere Objekte bemustert. Diese werden
dann gegen die enthaltenden Standardobjekte gerechnet. Für diese Objekte sind
wir dann direkt der Vertragspartner. Zudem ist die Sanitärfirma für die
Realisierung der Heizung und die Sanitärrohinstallation zuständig.

Durch die fantastischen Aufschlägen landeten wir bei ca.
10.000€ ZUSÄTZLICH für andere WCs, Waschbecken, Kopfbrause in der Dusche usw.
Jedoch weigert sich die Sanitärfirma für die Unterputzarmatur der Dusche Gewährleistung
zu geben. Sie weigert sich auch überhaupt eine andere Unterputzarmatur
vorzuschlagen oder auf unsere Vorschläge zu reagieren. Sie bietet lediglich
eine Überputz-Lösung an ODER den gesamten Auftrag zu vergessen. Man
„müsse“ auch gar nichts anbieten, so die Aussage der Sanitärfirma.

Wir wollen jedoch keine Überputzarmatur. Wir empfinden es
quasi als Erpressung, da die Option den einfachen Standard zu nehmen in einem
neuen Haus wegen den Leitungen, Fliesen etc. nicht ohne weiteres Nachgearbeitet
werden kann und auch keine eigentliche Bemusterung verschiedener
Standardobjekte stattgefunden hat, faktisch ausfällt.

Daher haben wir die Baufirma gebeten eine andere
Sanitärfirma zu beauftragen.

Die Baufirma wiederum zieht sich darauf zurück, dass die
Sanitärrohinstallation und vereinbarte Standardobjekte mit der Sanitärfirma
bereits vertraglich geregelt sind und man sich doch mit der Sanitärfirma
einigen soll, zumal es ja die eigenen Sonderwünsche sind. Jedoch haben wir
keine Möglichkeit zu einer Einigung, da wir ja de facto eigentlich keine Wahl
haben außer uns, in Verkehrung des Kunden-Dienstleister-Verhältnisses, allen
Forderungen der Sanitärfirma zu beugen und z.B. auf Gewährleistung der
Unterputzarmatur zu verzichten.

Hat jemand eine Idee wie man vorgehen kann um entweder die
Gewährleistung zu erzwingen, oder besser die Baufirma dazu zu bewegen eine
andere Sanitärfirma heranzuziehen?

Vielen Dank.

Hallo!

Dazu kurz meine Erfahrung mit Unterputzarmaturen! Wir hatten vor vielen Jahren für das Bad bei der Wanne eine Unterputzarmatur gewählt - keine Billigarmatur, an sich gibt es die gleiche Erzeugerfirma immer noch! Nun tropft diese Armatur seit einiger Zeit - es ist dem Installateur nicht möglich das Problem mit einem Ersatzteil zu beheben. Nun besteht also die Situation, daß man entweder mit der Tropferei leben muß —oder mit Stemmarbeiten eine neue Armatur einbauen muß. Die Fliesen sind dann natürlich auch hinüber.

Also nach meiner Erfahrung - nie wieder Unterputzarmaturen, die sehen erst mal schicker aus, aber dann hat man die Misere!

Grüße Mannema

Servus,

§§ 634 - 637 BGB kann man nicht „verweigern“ - sie sind so, wie sie sind.

Schöne Grüße

MM

Ihr habt doch einen Vertrag. Der bindet beide Seiten. Auch euch, denn ihr habt ja vertraglich abgeschlossen, dass ihr mit bestimmten Sanitärinstallationen baut. Wenn ihr nun nachträgliche Änderungswünsche habt, erfordert das eine einvernehmlich Lösung. Wenn die nicht gefunden werden kann, dann ist die Änderung eben nicht möglich.

That’s life! C’est la vie!

Hallo!

Die Firma muss keine Unterputzarmatur einbauen, wenn sie das nicht will.
„Zwingen“ kann sie nur der Bauträger.
Macht sie es aber, dann muss sie dafür auch Gewährleistung bieten, da käme sie nicht drumherum. Das ist gesetzlich festgelegt.

Und eine andere Firma beauftragen ?

Möglich, wenn der Bauträger und wohl auch der bisherige Installateur es gestattet.
Das gibt dann aber böse Abgrenzungsprobleme mit der Gewährleistung, wer was zu verantworten hat.
Schließlich würde der 2. Installateur an Teilen der verlegten Installation des 1. Installateurs arbeiten und anpassen. Das ist immer problematisch.

Du hättest dann immer 2 Vertragspartner im Schadensfall.

So etwas muss man alles vorher mit dem Bauträger klären, man hat doch die Baubeschreibung in der Umfang , Ausstattung und Materialien festgelegt werden.

Sonderwünsche sind immer teuer und wenn sie auch noch spät kommen und Änderungen an bereits vorh. Leitungen erfordern, schlagt man halt zu,
Dann berechnet man reale Preise nach Zeit und Aufwand, der Pauschalpreis „Sanitär“ gegenüber dem Bauträger ist nach Mengenpreis und Auftragsvolumen kalkuliert. Da stecken dann viel niedrigere Einheitspreise für die einzelne Leistung drin, als man sonst bei Einzelkunden berechnet.

MfG
duck313

Hallo,

das klingt mir ganz so wie bei einem Arbeitskollegen dessen Baufirma mittlerweile pleite ist und er auf diversen Altlasten sitzt, aber das ist hier sicher anders…

Du kannst entweder Überputz Armaturen nehmen und die Gewährleistung dann im gesammten abnehmen lassen. Willst Du nicht, also müsstest Du IMHO die kompletten Sanitärarbeiten aus dem Gewerke rausnehmen lassen und Dir einen Subunternehmer suchen, der das so übernimmt wie Du das willst. Das lässt Du natürlich von der baufirma entsprechend absegnen. Dann hast Du es so wie Du willst, aber auch ggf. zeitliche und logistische Probleme, weil ja andere Gewerke ggf. davon abhängen und auch entsprechende End-Abnahmen gemacht werden müssen. Mußt Du Dir überlegen, denn das gibt Streß pur :wink:

Gewährleistung „erzwingen“ kannst Du nicht. Macht auch aus Sicht des Handwerkers keinen Sinn, denn allein die Preise sind so eng kalkuliert, das irgendwelche Sonderwünsche keinen Spaß machen. Was Du aber machen kannst ist es eben schriftlich fixieren zu lassen, das das so gemacht wird wie DU es willst, die Sanitärfirma aber eben keinerlei Gewährleistung darauf gibt. Das heißt wenn was drann ist zahlst Du halt „normale“ Arbeitsstunden.

Gruß
h.

Hallo Mannema,

  1. Man nimmt eine Revisionsöffnung, wie sie normalerweise seitlich an der Badewanne eingebaut wird, und baut die Armatur dahinter ein. Wenn es denn sein muss, kann man die Fliesen dann auch normal verfugen, sodass man keinen unterschied sieht. Man muss dann halt die Fugen ausfräsen, wenn man mal ran muss.
  2. Wenn es die Gegebenheiten erlauben, bricht man die Wand ganz durch, sodass man aus einem anderen Raum von der Rückseite an die Armatur kommt. Ist nicht ganz ideal und man muss mit der Leitungsführung aufpassen, sonst kann man sich das Teil nur ansehen, aber nicht ausbauen!

MfG Peter(TOO)

Hallo!
Ja, von der Möglichkeit vom Nebenraum (zum Glück ein Abstellraum!) einen Wanddruchbruch zu machen hat der Installateur auch gesprochen! Dein erster Vorschlag ist in unserer Situation nicht realisierbar.
Danke für die Ratschläge!
Mannema