Wenn ein polnischer Staatsbuerger in Deutschland ein Einzelunternehmen betreibt, 3 Kinder hat, in Polen krankenversichert ist, aber nicht in Deutschland. Das ihm zustehende Kindergeld wird auf des Gewerbes in Deutschland nicht von Polen gezahlt, sondern der Anspruch ergibt auf Grund des Gewerbes sich in Deutschland, MUSS der pol. Staatsbuerger auch in Deutschland krankenversichert sein, damit er das Kindergeld ausgezahlt bekommt?
In D gibt es seit geraumer Zeit eine Krankenversicherungspflicht, auch fĂŒr SelbstĂ€ndige, die davor davon befreit waren. Von daher fĂ€llt auch der Pole, der hier ein Unternehmen hat, wohl und zurecht darunter.
Wer hat hier einen Zusammenhang mit dem Kindergeld hergestellt?
GruĂ
VB
Servus,
das deutsche Kindergeld ist in Polen sehr populÀr und hat den Ruf, zu den Grundlagen von Staat und Gesellschaft zu gehören. Die Adresse der Kindergeldkasse ist noch vor derjenigen des Jobcenters bekannt, wenn man nach D kommt.
Schöne GrĂŒĂe
MM
Servus,
er muss in Deutschland krankenversichert sein, wenn er in Deutschland ein Gewerbe betreibt. Punkt, schon fertig.
Anspruch auf Kindergeld hÀngt von ganz anderen Dingen ab, nicht von der Krankenversicherung.
Schöne GrĂŒĂe
MM
Hallo,
aufgrund welcher Tatsache ist er in Polen krankenversichert:
Als Arbeitnehmer? Als SelbstÀndiger?
Wenn ja, dann am besten diese Stelle kontaktieren: www.dvka.de
Wenn aufgrund anderer TatbestÀnde (z.B. als Rentner), ist seine Krankenversicherung nicht korrekt. Er braucht dann nach den EU-Regelungen eine Krankenversicherung in Deutschland.
GruĂ
RHW