Wenn ein Anwalt mal nichts tut

Angenommen, jemand würde einen Prozess wegen Körperverletzung gewinnen und der Täter wäre nicht an einer gütlichen Einigung interessiert. In diesem Fall würde der Anwalt des Opfers ja eine Klageschrift vorbereiten und Schmerzensgeld einklagen.

Was wäre denn nun, wenn dieser Anwalt einfach nicht schnell genug oder gar nicht arbeiten würde. Was wäre, wenn das Opfer nach über einem Jahr Wartezeit noch immer keine Infos geschweige denn eine Klageschrift zur Ansicht bekommen würde? Vielleicht wird das Opfer von seinem Anwalt ja auch stets nur vertröstet, wenn überhaupt.

Wäre eine Wartezeit von über einem Jahr nicht eindeutig zu lange? Wie könnte derjenige in diesem Fall vorgehen? Rechtsschutzversicherung informieren? Mandat entziehen? Beschwerde einreichen? Oder wäre eine Wartezeit von über einem Jahr ohne jegliche Regung des Anwaltes innerhalb eines normalen Zeitrahmens? Müsste man sich so lange von seinem Anwalt vertrösten lassen?

Was heisst „jemand hat einen Prozess wegen Körperverletzung gewonnen“? Wurde der Täter im Strafverfahren verurteilt oder gibt es bereits einen Zivilprozess mit einer Schmerzensgeldforderung?

Ein Jahr Untätigkeit dürfte eindeutig zu viel sein. Wenn man rechtsschutzversichert ist, sollte man sich mit der RSV in Verbindung setzen und das Problem schildern. Denn oft zahlen die Versicherer nur einen Anwalt, wenn der das Verfahren schon gegenüber der Versicherung abgerechnet hat.

Ein Anwalt, der monatelang nichts tut oder kaum erreichbar ist, ist sicherlich nicht besonders empfehlenswert. Du solltest in diesem Falle erwägen, ob Du den Anwalt wechselst. Das hat natürlich den Nachteil, dass der neue Anwalt sich erst einarbeiten muss - was in der Regel mit erneuten Kosten verbunden ist. Aber das ist natürlich besser, als mit dem alten Anwalt gar nichts zu ereichen. Informiere die Rechtsschutzversicherung, die Dich in sicher unterstützen würde, wenn der Anwalt gar nichts tut. Einen guten Anwalt zu finden, ist nicht einfach, am besten man fragt in seinem Bekanntenkreis nach Empfehlungen oder man sucht auf einer Anwaltsbewertungswebseite […]

[Team: gemäß AGB editiert]

Hallo und Danke für die bisherigen Antworten. Ich konnte leider nicht eher antworten. Im beschrieben Szenario sieht es so aus, dass der Täter bereits strafrechtlicht zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Da er nicht an einer gütlichen Einigung interessiert ist, wäre der nächste Schritt ja die Zivilrechtliche Klage um Schmerzensgeld einzuklagen. Besagte Klageschrift hierzu wurde aber bereits vor über einem Jahr von besagtem Anwalt angekündigt, jedoch nie fertiggestellt. In diesem Fall wartet der Mandant also seit mehr als einem Jahr darauf, dass der Anwalt sich darum kümmert, dass er endlich Schmerzensgeld bekommt. Nur so lange nicht einmal die Klageschrift fertiggestellt wurde, wird es ja auch zu keinem zivilrechtlichen Prozess kommen.