Wenn eine Ehe mit einem Kind auseinander

… geht, weil Sie sich einen Neuen und Reicheren sucht. Dieser mit Ihr zwei Kinder bekommt und Sie anschließend heiratet. Dabei Sie zusammen ein 3 mal so hohes Einkommen haben als ich, der Altehemann, … meinen Sohn überreden dessen Namen anzunehmen und meinen Einfluss herunter lästern…so dass ich nur noch zahlendes Mitglied bin. Meine Frage, wenn ich jetzt auch wieder heiraten möchte…Wie kann ich meine neue Frau vor noch höheren Forderungen meiner Ex-Frau schützen, da diese schon geäußert hat, dass wenn wir zusammen ein höheres Gesamteinkommen haben, wir dann auch zu höherem Unterhalt für meinen Sohn verpflichtet sind. Nur zur Klarstellung, ich zahle für meinen Sohn gerne…aber wie kann es sein, dass meine neue Frau für meinen Sohn zahlen soll aber der neue Mann meiner Ex-Frau keinerlei Verpflichtung in dieser Angelegenheit hat? Kann ich meine neue Frau evtl. über einen Ehevertrag schützen?

oh man, dass kommt mir sehr bekannt vor. Mein Mann darf auch nur zahlen, immer mehr, immer mehr.
Er war mit der Mutter nicht mal verheiratet.
Das Kind wurde aufgehetzt, wir habe alles für das Kind gemacht. Mussten uns ganz nach den Wünschen der Mutter richten, jetzt ist gar kein Kontakt mehr.
Wir haben geheiratet und mein Mann bekam die beiden Kinder von mir auf die Steuerkarte.
Durch Steuerklasse drei, statt vorher immer eins, und die Kinder auf der Steuerkarte mussten wir gleich erheblich mehr bezahlen. Der Vater meiner Kinder zahlt kaum, hat uns seine Schulden angedreht.
Nichts zu machen, mein Mann muss mehr Unterhalt zahlen, obwohl er ja auch mehr durch meine Kinder verdient. Armes Deutschland!
Mein Lohn wird nicht mit angerechnet, nur heisst es vom Jugendamt… Sie brauchen nur für Ihr Kind auf zu kommen, Ihre Frau verdient selber. Mein Mann ist ja auch mir Unterhaltspflichtig, aber da ich arbeite, da reicht ein 400 Euro Job, dann wird man nicht mehr mit gerechnet.
Man gönnt es seinem Kind ja auch, nur irgendwann schleicht sich da auch ein negativer Gedanke bei. Wenn man mit bekommt, dass das Kind anfängt wie Mutter, nur fordert und sonst nichts. Man bekommt Antworten, die einen die Tränen in den Augen schießen lassen. Wie ich dann von seinem Kind massiv beschimpft wurde, da wollte mein Mann auch keinen Kontakt mehr zu dem Kind. Es hat keinen Zweck, da besteht keine Bindung mehr, nur noch mach mal und ich brauch einen neuen Laptop… und und und…! Und dann muss man immer zahlen.
Sie haben vollkommen Recht, warum wird der neue Partner nicht mit gerechnet? Es wir gar nicht gerechnet, es wird ja nicht mal nachgeprüft, ob das Kind überhaupt was von dem Geld bekommt. Leider sind da meine Geschlechtsgenossinnen auch sehr einfallsreich um nicht selber mal arbeiten zu gehen. Ist der Unterhalt allerdings weg, da können die ganze Tage und noch einen Nebenjob machen. Das ist dem Jugendamt auch egal.
Wie alt ist ihr Kind und was bezahlen Sie an Unterhalt. Durch Ihre Heirat kann der Unterhalt sich nicht durch das Einkommen Ihrer Frau erhöhen, sondern durch Ihr Einkommen, was dann in einer günstigeren Steuerklasse erheblich mehr sein kann, aber nicht umbedingt zu einer Erhöhung des Unterhaltes führen muss. Das müsste ich allerdings ausrechnen. Besteht beim Jugendamt eine Beistandschaft?
Gruss
Agnes

Musst du nicht,deine neue Frau kann nur zu 15% heran gezogen werden.Da wenn ihr zusammen wohnt ihr euch die Kosten teilt. Das macht nicht viel aus ca 20€

Hi, das ist zu spezifisch für mich. Wenn dein 1.Kind von dem neuen Mann „adoptiert“ wurde, fällt meines Erachtens nach deine Verpflichtung aus. Frag aber lieber die Experten in „Familienrecht“.
Alles GUte, Andi

Deine neue Frau wird nicht in die Berechnung aufgenommen.
Über die Hintertür nur dann wenn du Mangelfall wärst - also nicht den Mindestunterhalt zahlen könntest - dann würde der Selbstbehalt heruntergesetzt.

