Wenn ein Kranker nachts laut stöhnt

… so dass es in der Wohnung eines anderen Mieters zu hören ist und dort den Nachtschlaf stört, ist dies ein Mangel nach § 536 BGB?

Die Vermieterin behauptet,in einer alternden Gesellschaft sei das ein Zustand, der mehr und mehr alltäglich sei und den man hinnehmen müsse.

Reicht es ggf. aus zu behaupten, dass mann nachts nicht mehr durchschlafen kann, oder müsste man dies ggf. beweisen können (muss der Kranke z. B. mit einer bestimmten Mindestlautstärke stöhnen/schreien/ächzen)?

Bitte um Verständnis, dass ich so kurz angebunden bin aber wenn man seit Monaten nicht mehr durchschlafen konnte…

Sollten weitere Angaben für die Beantwortung der Frage notwendig sein bitte nachfragen. Danke!

MfG

KH

Zimmerlautstärke ist das Stichwort
Assozial das Ansinnen
und Ohropax das kurzzeitige Hilfsmittel.

vnA

„unsozial das Stöhnen des Sstöhners“ sollte es natürlich heißen :wink:

… so dass es in der Wohnung eines anderen Mieters zu hören
ist und dort den Nachtschlaf stört, ist dies ein Mangel nach §
536 BGB?

Die Vermieterin behauptet,in einer alternden Gesellschaft sei
das ein Zustand, der mehr und mehr alltäglich sei und den man
hinnehmen müsse.

Reicht es ggf. aus zu behaupten, dass mann nachts nicht mehr
durchschlafen kann, oder müsste man dies ggf. beweisen können
(muss der Kranke z. B. mit einer bestimmten Mindestlautstärke
stöhnen/schreien/ächzen)?

Hallo KH,

ich bin kein Rechtsgelehrter, gebe daher nur meine Meinung wieder.

Ich schätze den Fall ein wie Babylärm. Ein Baby in einer Wohnung aufziehen ist eine normale Nutzung der Wohnung und wenn das Baby schreit dann muß man das hinnehmen. Ebenso einen Kranken in der Wohnung pflegen ist auch normal, und wenn er vor Schmerz schreit und stöhnt, tja da hilft nur Ohropax, Ich glaube, kein Gericht würde verlangen, dass der Kranke in ein Heim gebracht wird.

Sorry, ich fürchte der Vermieter hat Recht.

Wolfgang D.

Hallo.

Es könnte ein Mangel, der zu einer Mietminderung berechtigt, vorliegen. Es kommt auf den Einzelfall an, wie stark die Beeinträchtigung tatsächlich ist und ob sie sozialadäquat ist, ob sie also hingenommen werden muss oder nicht. Man sollte am besten ein Lärmprotokoll führen und evtl. auch andere Nachbarn befragen.

Ob der Mangel den Vermieter zu einer Abmahnung und Kündigung berechtigt, hängt von einer Güterabwägung statt (Interessen des Vermieters contra Persönlichkeitsrechte des Mieters), die das Gericht für den Einzelfall vornimmt. Hier ein paar Gerichtsurteile zu dieser Thematik:

http://www.finanztip.de/d/mietrecht/Ruhestoerung.htm

Können wir ja nur hoffen, dass der fiktive Stöhner bald ablebt. Aber hoffentlich zieht dann keine Familie mit Baby ein.

Die kann man nicht so leicht „entfernen“, wie du so gemacklos geschrieben hast.

Es ist echt pervers in was für einer Gesellschaft wir leben.

Autolärm stört keinen mehr. Aber wenn da eine Familie den kranken Opa pflegt und der vor Schmerzen stöhnt, dann steht der Nachbar auf der Matte und fragt sofort nach der Rechtslage.

Hoffen wir mal, dass fiktiver Miete selber nie pflegebedürftig wird.

