Wenn eine Rechnung nicht bezahlt wurde und

… der Gläubiger sich seit 16 Jahre sich nicht gemeldet hat, ist dieser Schuld nicht verjährt?

… der Gläubiger sich seit 16 Jahre sich nicht gemeldet hat,
ist dieser Schuld nicht verjährt?

Nein, nur der Zahlungsanspruch, sofern zwischenzeitig keine weiteren Handlungen erfolgten, die die Verjährung hemmten.

Und auch der Zahlungsanspruch verjährt nur, wenn der Schuldner sich drauf beruft.

Seriöse Geschäftsleute berufen sich übrigens niemals auf Verjährung. Schulden werden bezahlt, egal, wie lang man sie schon hat.

Gruß
smalbop

Hallo,

Seriöse Geschäftsleute berufen sich übrigens niemals auf
Verjährung. Schulden werden bezahlt, egal, wie lang man sie
schon hat.

Unsinn. Das macht nicht mal der Staat selber. Ist der auch unseriös?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Schuld verjährt nie! Sie kann nur beglichen werden!

VG René

Hallo,

Schuld verjährt nie! Sie kann nur beglichen werden!

Du kommst jetzt aber schon etwas vom Thema ab, findest Du nicht?
Gruß
loderunner

Hallo

Seriöse Geschäftsleute berufen sich übrigens niemals auf
Verjährung. Schulden werden bezahlt, egal, wie lang man sie
schon hat.

Unsinn. Das macht nicht mal der Staat selber. Ist der auch
unseriös?

Ja, das finde ich allerdings, auch jenseits der Verjährungsfrage. Wer’s immer noch nicht gemerkt hat: Wir leben längst in einer Bananenrepublik. Aber deine Frage können wir gerne im Brett Innenpolitik diskutieren.

Gruß
smalbop