Wenn ein Altersrentner ( 65 Jahre ) mit einer Hartz- 4 -Empfängerin verheiratet ist, wird er dann auf Hartz-4- Niveau abgestuft ?

Gibt es eine bestimmte Summe als Selbstbehalt ? Denn er ist ja angeblich nicht mehr Teil
der Bedarfsgemeinschaft.

Wieso abgestuft ?
Seine Altersrente nimmt ihm niemand weg !

Aber je nach Höhe wird er seine Ehefrau ganz oder teilweise davon unterhalten müssen.
Und wieso man als Ehepaar keine Bedarfsgemeinschaft mehr sein soll ?
Man ist doch gesetzlich untereinander unterhaltspflichtig oder sehe ich da was falsch.

MfG
duck313

Die Prämisse bzw. die der Frage zugrunde liegenden Informatiomnen sind falsch.

Die Altersrente ist für Konstruktion der Bedarfsgemeinschaft vollkommen unerheblich. Heißt: auch wenn er in Altersrente fällt, bleibt er dennoch Mitglied der BG.

Einen Selbstbehalt über 30€ Versicherungspauschale hinaus hat der Altersrenter (i.d.R.) nicht.

Ist er schon, nur dass er selbst als Altersrentner kein ALG-II bekommen kann. Also wird erstmal sein (Regel)Bedarf und sein Anteil an den angemessenen KdU ermittelt. Was darüber hinaus geht, wird auf die restliche Bedarfsgemeinschaft, hier also die Frau, verteilt. Das mindert dann deren Anspruch auf ALG-II, bei ausreichend hoher Rente kann das dann eben auch nichts sein.

Daneben wäre naturgemäß auch noch eventuell vorhandenes Vermögen zu beachten.

Hinsichtlich der hier angesprochenen Versicherungspauschale nur der Hinweis, dass es Pauschalen eben nur gibt, wenn nichts nachgewiesen wird.
Nun nur mal ein Gedankenspiel. Die Ehefrau ist bei ALG-II-Bezug nicht mehr in der Rentenversicherung versicherungspflichtig.
Nach § 11b Abs. 1 Nr. 3 b können vom Einkommen

Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind; hierzu gehören Beiträge
(…)
b) zur Altersvorsorge von Personen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind,

abgesetzt werden.
Der Beitrag hierfür kann durchaus über 30€ liegen. Auch der Riesterbeitrag kann abgesetzt werden.

Sowas muss man dann im Einzelfall prüfen, ob sich das lohnt.
Bei zu hohem Vermögen kommt evtl. Wohngeld in Betracht, wo die Vermögensfreibeträge deutlich höher ausfallen.

Grüße