Wenn einer Mietminderung durch die Hausverwaltung über 6 Monate nicht widersprochen wird, gilt sie dann als stillschweigend akzeptiert?

Aufgrund andauernden Lärms (ausführliche Lärmprotokolle liegen vor) minderte ich die Miete vor über 6 Monaten und teilte dies der Hausverwaltung mit. Diese hat dazu nie Stellung bezogen. Kann ich nun davon ausgehen, dass die Mietminderung akzeptiert wird und ich mit keiner Nachzahlung rechnen muss?

Servus,

eine Mietminderung betrifft immer den Vermieter, nie den Verwalter.

Der Vermieter kann ausstehende Mietzahlungen anfordern, bis die Forderungen verjährt sind - bzw. anfordern kann er sie auch danach noch, aber es bringt ihm nichts.

Wenn es Dir wichtig ist, zu wissen, ob da ‚noch was kommt‘ oder nicht, wendest Du Dich an den Eigentümer und teilst ihm mit, dass Du sein Schweigen als Zustimmung wertest, wenn nicht innerhalb einer von Dir zu setzenden angemessenen Frist etwas anderes von ihm mitgeteilt wird.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
wie erwaehnt, der Vermieter ist zustaendig, nicht die Verwaltung. Selten sind die beiden identisch.
Vom Vemieter kann noch etwas kommen. Ueberlege, wann eine oder zwei Monatsmieten in Summe fehlen, und wie man als Vermieter bei saeumigen Zahlungen vorgehen kann.
Gruss Helmut

der lärm hat also GENAU 6monate angehalten und ist jetzt vorbei?

eine mietminderung ist keine strafe, sondern ein ausgleich dafür, dass die gemietete sache wesentlich in der benutzung eingeschränkt ist. dieser ausgleich gilt für genau die zeit, die die einschränkung andauert. und in der höhe, die die einschränkung ausmacht.

vor allem den letzten punkt sollte man dringend beachten und sowas nicht ohne fachkundige beratung alleine und nach gutdünken durchziehen. das geht ganz schnell nach hinten los.

Besten Dank für alle Antworten.

Meine Antwort auf die Frage obenn: Der Lärm dauert seit vielen Jahren an. Erst sprach ich mit den Nachbarn, dann mit der HV und als sich nichts tat minderte ich auf Anraten eines Anwalts die Miete.

Wenn der Lärm nicht vom Vermieter verursacht wird riskierst du eine fristlose Kündigung

Falsch.

Wenn ein Vermieter die Vermietung einem Verwalter überlässt, spricht der Verwalter natürlich für den Vermieter.

Und wenn der Vermieter dann nicht antwortet? Ist das dann etwa eine Zustimmung?

Ja, die Miete kann nachgefordert werden. Aber hast du dich schon mal gefragt, warum da nix kommt? Vielleicht findet der Vermieter deine Mietkürzung ganz gut, weil nämlich Zahlungsverzug bei der Miete zur Kündigung (nach zwei Monaten sogar fristlos!) berechtigen kann. Die Miete mindert man durch Zahlung unter Vorbehalt, alles andere ist brandgefährlich. Nach einer Kündigung muss die Miete übrigens immer noch nachgezahlt werden.

wer den lärm verursacht ist erstmal völlig egal (wenn es nicht grad der mieter selber ist). der vermieter hat dafür zu sorgen, das die vermietete wohnung vertragsgemäß nutzbar ist.

ich verstehe jetzt irgendwie nicht

  • warum du dann in einem anonymen forum rumfragst statt deinen anwalt
  • warum die minderung nur für 6monate sein soll.

nunja. dein problem, nicht meins.

Das kann nur mit einem klaren Jein beantwortet werden: Es ist keine Zustimmung, aber zumindest muss er sich dann, wenn er später die gekürzte Miete nachfordern sollte, fragen lassen, weshalb er das nicht getan hat, als er vom Mieter dazu aufgefordert worden ist.

Schöne Grüße

MM

Dass sie so nutzbar ist wie bei Vertragsabschluss fuer den Mieter zu erkennen.
Wenn die Wohnung schon beim Einzug an der Bahnlinie lag, wackeln und klirren evtl die Glaeser im Schrank. Wer dabei nicht schlafen kann, hat hinterher kein Anrecht auf Verbesserung fuer vertragsgemaesse Nutzung „guter Schlaf“.

Und welche Relevanz misst du der Erklärung dann bei? (Hinweis: Das Gesetz und ich vertreten eine gegenteilige Auffassung.)

Servus,

das Gegenteil von Jein? Ist das Neia oder Nea?

Schöne Grüße

MM