Grüße Bröselchen

Hallo,

Du brauchst Deine Frau nicht zu schützen. Sie hat keinerlei Unterhaltsansprüche gegen DEINEN Sohn oder Ex-Frau, unabhängig vom Alter. Es gibt in Deutschland KEINE Sippenhaft!
Lediglich wenn Du eine steinreiche (millionenschwere) Frau heiraten solltest hättest Du hier einen sogenannten „Taschengeldanspruch“, der meines Wissens bislang aber lediglich Anwendung fand, wenn der Vater nicht einmal in der Lage war, den Mindest-Kindesunterhalt zu leisten!

LG

Hallo,

gilt auch umgekehrt. Kein neuer Ehepartner zahlt für das Kind aus einer früheren Beziehung.

Ehevertrag ist hierzu unnötig. Diesen aus anderen Gründen machen, weil auch eine neue Ehe scheitern kann und somit die daraus resultierenden Folgen schon geregelt sind.

Gruß

Hallo
ist es nicht so das nur Dein Einkommen gerechnet wird.
Glaube das das Einkommen Deiner neuen Frau da keine Rolle spielt.Aber da würde Ich mich beim Anwalt absichern.Die Ex scheint ja sehr abgebrüht zu sein…
LG Sandy

Hallo,

Ja,schützen sie sich und ihre neue Ehe,vor den Forderungen ihrer Exfrau indem sie einen Ehevertrag aufsetzten lassen,das entbindet sie vor weiteren Zahlungen und es kommt nicht auch für sie zu Stresssituationen wenn die Exfrau Forderungen stellt,zahlen sie den nur nötigen Unterhalt,dann sind sie von allen anderen Forderungen befreit.
Ich hoffe ich konnte helfen immerwieder gerne,LG

Tut mir leid aber da kann ich leider nicht weiterhelfen

Hallo Beetle-01 (heißt Du wirklich so?),

keine Angst, Deine Ex will Dir nur Angst machen.
Das Einkommen Deiner neuen Ehefrau hat keinerlei (!) Einfluß auf die Höhe des
Unterhalts, den Du zahlen mußt. Definitiv.

Versucht sie es trotzdem, kannst Du Dich ruhigen Gewissens auf einen Rechts-
streit einlassen… Sie blufft nur und will Dich ärgern. Hab ich auch durch.

Mein Rat: Abwarten.

Wenn’s denn so weit ist, meld’ Dich ruhig nochmal.

Liebe Grüße
Andreas

Hallo, für den Unterhalt für die Kinder wird das gemeinsame Nettoeinkommen der Eltern zu Grunde gelegt. Durch eine erneute Heirat ändert sich die Steuerklasse und von daher auch das Nettoeinkommen. Die neuen Partner haben nichts mit dem Unterhalt der Kinder zu tun. Wenn dein Sohn den neuen Namen annimmt, also der Neuen deinen Sohn adoptiert, entfällt dein Unterhalt.
Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen.

