Wenn ein Filialleiter ein Angebot macht

In wie weit ist das Angebot eines Filialleiters rechtlich verbindlich? In dem Fall, es handelte sich um einen digitalen Buchdruck, kam es zu einem atemberaubenden Angebot, das alles sonstige in den Schatten stellte. Im Nachhinein bekam die Betroffene nur eine fette Rechnung, da der angeschlossene Verlag nicht in der Lage war die Serviceleistungen zu bieten. Kann gegen solcherart Machenschaften vorgegangen werden, oder ist man in diesen Fragen, der kriminellen Willkür solcher Leute hilflos ausgeliefert?

In wie weit ist das Angebot eines Filialleiters rechtlich
verbindlich?

Was genau ist passiert? Hat bereits ein Vertrag bestanden?

LG
Stuffi

In wie weit ist das Angebot eines Filialleiters rechtlich
verbindlich?

Wenn es schriftlich ist und die Vollmachten stimen, so ist es verbindlich.

In dem Fall, es handelte sich um einen digitalen
Buchdruck, kam es zu einem atemberaubenden Angebot, das alles
sonstige in den Schatten stellte.

sowas soll es geben. Aber günstige Angebote sind nicht strafbar.

Im Nachhinein bekam die

Betroffene nur eine fette Rechnung, da der angeschlossene
Verlag nicht in der Lage war die Serviceleistungen zu bieten.

Wer ist „die Betroffene“ wer ist der „angeschlossene Verlag“ Welche Dienstleistung soltle erbracht werden?

Kann gegen solcherart Machenschaften vorgegangen werden, oder
ist man in diesen Fragen, der kriminellen Willkür solcher
Leute hilflos ausgeliefert?

  1. „Machenschaften und kriminelle Willkür“ sind harte Ausdrücke für einen evtl. Rechenfehler eines Filialleiters, oder meinste nicht?

  2. Wenn ich angebote erhalte, die sehr weit unter dem durchscnitt liegen reagiere ich wie folgt:

a) Qualität muss scheiße sein
b) Rechenfehler
c) nicht dort kaufen.

gruss

Hallo Stuffi,

meines Wissens ist kein schriftlicher Vertrag zustande gekommen. Darum geht es bei der Fragestellung aber, inwieweit mündliche Vereinbarungen rechtsgültig sind. Zwei Tage später wurde wohl über die Filiale die ISBN beantragt und damit ist, zumindest aus der Sicht der Auftragbeberin, ein Vertrag zustande gekommen. Denn diese ISBN gehörte zu dem Gesamtpaket. Auf der anderen Seite lag, soweit ich informiert bin, auch kein schriftlicher Auftrag für den Druck vor.

LG Katrin

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In wie weit ist das Angebot eines Filialleiters rechtlich
verbindlich?

Wenn es schriftlich ist und die Vollmachten stimen, so ist es
verbindlich.

Es lag nichts schriftliches vor, aber auch nicht für den Druck

In dem Fall, es handelte sich um einen digitalen
Buchdruck, kam es zu einem atemberaubenden Angebot, das alles
sonstige in den Schatten stellte.

sowas soll es geben. Aber günstige Angebote sind nicht
strafbar.

Sind sie auch nicht, wenn sie zu den Serviceleistungen eines Verlages gehören. Hier lag aber eine wissentliche Falschinformation vor.

Im Nachhinein bekam die

Betroffene nur eine fette Rechnung, da der angeschlossene
Verlag nicht in der Lage war die Serviceleistungen zu bieten.

Wer ist „die Betroffene“ wer ist der „angeschlossene Verlag“
Welche Dienstleistung soltle erbracht werden?

Eine Dienstleistung, die z.B. bei Books on Demand in Norderstedt üblich ist. Sie beinhaltet den Druck, das Einstellen im Internet, bei Libri und Amazon, den Vertrieb, Angebot über die firmeninterne Homepage u.a…

Kann gegen solcherart Machenschaften vorgegangen werden, oder
ist man in diesen Fragen, der kriminellen Willkür solcher
Leute hilflos ausgeliefert?

