Wenn eine katze einen schaden bei fremder person anrichtet muss der besitzer zahlen?

Die Katze meiner Freundin ist bei mir für eine Woche zur Betreunung untergebracht.
Nun hat die Katze bei mir Kratzschäden an Tisch und Möbel
hinterlassen.
Wer muss für diesen Schaden aufkommen?
Und was kann berechnet werden?

Hallo und schönen guten Abend.

Zuerst weise ich darauf hin, dass die Antwort völlig unverbindlich ist und keinerlei Rechtsberatung darstellt, da mir das nicht erlaubt ist.

Soweit die Theorie. Den Schaden trägst Du selber, da es sich um eine sog. Gefälligkeitshandlung handelt. Du mußtest wenn du eine Katze aufnimmst, damit rechnen dass der „Stubentiger“ u.U. seine Krallen ausfährt. Lt. BGB ist hierfür keine Haftung vorgesehen.
Bitte doch den Tierhalter es der Haftpflichtversicherung zu melden - könnte ja sein, dass Gefälligkeitshandlungen nicht ausgeschlossen sind.

Viel Glück und nochmals schönen Abend.
VG S

Hallo,

das Sie die Katze zu Betreuung aufgenommen haben, sind sie damit Tierhüter dieser Katze und können sich leider an keine Versicherung weder von Ihnen noch von Ihrer Freundin wenden.
Sie hatten damit die Aufsichtspflicht und hätten im eigenen Interesse dafür sorgen müssen, das sie nicht anrichtet.
Es sind nur Schäden gegen sogenannte Dritte versichert, die nicht Tierhalter oder Tierhüter sind. Durch ihre Stellung als Tierhüter wären sie über die Privathaftpflichtversicherung Ihrer Freundin versichert gewesen, wenn die Katze z.B. eine fremde Person (einem Dritten) einen Schaden zugefügt hätte.
Ich hoffe ich konnte helfen.
LG
Vanessa