Gruß

Ihre neue Partnerin ist gegenüber Ihrem Sohn aus früherer Beziehung nicht unterhaltsverpflichtung und muß auch keine Auskunft über ihr Einkommen erteilen. Ihre eigene Zahlungsverpflichtung müßte sich doch eigentlich nach der Düsseldorfer Tabelle bemessen. Unklar ist mir, wie Ihr Sohn den Namen des neuen Ehemannes annehmen konnte- wurde er adoptiert? Dann dürfte auch für Sie keine Zahlungsverpflichtung mehr bestehen?

vielen Dank für die Antworten. Mein Sohn wurde nicht adoptiert und das kommt für den Neuen auch nicht in Frage. Meine Verlobte studiert noch zur Zeit (mind. noch 3 Jahre) und hat somit auch kein eigenes Einkommen (400€). Die gemeinsame Wohnung (Eigentum und zur 1/2 belastet), die Lebens-kosten und das notwendig finanzierte Fahrzeug trage ich alleine ab. Unsere Ehe wollen wir dieses Jahr besiegeln. Hier liegt der Wunsch zu Grunde auch mal eine eigene Familie zu haben. Ggü meines Sohnes übernehme ich die gesamte Verantwortung und zeige ihm auch, dass ich immer für ihn da bin…am liebsten wäre es mir sogar, dass er immer bei mir wäre…jedoch macht mir das meine Exfrau erziehungs-technisch unmöglich. Ggü. meiner Exfrau die mir permanent zeigt, dass sie finanziell was Besseres sind, möchte ich mich nicht ihren uferlosen Forderungen hingeben. Da meine Ex diesbezgl. schon Andeutungen gemacht hat. Was bedeutet, ich zahle gem, DüTa und wenn meine neue Ehefrau selbst verdient, dann möchte ich nicht, dass sie in diese Forderungen mit einbezogen wird. Nur stelle ich mir die Frage, wenn ihr neuer keinerlei finanz. Verantwortung übernehmen muss(obwohl er nach außen so tut als ob), warum dann meine neue Frau??? Z.G.l. steht hier die Aussage meiner Exfrau, dass unser gemeinsames Einkommen dann (wenn sie nicht mehr studiert) zur Unterhaltsberechnung herangezogen wird. Jedoch finde ich das paradox, da jetzt auch nicht meine neue Fam. (sie hat kein Einkommen…da Studentin)als Grundlage bemessen wird…Selbstbehalt…liegt immer noch bei 950€, was zu zweit nicht wirkl. reicht.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das zum einem gerecht ist und zum anderen, dass man sich dagegen nicht wehren kann. Es müsste dann doch vielen so ergehen??

liebe Grüße aus Stuttgart

Beetle

Hallo Beetle,
deine neue Frau, Partner ist nicht für deinen Sohn Unterhaltspflichtig. Solltest du Heiraten und die Steuerklasse 3 haben, dann hast du durch die Steuerklasse ein Höheres Einkommen, und du müsstest eventuell mehr Unterhalt bezahlen (Düsseldorfer Tabelle). Ratsam bei Heirat wäre dann, dass ihr beide die Steuerklasse 4 nehmt. (Falls Partnerin Arbeitet).

Dein Sohn kann den Namen von deiner Ex Ihren Freund (Neuen Mann nicht annehmen.
Gruß
Thomas

Tut mir leid, dass Sie in dieser blöden Situation sind und ich Ihnen mit keinerlei juristischer Auskunft helfen kann. Da kenn ich mich wirklich nicht aus. Ich kann es mir auch nicht vorstellen, dass Ihre Frau in spe für Ihren Sohn aufkommen müsste. Da erscheint mir Gütertrennung und Ehevertrag (aus dem Bauch heraus) auch einen gewissen Schutz zu bieten.
Ich habe mal das Stichwort „Scheidungsrecht“ gegoogelt und unheimlich viel gefunden, zB:http://www.elternforen.com/sorgerecht-unterhalt-f46/… oder: http://www.ra-kassing.de/familie/scheidun/kinder/unt… Ich glaube, da liegen Sie mit Ihrer Suche richtiger, auch ween unheimlich viel Werbung drauf ist.
Alles Gute!

also mal sehen, ob ich das jetzt verstanden hab. Ihre neue Partnerin ist Ihrem Sohn aus erster Ehe gegenüber nicht unterhaltsverpflichtet. Jedoch in ihrem eigenen Unterhaltsanspruch nachrangig. Deswegen wird sie bei der Berechnung Ihrer Verpflichtung gegenüber dem Jungen nicht eingerechnet. Wie hat sie denn bisher ihr Studium finanziert. Aber ich bin keine Unterhaltsexpertin. Letzte Klarheit kann wohl nur eine anwaltliche Beratung bieten.