Wenn ein Foren-Admin unerlaubt private Nachrichten mitliest

Ich habe gelesen, das ein Admin auch sowas wie ein „Telekommunikationsanbieter“ ist und sich entsprechend an Datenschutz und Postgeheimniss zu halten hat.
Stammtischfrage:
Wenn er es doch tut (unabhängig von Nachweis), welches Gesetz würde greifen?
Telekommunikationsgesetz oder Datenschutzgesetz?
Welche „Ermittlungseinrichtung“ wäre dafür zuständig?
Verbraucherschutz oder Staatsanwaltschaft?

Achim

Nicht so einfach …
Hallo,

Ich habe gelesen, das ein Admin auch sowas wie ein „Telekommunikationsanbieter“ ist und sich entsprechend an Datenschutz und Postgeheimniss zu halten hat.

Naja, das BDSG ist zwar auch für Webdienstleistungen anwendbar, jedoch müsste zuerst geprüft werden, welchen AGB der Anwender dem entsprechenden Board zugestimmt hat.

Erklärt sich der Nutzer mit der Auswertung seiner Daten durch Admins explizit einverstanden, so bleiben ihm nur zwei Möglichkeiten:
a) Akzeptieren
b) Anderes Portal benutzen.

Stammtischfrage:
Wenn er es doch tut (unabhängig von Nachweis), welches Gesetz würde greifen?

Das sog. „Vertragsrecht“: da mit der Registrierung in einem Forum dessen AGB zu akzeptieren sind, ist ein rechtskräftiger Vertrag entstanden.
.
Die Daten des Forums sind Eigentum des Forumsbetreibers, der Betreiber ist sogar rechtlich verpflichtet , das Forum frei von kriminellen Inhalten zu halten, sofern er darüber Kenntnis erlang.
Er darf daher Mittel einsetzen, welche ihm ermöglichen, Inhalte zu überprüfen.
Und dazu gehört auch das Mitlesen privater Nachrichten im Forum.

Tatsächlich geht das sogar so weit, dass ein Admin sogar von Rechts wegen verpflichtet werden kann, die Kommunikation einzelner User vollständig zu überwachen!

Telekommunikationsgesetz oder Datenschutzgesetz?

TKG fällt definitiv weg, denn ein Forumsbetreiber agiert kaum als TK-Dienstleister im Sinne des Gesetzes.
Das BDSG endet im Falle eines Forums normalerweise bei §4 mit dem Satz: " Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat."

Welche „Ermittlungseinrichtung“ wäre dafür zuständig?

Das „Dezernat zur Prüfung von Forenregeln und AGB’s vor Abschluss der Registrierung“.
Normalerweise zu finden irgendwo zwischen linkem und rechtem Ohr.
( Sorry, konnt’s mir nicht verkneifen. )

Verbraucherschutz oder Staatsanwaltschaft?

Achim

Das Brief-und Fernmeldegeheimnis im privaten Bereich ist durch den § 202a StGB geschützt.

Denn dem Fernmeldegeheimnis unterliegen alle Mitteilungen in elektronischer Form,die von einem Absender gezielt an einen Empfänger gerichtet sind.

Gerade der Name Private Nachricht suggeriert ja einen besonderen Schutz für dieses Nachricht.

Daher bezweifle ich sehr stark,das ein Hinweis auf AGB in diesem Falle einer rechtlichen Prüfung standhalten würde.