Warum zieht er eigentlich nicht um? Dann wäre auch sein Chef wieder glücklich…

Achja und ich hab ein Baby. Dagegen ist das Stöhnen in der Nacht nix!!
Und ich hab seit 8 Monaten auch keine Nacht mehr durchgeschlafen…

Hallo Jenny,

der will doch gar keine Ruhe, der will einfach nur möglichst preisgünstig bis umsonst wohnen. Deswegen hat er ja den § im UP gleich angeschleppt. Nichts würde ihn mehr treffen als eben durch wie auch immer geartete Entfernung der Geräuschquelle plötzlich eintretende nächtliche Ruhe. Dann bräuchte er einen anderen Grund. Wahrscheinlich ist ihm die Miete zu teuer und irgendwie muss man ja versuchen, den Preis zu drücken.

Gruß

Annie

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Ja gut, das ist doch verständlich.

Ich denke, jeder der Miete zahlt, möchte nachts auch durchschlafen.
Jede Nacht von Schmerzlauten aufgeweckt zu werden, kann psychisch enorm belastend sein.

Hallo Leopold,

Jede Nacht von Schmerzlauten aufgeweckt zu werden, kann
psychisch enorm belastend sein.

Wenn ich Nachtschicht habe und all diese Kinder den ganzen Tag über unverschämterweise Geräusche machen, auch.

Wenn ich ins Grüne ziehe, weil mich die Großstadt anseucht, und nebenan ein Hahn kräht, ebenso.

Ganz zu schweigen, wenn ich in den angesagtesten Stadtteil ziehe, weil es so schick ist dort, direkt in nächste Nachbarschaft mit dem angesagtesten hippsten Club der Welt und den dann wegen nächtlicher Geräusch der hippen Kundschaft schliessen lasse.

Und inwiefern die psychische Belastung des UP bei gleichbleibend unerträglichen Schmerzlauten des siechen Nachbarn sich bessern soll bei einer Mietminderung, hat er uns auch nicht verraten können. Wo führt denn das alles hin schlussendlich?

Gruß

Annie

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Der Mieter hat Anspruch auf Nachtruhe. Das ist alles.
Strassenlärm ist beständig und man kann sich daran gewöhnen. Ein plötzlicher lauter Schrei mitten in der Nacht oder plötzliches Wimmern schreckt auf und ist enorm belastend. Ich verstehe nicht, weshalb das Ansinnen des OP so runtergemacht wird und die Moralkeule geschwungen wird. Es mag sozialadäquat sein, aber es beeinträchtigt die Wohnqualität. Ich denke, jeder möchte nachts durchschlafen und es macht einen gewaltigen Unterschied, ob morgens ein Hahn kräht, Kinder spielen und lauter sind, Autos am Haus vorbeifahren oder ob man nachts aufgeschreckt wird von Schmerzenslauten. Ich persönlich sehe hier eine enorme Beeinträchtigung. Mich würde es belasten, jeder Mensch leidet bei solch einer Situation mit.

Hallo Leopold,

Du hast durchaus Recht mit dem was Du schreibst. Der Mieter hat einen Vertrag mit dem Vermieter…der beinhaltet dann auch das Recht auf Nachtruhe.
Eine ständig gestörte Nachtruhe kann auch zu einer Mietminderung berechtigen, vor allem wenn dieser vermeidbarer Lärm zugrunde liegt.

Die Möglichkeit der Mietminderung wurde dem Mieter an die Hand gegeben, damit er ein Mittel hat zu seinem Recht zu kommen…der VM erfüllt ja in dem Moment in dem der Mangel besteht seine vertraglichen Verpflichtungen nicht…und damit er einen Anreiz hat in die Gänge zu kommen…

Aber längst nicht alle Geräusche anderer Mitbewohner berechtigen zu einer Mietminderung…ob in diesem konkreten Fall das Stöhnen eines kranken Menschen zur Mietminderung berechtigen würde hinge sicher von mehreren Faktoren ab wie man hier an dem Schnarcherurteil erkennen kann:
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/schnarchen-kein-k…

Aber:
Selbst wenn der Mieter eine Mietminderung ansetzt schläft er deshalb nicht besser und der Chef wird nicht glücklicher werden.

Der VM kann an der derzeitigen Situation auch nichts ändern. Er kann weder den kranken Nachbarn knebeln, noch vor die Tür setzen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/574.html

Gruß
M.

