Angenommen man arbeitet in einem Jugendzentrum welches sich in Trägerschaft eines gemeinnützigen Vereins befindet. Der Verein ist also der Arbeitgeber.
Darf man als Arbeitnehmer trotzdem Mitglied oder sogar Vorstandsmitglied in diesem Verein sein oder besteht dann möglichweise ein Interesenkonflikt der dies ausschließt.
Die Frage ist eigentlich nur, ob es rechtlich möglich ist.
Hallo,
arbeitsrechtlich spricht nichts gegen eine derartige Konstellation, da der Gesetzgeber Vereinen einen hohen Grad an Autonomie bei der Regelung ihrer internen Angelegenheiten läßt.
Ob das eine sinnvolle Sache ist, können also nur die Vereinsmitglieder selbst - zB durch Satzungsbeschluß - entscheiden.
&Tschüß
Wolfgang