  1. „Machenschaften und kriminelle Willkür“ sind harte
    Ausdrücke für einen evtl. Rechenfehler eines Filialleiters,
    oder meinste nicht?

Wenn der Filialleiter den Tag abwartet, an dem die CD mit der Probedrucke gemacht wurden, abgeholt werden soll um sie zu einem Books - Anbieter zu schicken, schon. Er erklärte: „Das sind sowieso alles Abzocker, ich kann ein viel besseres Angebot machen“!

  1. Wenn ich angebote erhalte, die sehr weit unter dem
    durchscnitt liegen reagiere ich wie folgt:

a) Qualität muss scheiße sein
b) Rechenfehler
c) nicht dort kaufen.

gruss

Nichts Rechenfehler der wollte einen fette Happen an Land ziehen. Die Qualität dort war OK.

LG Katrin

Die Geschichte ist etwas wirr.

Zunächst mal sind Verträge natürlich auch verbindlich, wenn sie nicht schriftlich abgeschlossen werden.

Aber was ich nicht verstehe, ist die fette Rechnung. Rechnung wofür denn? Ich dachte, der „angeschlossene Verlag“ hat gar nicht geleistet?

Irgendwie wäre es hilfreich, wenn du die Geschichte noch konkretisieren könntest.

Levay

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Der Filialleiter des Copy Shop hat ein Angebot unterbreitet, das wegen der Strukturen des angeschlossenen Verlages nicht realisierbar war. Auf Grund der falschen Informationen und in Treu und Glauben, wurde dann ein Druckauftrag ausgelöst. Ergebniss, jede Menge Bücher und eben jene atemberaubende Rechnung.

LG Katrin

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Ok, jetzt verstehe ich. Dann kann er natürlich nicht Bezahlung der Rechnung verlangen bzw. nur den Betrag, der vereinbart war.

Die Frage ist allenfalls noch die Beweisbarkeit, wobei beweispflichtig aber der ist, der einen Anspruch erhebt.

Levay

Hallo!

Wenn ich richtig verstanden habe, war das so (bitte korrigiere mich, wenn das falsch ist):

Du hast dich mit dem Inhaber eines Copy Shops geeinigt, dass der Copy Shop eine bestimmte Leistung zu einem bestimmten Preis für dich erbringt. Keine Ahnung was du wolltest, aber zum Beispiel du wolltest so und so viele „Zettel“ kopieren und diese dann binden lassen.

Jetzt möchte der Inhaber des Copy Shops ein höheres Honorar, weil er dem Verlag mehr Geld zahlen musste als erwartet.

Wenn dem so ist würde ich folgendes sagen: Mit dem Inhaber des Copy Shops hast du mündlich einen Werkvertrag abgeschlossen. Dieser bindet beide Vertragsparteien. Was der Inhaber des Copy Shops mit seinem Verlag vereinbart und was der zahlen muss, kann dir egal sein. Du bezahlst den Preis, der vereinbart war.

Anders wäre das allenfalls, wenn der Copy Shop nur als Vermittler aufgetreten wäre. Nach dem bisherigen hier bekannten Sachverhalt gibt es allerdings dafür mE noch keinen Anhaltspunkt.

Gruß
Tom

Hallo Levay,

vielen Dank für Deine Informationen. Der Witz ist ja, dass von dem angebotenen Service ausgegangen wurde. Der Druckpreis wäre damit weit unter dem üblichen gewesen. Aber wie gesagt, Servicepaket nix, sondern nach dem Druck nur eine willkürlich festgelegte und dazu noch atemberaubende Rechnung. Ich werde das mal an Wiso weiterreichen!

LG Katrin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Anders wäre das allenfalls, wenn der Copy Shop nur als
Vermittler aufgetreten wäre.

Äh… was genau wäre denn dann deiner Meinung nach die Rechtslage…?

Levay

Hallo!

Äh… was genau wäre denn dann deiner Meinung nach die
Rechtslage…?

