Wenn die polizei eine sachbeschädigung

… aufnimmt aber niemand eine anzeige stellt warum muss der geschädigte dann zur zeugenaussage ?

was wurde den beschädigt?
grundsätzlich handelt es sich bei einer sachbeschädigung u ein mischantragsdelikt. d.h. die straftat wird nur auf antrag des geschädigten verfolgt, es sei denn der staatsanwalt verfolgt die sache wegen öffentlichen interesses.
die polizei schreibt jetzt eine anzeige, die warsch. beim StA hängenbleibt und fallengelassen wird.

Er muß ja nicht. Die Pflicht zur Zeugenaussage besteht nur vor Gericht.

Er wird nur deswegen vorgeladen oder bekommt einen Anhörungsbogen, weil die Polizei die pflicht hat, Straftaten zu ermitteln.

Die Polizei hat Straftaten gemäß der Strafprozessordnung zu erforschen, wenn sie davon Kenntnis erhält. Dazu braucht es keine Anzeige. Eine Zeugenaussage (also Angaben zur Sache) bei der Polizei braucht niemand zu machen. Allerdings muss er ggf. vor Gericht aussagen.

Gruß
HH

weil die Polizei gesetzlich verpflichtet ist, Straftaten zu verfolgen, egal ob jemand Anzeige erstattet oder nicht (nennt sich Legalitätsprinzip). Hat eine Person diesen Vorfall beobachtet und kommt als Zeuge in Frage, dann wird dieser auch als Zeuge vorgeladen und ist gesetzlich verpflichtet, die Wahrheit zu sagen!

… aufnimmt aber niemand eine anzeige stellt warum muss der
geschädigte dann zur zeugenaussage ?

… aufnimmt aber niemand eine anzeige stellt warum muss der
geschädigte dann zur zeugenaussage ?

Hallo

Das kommt ein bisschen auf die Sachbeschädigung an. Eine Sachbeschädigung stellt eine Straftat dar. Die Polizei ist also verpflichtet auch solche Taten zu verfolgen. Wofür man nun die Zeugenaussage braucht, ist Einzelfallabhängig. Wenn es der Aufklärung dienen könnte, warum nicht? Die rechtliche Möglichkeit besteht.

Gruß

Weil der Zeuge mit seiner Aussage ggef. zur Aufkärung beitragen kann und nur er als GEschädigter den Sachschaden beziffern kann.
Vor der Polizei MUSS allerdings niemand aussagen, selbst ein Zeuge nicht. Die Anzeige geinge dann ohne deine Aussage zur Staatsanwaltschaft mit dem Vermerk, dass Du keine Aussage gemacht hast. Sollte Deine Aussage dennoch von Bedeutung sein, wird sie entweder vom Staatsanwalt oder Richter schriftlich angeordnet. Wenn Du gegenüber dem Täter von keinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen kannst, Bist Du zur AUssage verpflichtet. Warum dann nicht gleich bei der Polizei. Wenn DU da nicht hin willst, kannst Du Deine Aussage auch zu Papier bringen und dem Sachbearbeiter zukommen lassen.

Lg C.

… aufnimmt aber niemand eine anzeige stellt warum muss der
geschädigte dann zur zeugenaussage ?

… aufnimmt aber niemand eine anzeige stellt warum muss der
geschädigte dann zur zeugenaussage ?

Hallo!
Grundsätzlich sind Sachbeschädigungen sogen. Antragsdelikte…das heißt, sie werden nur auf Strafantrag des Geschädigten hin verfolgt!Ausnahmen sind möglich, wenn „besonderes öffentliches Interesse“ eine Strafverfolgung begründet.
Gruß,
Christian

ich hab mich mit meinem kumpel wieder vertragen und das was kaputtgegeangen is ham wa uns auch geeinigt - also mein kumpel der ruft jez bei der polizei an und sagt er möchte keine zeugenaussage machen und nicht anzeigen und dann is die sache gegessen oder wie (auf der zeuegeneinladung stand nix von otion nich zu kommmen )

… aufnimmt aber niemand eine anzeige stellt warum muss der
geschädigte dann zur zeugenaussage ?

