Angenommen ein Schornsteinfeger stellt ein Gutachten aus, das Angaben enthält, die nachweisbar nicht der Wahrheit entsprechen.
Also z. B. Gibt er an, dass an Kaminzügen keine Feuerstätten angeschlossen wären und diese zur Heizungsumstellung genutzt werden können, dabei werden diese Kaminzüge schon seit Jahrzehnten dazu genutzt die innenliegenden Bäder zu entlüften. Das nur als Beispiel, dass könnte ja ganz klar widerlegt werden.
Aber wenn er dann noch Wohnungsbegehungen angibt, die nicht stattgefunden haben.
Und dies eigentlich auch durch die fehlerhaften Angaben bestätigt werden.
WAs könnte man gegen solche ein Gutachten, das offensichtlich aus Gefälligkeit erstellt wurde unternehmen, gerade weil man durch diese Falschangaben große Nachteile hinnehmen müsste?
z.B. eine Prozess verloren hätte .
Hey,
das ist nicht so ganz das „Alltägliche“, aber ich behaupte jetzt mal vorsichtig, dass, sofern es sich zum Beispiel +in einem laufenden Verfahren handelt, könnte das ein s.g. Prozessbetrug sein.
Ich würde die Angelegenheit in diesem Beispiel bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anzeigen. Viele meinen, dass Strafanzeigen nur bei der Polizei passieren können, dass ist Quatsch. Es reicht aus, wenn Du einfach einen formlosen Brief oder ein formloses Fax an die Staatsanwaltschaft sendest. Aber Vorsicht: Du musst Dir darüber im klaren sein, dass das, was der andere dargestellt hat, wirklich falsch ist. Ansonsten machst Du Dich strafbar wegen unterschiedlicher Delikte, je nach dem, was Du genau behauptest. Wenn Du aber zu 100 Prozent weißt, dass das, was er da aufgezeigt hat, falsch ist, dann ist es kein Problem.
Gruß D-T
Hallo!
Ich sterbe vor Neugier !
Bitte Stichpunkte, worum es in dem Streitfall ging, was plante man und was konnte nun offenbar nach dem Gutachten nicht mehr so ausgeführt werden wie angedacht. Oder nur zu höheren Kosten ?
Denn wenn man das alles wusste (Angaben Gutachten falsch oder irreführend) dann hätte man das doch auch im Verfahren anführen können und es wäre doch nicht anzunehmen, das Gericht hätte nicht beim Schorni nachgefragt.
Das ein falsches Gutachten oder nur eine falsche Zeugenaussage strafbar wäre und auch zivilrechtlich zu Schadenersatz führen kann ist bekannt.
Wie schon erwähnt, Staatsanwaltschaft und hier auch die Aufsichtsbehörde des Schornsteinfegers, das ist i.d.R. das Regierungspräsidium.
Wenn der Schorni das Gutachten in seiner amtlichen Eigenschaft als Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfegermeister erstellt hat.
MfG
duck313
hi,
da widerspricht sich doch nix…
da bin ich aber gespannt, bisher hast du noch nicht einmal versucht es zu widerlegen.
grüße
lipi
Vielen Dank für die Antwort.
ich musste erst einmal nachdenken und das ganze sich erst mal „setzen“ lassen.
ich schreib jetzt besser mit A und B usw. weiter.
A. hat nämlich aufgrund dieses Gutachtens den Prozess letztendlich verloren.
Da der Schornsteinfeger angibt 2012, 2013, 2014, und im Oktober 2015 Wohnungsbegehungen durchgeführt zu haben.
C, der die Wohnungen zum 1.1.2013 gekauft hat, war 2012 noch gar nicht da. auch im Februar 2013 war c zusammen mit A auf der Eigentümerversammlung, und stimmte zu, dass der Schornsteinfeger
feststellen sollte, welcher Kamin Zug ggf. als Kabelkanal genutzt werden könnte.
Der Schornsteinfeger gab an, das der abgerissene Schornstein, zum Zeitpunkt des Abrisses nicht mehr in Betrieb war. was nicht stimmt, die damalige Mieterin heizte noch gelegentlich mit einem Beistellherd, z.B. einen Tag vor dem Abriss, hätte sie damals aufgrund des Kraches nicht nachgefragt, hätte sie das vielleicht auch noch nach dem Abriss des Schornsteines zwei Wohnungen über ihr getan, das möchte ich mir gar nicht vorstellen.
