Wenn ein Kind im Flugzeug geboren wurde und darunter ein Meer ist was keinem Land anghört in welchem

Also wenn unter dem Flugzeug ein Meer ist welches keinem Land angehört.

Vielen Dank

Also wenn unter dem Flugzeug ein Meer ist welches keinem Land
angehört.

Vielen Dank

Hallo,
da das Kind (und die Mutter)sich in dem „Territorium“ des Landes aufhält, in dem das Flugzeug registriert ist, bekommt es dessen Staatsbürgrschaft.
Ist jedoch nicht zwingend.
So war es mal vor ca 30 Jahren als ein solcher Fall
in einem „D“ Flugzeug eintrat.

ich würd sagen das ist behördensache…
also das hat mit flugzeugen und flugsicherung jedenfalls thematisch nicht besonders viel zu tun - tut mir leid.

Bin zwar kein Experte für internationales Recht, aber normalerweise ist die Nationalität der Eltern entscheidend und nicht der Geburtsort. Da Flugzeuge unter einer Staatsflagge operieren befindet man sich quasi auf einem Hoheitsgebiet und ist nicht ganz staatenlos unterwegs.

Gruß
Tobias

Also wenn unter dem Flugzeug ein Meer ist welches keinem Land
angehört.

Vielen Dank

Hey,
naja das kommt drauf an wo der flieger gestartet ist und in welchem land es registriert ist. wenn der fall über dem Atlantik in einem Lufthansa flieger auftritt sollte es dann eig ein deutsches kind sein da es deutscher „boden“ ist. so sehe ich die sache…ob das hundert prozentig rechtlich korrekt erklärt ist kann ich nicht genau sagen

Normal Ist das so: man bekommt die Nationalität der Eltern. Wenn es zwei unterschiedliche Nationalitäten sind, hat man dann auch beide. In den USA gilt aber die Regelung mit dem Land wo man geboren ist. Vielleicht auch noch andere Länder. Aber in Deutschland und warscheinlich auch in sämtlichen anderen europäischen Ländern bekommt man die der Eltern.

Hoffen wir mal, dass das nicht passiert *g*
Ich nehme mal an, dass das Kind automatisch die Staatsbürgerschaft der Mutter hat. Weil wenn man „aus versehen“ sein Kind im Urlaub meinetwegen in der Türkei bekommt, ist das Kind ja auch nicht automatisch Türke.

LG
Sabine

PS.: Echt interessante Frage!

Also wenn unter dem Flugzeug ein Meer ist welches keinem Land
angehört.

Vielen Dank

Hallo,

das ist natürlich eine schwierige Angelegenheit. In einem Abkommen der Vereinten Nationen wird als Geburtsort das Zulassungsland des Luftfahrzeugs geltend gemacht. Die Nationalität allerdings ist meines Erachtens auf die Nationalität der Mutter zurückzuführen.

Mir ist ein solcher Fall in meiner Dienstzeit aber noch nicht untergekommen.

ich würde mal sagen, dass dies so gut wie gar nicht passieren kann, denn ab dem gewissen schwangerschaftsabschnitt die frau gar nicht fliegen darf!