Hallo und Guten Tag

Die Polizei und auch die Staatsanwaltschaft sind verpflichtet Informationen, zu Straftaten auf zu nehmen. Eine Sachbeschädigung ist nach dem gültigen Recht ein sogenanntes Antragsdelikt, und wird eigentlich nur auf Antrag (unterschriebener Strafantrag) des Geschädigten verfolgt. Da gibt es aber noch eine Ausnahme. Wenn kein Strafantrag gestellt wurde ist die Polizei oder Staatsanwaltschaft trotzdem verpflichtet eine Strafanzeige zu fertigen. Die Strafanzeige beinhaltet die objektive Seite der Tat und der Strafantrag ist der Wille des Geschädigten zu Verfolgung und Bestrafung des Täters. Liegt der Strafantrag nicht vor oder will der Geschädigte keine Strafverfolgung so kann die Staatsanwaltschaft als „Herr des Verfahrens“ ein sogenanntes „Öffentliches Interesse“ bekunden und die Ermittlungen auch gegen den Geschädigten durchführen. Hier müssen dann aber gewisse Voraussetzungen erfüllt sein die bei einem Gerichtsverfahren anerkannt werden und das Verfahren begründen können. Dann kann es vorkommen, dass Ermittlungen durchgeführt werden die dann die Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten zum Inhalt haben. Oder es sind Tatsachen vorhanden, wo ein sogenanntes Sammelverfahren (mehrer Straftaten eines Täters) bearbeitet wird und die Sachbeschädigung mit diesem Täter im Zusammenhang steht. Da es hier um laufende Verfahren handelt wird der Einzelne nicht über Zusammenhänge informiert. Eine andere Erklärung kann ich auf Grund der geringen Informationen nicht geben. Ich weise auch daraufhin, dass dies nur eine Allgemeine Aussage zu Ihrer Frage ist, da die genauen Zusammenhänge erst durch die Einzelfalldarstellung Ihre Frage beantworten…

Tschüss…

… aufnimmt aber niemand eine anzeige stellt warum muss der
geschädigte dann zur zeugenaussage ?

Anzeige von Amtswegen kommt meist bei wandschmierereien z.b. nen hakenkreuz oder verbotene zahlenverbindungen wie 18 od.88

Wenn die Polizei Kenntnis von einer Straftat erhält, auch durch eigene Feststellungen, dann ist sie zur Anzeigenaufnahme verpflichtet.
Wird also, im konkreten Fall, eine Sachbeschädigung begangen und die Polizei erfährt davon (wie auch immer), dann erfolgt automatisch eine Strafanzeige. Dabei ist es zunächst uninteressant, ob der Geschädigte dies will oder nicht.

Sachbeschädigung ist grundsätzlich ein Antragsdelikt. Die weitere Strafverfolgung erfolgt i.d. Regel nur auf schriftl. Antrag des Geschädigten. Dies ist aber erst für die Staatsanwaltschaft wichtig.
Die Polizei ermittelt zunächst alle Umstände. Dazu gehört auch die Vernehmung von Zeugen. Danach wird der Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Dort entscheidet sich dann erst, ob die Sache weiter verfogt oder eingestellt wird.
Gibt es einen Täter und Geschädigten, und stellt dieser Geschädigte Strafantrag, dann geht’s weiter (Strafbefehl, Gericht).
Gibt es einen Täter und der Geschädigte stellt keinen Strafantrag, dann kann der Staatsanwalt die Sache einstellen oder aber auch gegen den Willen des Geschädigten weiterverfolgen. (z.B. wenn der Täter schon mehrfach straffällig geworden ist und der Staatsanwalt darum Handlungsbedarf sieht -öffentliches Interesse- nennt man das dann)
Gibt es keinen Täter (weil er nicht ermittelt werden konnte), dann wird das Verfahren vom Staatsanwalt eingestellt.

Wichtig ist, nur die Staatsanwaltschaft darf entscheiden was aus der Anzeige wird.
Die Polizei muss jeden Sachverhalt so weit wie möglich ausermitteln und ihn dann vorlegen.
Darum werden die Zeugen und besonders der Geschädigte zur Sache gehört.

Im übrigen muss man nicht zur polizeilichen Vernehmung gehen. Wenn man eine Vorladung von der Polizei bekommt, so braucht man dieser nicht folge zu leisten.
Man könnte natürlich, der Höflichkeit halber, den Sachbearbeiter (steht auf der Ladung) anrufen und den Termin absagen.
Erst bei staatsanwaltschaftlichen oder gerichtlichen Ladungen ist Erscheinen Pflicht. Sonst wird es teuer und man wird zum nächsten Termin verhaftet und polizeilich vorgeführt.

tut mir leid kann ich nichts zu sagen. das ist aufgabe der schutzpolizei und davon hab ich keine ahnung da ich bei der bundespolizei bin