Und nun gibt der Schornsteinfeger an, der Zug wäre bereits still gelegt gewesen, und das obwohl sein Geselle, davon mehr als übertölpelt und sehr verärgert war.
Auch denkt sich A. das
ein Gutachten , das
Aufschluss über die Nutzungsmöglichkeiten der Schornsteine im Haus geben sollte,
welche man für die Umstellung der Heizung gebrauchen kann, denn die Wohnungen werden z.ZT. mit Nachtstromspeicheröfen beheizt,alle Wohnungen im Haus, umfassen müsste
um eben festzustellen, welche Züge noch in Gebrauch sind und welche stillgelegt wurden, der Schornsteinfeger war aber weder 2012 noch 13, noch 14 und auch nicht 2015 in den Wohnungen von A, die alle auf der rechten Gebäudehälfte liegen und auch nicht in den Wohnungen in dem mittleren Gebäudeteil, und offensichtlich auch nicht auf dem Dach, denn sonst wäre ihm der einzige im Haus still gelegte Kamin Zug aufgefallen, der in seinem Gutachten nicht erwähnt wird und es wäre ihm auch aufgefallen, dass eben in den Mittleren Wohnungen keine Feuerstätten angeschlossen sind, weil sich dort die Belüftung für die innenliegenden Badezimmer der mittleren Wohnungen befinden. und hätte diese Schornsteine nicht empfohlen um dort die neue Heizanlage einzubauen, bzw. diese als Kabelkanal zu nutzen, und diese abzudecken, damit sie nicht mehr gereinigt werden würden, da es dann zu Beschädigungen der Kabel kommen könnte.
Usw. usw. im übrigen war C 2012 noch nicht Eigentümer in der WEG sondern erst am dem 1.1.2013
Das gemeinste an der ganzen Angelegenheit ist, das der Anwalt von C erst am 11-11. 2015 an A`s Anwalt schrieb und das Gutachten beilegte, sodass das Gutachten A und deren Anwalt erst am 13.11. vorlag am Tag der Berufungsverhandlung. A war bei dem Termin nicht dabei und konnte nicht intervenieren, der Anwalt konnte darüber nicht bescheid wissen und konnte nicht reagieren. Und obwohl die Richterin zusagte, alle Gegebenheiten noch einmal zu überprüfen, verkündete sie nach der Gerichtsverhandlung am 13. das Urteil und schloss die Revision aus.
A ist irgendwie, auch wenn sich das jetzt seltsam anhört, ganz froh nicht gewonnen zu haben, denn sonst müsste c den Schornstein wieder aufbauen, /was a eigentlich auch wollen würde, Aber C , der sich selbst als Bauunternehmer bezeichnet, kann das eigentlich gar nicht und die WEG hat bereits unter seinen „Sanierungen“ so gelitten, das weitere Beschädigungen sehr wahrscheinlich sind.
Eigentlich hat A inzwischen für sich ausgemacht, in ihre Wohnungen Etagenheizungen einzubauen, alle Schornsteine, die an ihren Wohnungen vorbeigehen dazu zu nutzen, wenn benötigt, soll C. sich mit seinem einen Schornstein, der ihm dann noch bleibt eine schöne neue Heizanlage einbauen,- Wobei A dem Einbau von Gas nicht zustimmen wird und auch alle anderen einbauten soweit sie das Gemeinschaftseigentum betreffen einem Beschluss bedürfen, und das hat C inzwischen gelernt und offensichtlich auch begriffen, dass ohne Beschluss nichts geht.
Aber dieses Gutachten, stört A trotz allem, vielleicht ist es ja nicht aufgefallen,- aber „A“ ist noch ganz schön wütend. Wahrscheinlich gibt es Fristen um Anzeige zu erstatten, aber bevor A etwas unternimmt muss sich A erst einmal beruhigen und wieder klar denken.
Ich hoffe das war jetzt nicht Zuviel und nicht zu wirr geschrieben.
Vielen Dank auf jeden Fall.
Bürger 79