ich habe eine Frage die mich seit längerem beschäftigt und ich hoffe Ihr könnt mir dabei helfen. Nehmen wir mal an man hat einen vernünftigen Job und verdient soviel Geld das es zum Leben reicht und auch für eine Familie reicht. Soweit so schön. Nun hat diese Person aber eine alleinstehende Mutter die mit Geld überhaupt keinen bezug hat. Sie verdient nicht soviel, war vorher selbstständig und Ihr Geschäft in den Sand gesetzt. Zurück blieben Schulden beim Finanzamt und Lieferanten. Nun werden die Schuldzinsen zwar bezahlt, es reicht aber nicht zur Tilgung. Somit hat diese Person bereits über 10 Jahre Zinsen gezahlt, aber keine Tilgung vorgenommen. Des Weiteren macht sie Schulden beim Zahnarzt und Optiker wo sie die Zähne und Brille abstottert. Möbel werden über Finanzierung beim Versandhandel gekauft.
Nun meine Frage: Müssen die Kinder für die gemachten Schulden einspringen wenn die Mutter Zahlungsunfähig ist? Dies ist spätestens der Fall wenn sie in Rente geht und kann man in diesen Fall die Mutter entmündigen? Die Kinder wissen nicht was die Mutter als nächstes vor hat und haben kein Interesse dafür aufzukommen wenn die Mutter über Ihre Verhältnisse lebt. Anmerkung: Man ist schon irgendwie verwundert wie schwer es ist ein Darlehen für ein Haus zu bekommen aber leicht wenn ein verschuldete Personen o.g. Sachen auf pump kauft.
eine Haftung Familienangehöriger, insb. der Kinder für die Schulden der Eltern gibt es nicht. Dennoch sind solche Situationen nicht ganz unproblematisch.
Abgesehen von der Tatsache, dass später ein eventuelles Erbe hiermit belastet ist, werden die Angehörigen spätestens dann herangezogen, wenn die Person zum Sozialfall wird. Hier sollte aber jemand, der sich in dem Bereich besser auskennt, konkretere Antworten geben.
Gruß,
Dea
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Zunächst eine Frage: Gibt es in unserer Rechtssprechung so etwas wie den Grundsatz „keine Zahlungsverpflichtung ohne Mitbestimmung im Vorfeld mit der Möglichkeit die entsprechenden Kosten niedrig zu halten“?
Ansonsten: keine Gefahr für die Kinder. Das wäre ja noch schöner.
Die Unterhaltspflichten könnten unter Umständen aber recht hoch ausfallen.
Noch schöner wäre es auch, wenn man die Mutter „entmündigen“
lassen könnte, weil das Kind denkt, sie könne nicht mit Geld
umgehen.
Wenn es so wäre (was hier zum Glück verneint wird), dass die Kinder am Ende für die Schulden aufkommen müssen, dann wäre dies konsequent. Abgesehen davon, dass es „Entmündigung“ nicht mehr gibt. Aber denkbar wäre es vielleicht, eine Person, für deren Schulden später jemand anders aufkommen muss, unter Aufsicht in finanziellen Dingen zu stellen.
Wie ist es in Grenzfällen? Wenn jemand zum Beispiel die Kranken- und Pflegeversicherung nicht mehr bezahlt? Hätten dann die Kinder, die später das Pflegeheim bezahlen müssten eine Chance, die monatlichen Raten sicherzustellen? Oder im Pflegefall eine Chance, die Zahlungen zu verweigern mit dem Argument, dass sie alles versucht haben, den Verlust der Versicherung zu vermeiden?
Zunächst eine Frage: Gibt es in unserer Rechtssprechung so
etwas wie den Grundsatz „keine Zahlungsverpflichtung ohne
Mitbestimmung im Vorfeld mit der Möglichkeit die
entsprechenden Kosten niedrig zu halten“?
Es gibt vor allen Dingen den Grundsatz der Privatautonomie. Wenn meine Mutter Verträge schließt kann sie das tun wie sie Lustig ist, damit hat der Sohn rein gar nichts und niemals nie irgendwas zu tun, die Tochter übrigens auch nicht, und in der Regel auch nicht der Mann, genauso wie der Schwager, die Bruder, der Onkel und der Familienhund.
Wobei die Unterhaltspflichten sich aber nicht auf
Schuldentilgung erstrecken, oder?
Die Schulden haben mit der Unterhaltspflicht nichts zu tun. Außer, dass anzunehmen ist, dass eine Mutter, deren Kinder ihr Unterhalt schulden, ziemlich pleite sein muss und deswegen für Gläubiger über dem Selbsterhalt wahrscheilich eh nix mehr zum pfänden bleibt.