Wenn die Wohnung nicht warm wird

Hallo zusammen,

wie könnte man sich verhalten, wenn trotz voll aufgedrehtem Heizkörper (beim anfassen verbrennt man sich die Hände) der Wohnraum (Wohnzimmer mit offener Küche) trotzdem nicht warm wird (19°C)? Kann es daran liegen, dass dann der Heizkörper zu klein konzipiert ist? (140cm Länge auf 64m³ Raumvolumen + keine Tür zum Flur (16m³ ohne Heizung) nur Durchgang ( durch die bauliche Konstruktion).

Außerdem ein in der Küche von 6-22 Uhr ständig ziehender Abluftschacht, welcher nur durch eine Plasteklappe geschlossen werden kann (nicht komplett dicht).

Das Gebäude ist ein vollsanierter Plattenbau. Die Wohnung wäre oberste Etage, außen, Wohnung darunter nicht vermietet. (3 Außenwände)

Danke für die Antworten

Hallo,

generell könnte man diesen Tatbestand dem VM zunächst als Mangel anzeigen und um Behebung bitten. Im übrigen wären evtl. Mietminderungen angebracht, wenn die Wohnung nicht ausreichend beheizt werden kann. Richtwert wären hier für Wohnräume etwa 21 Grad Celsius, für Bäder 22.

In bestimmten Fällen kann sogar fristlos gekündigt werden, da unzureichende Heizmöglichkeiten als Gesundheitsgefährdung gelten.

Aber immer Vorsicht! Sobald man solche Wege beschreitet ist m.E. eine fachliche Beratung direkt vor Ort wichtig.

Gruß
Nita

Also, im Bad sinds 16°C, da dort keine Heizung installiert ist, nur ein Heizstrahler, aber das ist sicher Sache des Mieters, man könnte dort ja auch ein Heizlüfter installieren. Ist halt ein Plattenbaubad mit 4 m².

Eigentlich müsste doch die Möglichkeit bestehen das der Vermieter (große Wohnungsbaugesellschaft) einfach nen größeren Heizkörper installiert, oder? Der jetzt hat eine Heizleistung von knapp unter 2kW.

Hallo,

Eigentlich müsste doch die Möglichkeit bestehen das der
Vermieter (große Wohnungsbaugesellschaft) einfach nen größeren
Heizkörper installiert, oder? Der jetzt hat eine Heizleistung
von knapp unter 2kW.

Also zunächst sollte man den Mangel einfach mal melden und eine Abstellung des Mangels forden. Ab diesem Zeitpunkt hätte man schließlich das Recht die Miete zu kürzen.
Der Vermieter wird natürlich behaupten, dass alles in Ordnung ist. Daher sollte man vorsichtshalber mal mit einem geeigneten Thermometer in der Mitte des Raumes in 1 m Höhe die Temperatur messen. Ich glaube das ist so die Norm, wo es 21°C haben muss. An der außenliegen Wand kanns es da durchaus weniger sein. Und wenn dann noch das Thermometer Made by Billigheimer ist, kann man sich ganz schön vermessen.

Was dann der Vermieter anstellt, wenn es tatsächlich nur 19°C hat, hängt von den durchaus vielfältigen Ursachen einer unzureichenden Heizleistung ab. Mir fallen da spontan Luft im System, unzureichende Pumpleistung, mangelhafter hydraulischer Abgleich ein, gerne auch eine Kombination aus mehreren. In der Regel liegt es jedoch nicht am zu gering dimensionierten Heizkörper. Im Prinzip kann es dem Mieter aber abgesehen vom hydraulischen Abgleich egal sein, woran es liegt. Hauptsache der Mangel wird abgestellt.

Grüße

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