Wenn die mutter meines sohnes heiratet, muß ich weiterhin den vollen unterhaltssatz zahlen?

meine ex- freundin hat ein kind von mir. sie verschwieg es aber und als der Junge 4,5 Jahre alt war, geht es um den Unterhalt. Ich wurde als Vater angegeben und an das Jugendamt darf ich seit 2,5 Jahren den erhöhten satz von 110% zahlen. Nun hat meine damalige Freundin einen netten Mann geheiratet ( ich nenne ihn mal frank). Muß ich dennoch Unterhalt zahlen, da der Junge doch von einem anderen erzogen wird.

Kenne mich leider in Rechtsfragen nicht aus
Mit freundlichem Gruss

Kindesunterhalt ist immer zu zahlen, ganz unabhängig davon ob die Mutter heiratet o.ä.

„Freundin einen netten Mann geheiratet…“

Ich nehme mal an, dass Sie der Kindsvater sind, weil Sie es bestätigt haben, oder weil das via DNS bewiesen worden ist.
a) stimmt das?
b) Hat sich das Einkommen seit dem Entscheid wesentlich und vermutlich dauerhaft geändert? (Etwas 20% / 1Jahr)
c) Ist der Entscheid rechtskräfig oder besteht noch die Möglichkeit einer Einsprache?

Da ich nur das Schweizer Recht Kenntnis habe, meine Vermutung:

  • Ja
  • Teilweise Reduktion ?

Ich bin überzeugt, dass Ihnen das Jugendamt auf die Frage Auskunft gibt und ob eine Reduktion angezeigt sei.

guten morgen

ja,du mußt natürlich den Unterhalt weiter bezahlen. Du bist und bleibst der Vater und somit Unterhaltspflichtig

lisa

hallo,
ich bitte zu entschuldigen, dass ich zur zeit aus persönlichen gründen nicht antworten kann!
tut mir echt leid!
grüße b.

Meines Erachtens muß der leibliche Vater für das Kind weiterhin Unterhalt zahlen, auch wenn die Mutter wieder heiratet.

Hallo
kurz und knapp: Du musst natürlich auch weiterhin Unterhalt zahlen.

Kind ist Kind, egal wer sich darum kümmert.

Gruß

Hallo,

ja, der Kindesunterhalt muss vom leiblichen Vater weiterbezahlt werden. Nur wenn der Stiefvater das Kind adoptiert entfällt die Unterhaltspflicht.

Gruß
Ingrid

Sorry, da brauchste jurisitschen Rat. Nach dem neuen UNterhaltsrecht kann Deiner Ex-Frau zugemutet werden, für Ihren Unterhalt zu zahlen, sobald das Kind 3 ist. Unter welchen Bedingungen ihr neuer „Frank“ für das Kind aufkommen muss, kann ich leider nicht sagen. Gibt es denn überhaupt ein richtiges Vaterschaftsgutachten ?
Gruss

p

Hallo,

nei für die ehemalige Freundin muß aufgrund der Eheschliessung kein Unterhalt gezahlt werden. Für den Sohn gelten allerdings weiterhin die festgelegten Unterhaltssätze vom Jugendamt, da Sie der Vater des Kindes sind.
Anders wäre es, wenn unter dem neuen Namen des neuen Lebenspartners geführt wird bzw. adoptiert wurde.

Viele Grüße
Y.Dosse

als Vater angegeben „geht“ nicht… Du wirst allerwahrscheinlichkeit nach eine entsprechende urkunde unterschrieben haben oder ein vaterschaftstest weist dich als vater aus. wenn eines von beiden stimmt, zahlst Du weiter unterhalt… egal was deine ex macht… auch wenn sie ihn heiratet zahlst du… nur wenn er das kind adoptiert bist du draussen aus der nummer… ansonsten so wenn das kind 25 jahre ist

UVG-Zahlungen entfallen(Jugendamt stellt die UVG-Zahlungen ein), sobald die Kindesmutter heiratet. Wenn die Kindesmutter weiterhin Unterhalt will, muss sie das einklagen.