… aufnimmt aber niemand eine anzeige stellt

Das war dann vermutlich eine Anzeige „von Amts wegen“. Das heisst, die Kollegen haben eine Sachbeschädigung = Straftat festgestellt und sind daher von Gesetz her VERPFLICHTET, eine Anzeige zu fertigen und anschließend „zu erforschen und aufzuklären“, wie es so schön heisst.
Darum

muss der geschädigte dann zur zeugenaussage

damit geklärt werden kann,
a) liegt überhaupt eine Straftat vor (denn wenn jemand FAHRLÄSSIG eine Sachbeschädigung begeht, ist dies KEINE Straftat, sondern zivilrechtlich zu klären
und
b) wer war der Verursacher? Eine Sachbeschädigung ist ein Antragsdelikt, d.h., sie wird strafrechtlich nur verfolgt, wenn der Geschädigte dies wünscht. Hierzu ist ein Strantrag nötig, der bis zu 3 Monate gestellt werden kann, nachdem die Tat UND der Täter bekannt sind. Grund: der Täter könnte ja eine Verwandter/Freund oder so sein, wo man kein Interesse an einer Strafverfolgung hat.
Beispiel:
Man kommt morgens zu seinem Auto und der Spiegel ist abgebrochen. Riesengeschrei, Polizei, Anzeige, Strafantrag? Na logisch!
Abends kommt man dann von Arbeit nach Hause und Sohnemann beichtet, dass er am Vorabend aus Frust über die Schule/Freundin etc. den Spiegel abgebrochen hat. Es tut ihm leid, er will den Schaden bezahlen/ersetzen.
Wenn man jetzt vergisst, den bereits gestellten Strafantrag wieder zurückzuziehen, bleiben die Gerichtsmühlen in Gang!
Es macht also nur Sinn, einen Strafantrag zu stellen, wenn man den Verursacher kennt.

War jetzt zwar etwas weitschweifig, hoffe aber, trotzdem geholfen zu haben.

… aufnimmt aber niemand eine anzeige stellt warum muss der
geschädigte dann zur zeugenaussage ?

Gem. § 163 StPO hat die Polizei Straftaten zu verfolgen und aufzuklären. Gem. § 303 StGB ist Sachbeschädigung eine Straftat. Zur Verfolgung ist ein Strafantrag notwendig, es sei denn, der Staatsanwalt stellt öffentliches Interesse fest. Solange hat die Polizei alle notwendigen Ermittlungen zu tätigen.
Der Staatsanwalt und nicht die Polizei stellt das Verfahren ein oder verfügt weitere Ermittlungen.

mfg

W.

… aufnimmt aber niemand eine anzeige stellt warum muss der
geschädigte dann zur zeugenaussage ?

Kann ich so nicht beantworten, da mir der Sachverhalt nicht bekannt ist.
Es kann aber sein, das die Verfolgung der Sachbeschädigung im öffentlichem Interesse liegt und daher auch ohne Anzeige verfolgt wird.

… aufnimmt aber niemand eine anzeige stellt warum muss der
geschädigte dann zur zeugenaussage ?

Der Tatbestand der Sachbeschädigung ist gem. § 303 StGB ein sog. Privatklagedelik, also nur auf Antrag des Geschädigten verfolgbar. In bestimmten Fällen jedoch, in welchen besonderes öffentliches Interesse festgestellt wird, kann die Straftat auch ohne dem Vorliegen eines Strafverfolgungswillens (Strafantrag) des Geschädigten, mithin von Amts wegen, verfolgt werden. Das Vorliegen eines besonderen, öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung wird indes ausschließlich durch die Staatsanwaltschaft festgestellt, so dass die Polizei nach § 163 StPO immer in der Pflicht ist, die Anzeige zumindest mit den Hauptbestandteilen wie Zeugenvernehmung, Tatortsicherung (Fotografie) etc. durchführen zu müssen.

MfG

Daniel

… aufnimmt aber niemand eine anzeige stellt warum muss der
geschädigte dann zur zeugenaussage ?

Hallo,

das muß er nicht. Er kann als geschädigter schriftlich mitteilen, daß er sich nicht äußern möchte. Vorgeladen wird er nicht. Ganz eifach.
Die polizei schreibt die aufforderung zum erscheinen nur etwas umständlich, weil sie verpflichtet sind, die „tat“ aufzuklären.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Wenn nicht, schrein einfach nocheinmal.

Liebe grüße

Karsti

Hallo!

Ich nehme an, deine Frage ist schon beantwortet worden…

Grüße

Markus