Eine ständig gestörte Nachtruhe kann auch zu einer
Mietminderung berechtigen, vor allem wenn dieser vermeidbarer
Lärm zugrunde liegt.

ob vermeidbar oder nicht, ist komplett egal.

Die Möglichkeit der Mietminderung wurde dem Mieter an die Hand
gegeben, damit er ein Mittel hat zu seinem Recht zu
kommen…der VM erfüllt ja in dem Moment in dem der Mangel
besteht seine vertraglichen Verpflichtungen nicht…und damit
er einen Anreiz hat in die Gänge zu kommen…

eigentlich geht es nach dem gesetz nicht um einen anreiz, sondern schlicht um das problem, dass ein vermieter (von was auch immer) die mietsache in dem zustand zur verfügung stellen muss wie vertraglich abgemacht. wenn die nutzung eingeschränkt wird (wie, durch wen oder warum auch immer) kann der mietende die mietzahlung in dem maße verringern, wie für ihn die nutzung eingeschränkt ist.
ist doch auch logisch, dass man nicht die volle miete zahlt, wenn man das gemietete nicht nutzen kann, oder? und das bezieht sich - wie gesagt - auf ALLES, was man mietet. nicht nur auf wohnraum.

Können wir ja nur hoffen, dass der fiktive Stöhner bald
ablebt. Aber hoffentlich zieht dann keine Familie mit Baby
ein. (…)
Aber wenn da eine Familie den
kranken Opa pflegt und der vor Schmerzen stöhnt, dann steht
der Nachbar auf der Matte und fragt sofort nach der
Rechtslage.

Hoffen wir mal, dass fiktiver Miete selber nie pflegebedürftig
wird.

Warum zieht er eigentlich nicht um? Dann wäre auch sein Chef
wieder glücklich…

Achja und ich hab ein Baby. Dagegen ist das Stöhnen in der
Nacht nix!!
Und ich hab seit 8 Monaten auch keine Nacht mehr
durchgeschlafen…

Der Vergleich mit Kleinkindern hinkt ein wenig - ein gesunder, gut versorgter Säugling schreit nicht die ganze Nacht lang. Außerdem werden die irgendwann mal älter, und dann hören sie auf zu schreien.

Bei dem Mitmieter, von dem ich rede, ist aber kein Ende in Sicht. Er ist nämlich kein älterer Mitbürger, der von seinen Verwandten häuslich gepflegt wird, sondern ist Mitte 50, wohnt allein in seiner Wohnung und fährt tagsüber mit dem Moped durch die Gegend. Nur nachts, im Schlaf, stöhnt, schreit, singt und brabbelt er vor sich hin (laut). Klingt wie ein Säufer im Delir, er ist aber keiner. Da dies ja wohl kein normaler (bzw. gesunder) Schlaf ist, hab ich ihn hier mal als Kranken bezeichnet.

Als Mieter hat er die Pflicht, an der Beseitigung der Störung mitzuwirken, z. B. durch Gang zum Arzt. Tut er aber bisher nicht. Die einzige, die ihn dazu bringen kann, ist die Vermieterin. Und die versteht halt am besten die Sprache des Geldes. Bei einem privaten Vermieter, der mit im selben Haus wohnt, wär schon längst was passiert. Den Sachbearbeitern bei den großen Wohnungsbaugesellschaften jedoch ist alles egal, solange die Miete regelmäßig eingeht.

Übrigens ist letzte Nacht mal die Freundin eines Nachbarn zu dem Typ hingegangen und hat ihn mal so richtig frischgemacht - danach war die ganze Nacht Ruhe.

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Wo ist eigentlich dein Problem?
Hi!

Bei dem Mitmieter, von dem ich rede, ist aber kein Ende in
Sicht.

Das ist doch Blödsinn, denn …

Er ist nämlich kein älterer Mitbürger, der von seinen
Verwandten häuslich gepflegt wird, sondern ist Mitte 50,

… in 30 oder 40 Jahren ist das Problem vorbei!

Amüsierte Grüße

Guido, der sich jetzt mal einen bissigen Kommentar verkneift