Das kann man so nicht beurteilen. Denn dann hängt es zB einmal davon ab, ob der Copy Shop Inhaber dort eine Vollmacht für den Verlag hatte. Was ist wenn er die Vollmacht behauptet, aber keine hat. Wenn er gar keine hat und auch keine behauptet hat und der Verlag das trotzdem gemacht hat etc.

Da stellen sich noch eine ganze Menge Fragen, die offen sind, daher kann man da nichts sagen, man müsste praktisch jedes Detail und jedes Wort kennen, um da halbwegs hinzukommen.

Gruß
Tom

Soso.

„Tritt der Wille, in fremdem Namen zu handeln, nicht erkennbar hervor, so kommt der Mangel des Willens, im eigenen Namen zu handeln, nicht in Betracht.“

§ 164 II BGB

Hallo!

Und woher hast du den Sachverhalt, auf den du diesen Paragraphen anwenden möchtest? Es ist doch nach bisherigem Stand der Dinge so, dass wir nicht genau wissen, was wirklich gesprochen wurde - da eine Rechtsauskunft zu geben wäre unseriös.

Gruß
Tom

Na ja, sie hat mit dem Filialleiter verhandelt. Bei lebensnaher Sachverhaltsauslegung, wie man das wohl nennt :wink:, muss ich wohl davon auszugehen, dass nie die Rede davon war, dass der nur stellvertretend für jemand anderen einen Vertrag abschließt. Ich denke mal, die Fragestellerin hätte es hier auch erwähnt.

Levay

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Zitat Anfang
„Anders wäre das allenfalls, wenn der Copy Shop nur als Vermittler aufgetreten wäre. Nach dem bisherigen hier bekannten Sachverhalt gibt es allerdings dafür mE noch keinen Anhaltspunkt.“
Zitat Ende

So habe ich das ja eh geschrieben. Meine Antwort habe ich auch unter der wahrscheinlichen Annahme gegeben, dass der Inhaber für sich selbst aufgetreten ist. Ich verstehe daher deine Postings nicht.

Es könnte aber anders sein und es könnte sein, dass die Fragestellerin das nicht erwähnt hat - daher habe ich der Vollständigkeit halber darauf aufmerksam gemacht. Aus der Praxis gesprochen muss ich sagen: es kommt sogar häufig vor, dass solche wichtigen Details von Mandanten nicht erzählt werden, weil die Mandanten in Unwissenheit der Rechtslage das einfach nicht für wichtig halten und nicht sagen.

Gruß
Tom

Hallo, sag ich mal und versuchs auf die Reihe zu bekommen!

Über den Copy Shop sind nur die Probedrucke realisiert worden. Danach sollte die CD, auf der das Buch und der Cover fertig installiert waren, nach Norderstedt versandt werden.

An dem Abend als die CD abgeholt werden sollte machte der Filialleiter ein Super- Sonderangebot incl. aller Leistungen die in Norderstedt bei Books on Demand geboten worden wären. Jedoch weit aus kostengünstiger. Was lag näher als das Angebot anzunehmen. Als das Buch dann gedruckt vorlag stellte sich heraus, dass der Copy Shop die angekündigten Serviceleistungen gar nicht bieten konnte. Der Druck war also für 65 Bücher realisiert. Anschließend flatterte eine Rechnung ins Haus bei der der Preis für das einzelne Buch über dem gesetzlich festgelegten Verkaufspreis lag.

Die Frage war, kann sich der Kunde dagegen wehren, oder muss er sich damit abfinden über den Tisch gezogen zu sein.

Hallo Tom,

die frage ist doch ob der Kunde von einer Anscheinsvollmacht konnte, oder?

Gruß Ivo

Hallo!

Das könnte tatsächlich eine Frage sein, wobei diese insoferne (wahrscheinlich) zu verneinen sein wird, als ja der Anschein vom Scheinvollmachtgeber und nicht vom Scheinbevollmächtigten gesetzt werden muss.

Gruß
Tom