Wenn ein polnischer Staatsbuerger in Deutschland ein Einzelunternehmen betreibt, 3 Kinder hat, in Polen krankenversichert, aber nicht in Deutschland

Wenn ein polnischer Staatsbuerger in Deutschland ein Einzelunternehmen betreibt, 3 Kinder hat, in Polen krankenversichert ist, aber nicht in Deutschland. Das ihm zustehende Kindergeld wird auf des Gewerbes in Deutschland nicht von Polen gezahlt, sondern der Anspruch ergibt auf Grund des Gewerbes sich in Deutschland, MUSS der pol. Staatsbuerger auch in Deutschland krankenversichert sein, damit er das Kindergeld ausgezahlt bekommt?

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In D gibt es seit geraumer Zeit eine Krankenversicherungspflicht, auch für Selbständige, die davor davon befreit waren. Von daher fällt auch der Pole, der hier ein Unternehmen hat, wohl und zurecht darunter.

Wer hat hier einen Zusammenhang mit dem Kindergeld hergestellt?

Gruß
VB

Servus,

das deutsche Kindergeld ist in Polen sehr populär und hat den Ruf, zu den Grundlagen von Staat und Gesellschaft zu gehören. Die Adresse der Kindergeldkasse ist noch vor derjenigen des Jobcenters bekannt, wenn man nach D kommt.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

er muss in Deutschland krankenversichert sein, wenn er in Deutschland ein Gewerbe betreibt. Punkt, schon fertig.

Anspruch auf Kindergeld hängt von ganz anderen Dingen ab, nicht von der Krankenversicherung.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

aufgrund welcher Tatsache ist er in Polen krankenversichert:
Als Arbeitnehmer? Als Selbständiger?
Wenn ja, dann am besten diese Stelle kontaktieren: www.dvka.de

Wenn aufgrund anderer Tatbestände (z.B. als Rentner), ist seine Krankenversicherung nicht korrekt. Er braucht dann nach den EU-Regelungen eine Krankenversicherung in Deutschland.

Gruß
RHW