Hi,
wenn sich einer selbstständig macht (Ich -AG), und sich vorsichtshalber gleich auf 2 Füße stellen will (Handel und Dienstleistung) und mit sowohl mehreren Vornamen, als auch mehreren Nachnamen gesegnet ist, kann er die dann auf die 2 Gewerbe aufteilen und quasi als 2 Personen laufen?
Klingt jetzt etwas schräg, aber es wäre ja mit Adresse und Steuernummer immernoch die selbe Person.
Oder,- gleiche vielnamige Person,- könnte sie sich unter ihrem 2. Vornamen und dem 3.Nachnamen selbstständig machen, und den meistbenutzen Vor-und Nachnamen privat belassen???
Ich weiß, dass man das jezt in mehrfacher Hinsicht in Frage stellen kann, aber ich will nur wissen, ob es geht.
Lieben Dank
Susanne
*grins*, das hört sich ja sehr abenteuerlich an. Ich habe dazu auch nicht wirklich eine Antwort, aber mal meine Überlegung dazu:
Wie muss ich mir denn vorstellen, dass jemand mehere Namen hat? Jeder Mensch hat einen Namen der ihm/ihr eindeutig zugeordnet ist und so auch im Pass steht. Unter diesem Namen läuft auch die Firma, ganz einfach. Wenn du dich in meheren Bereichen selbständig machen willst, was hat das mit den Namen zu tun? Kannste doch machen - meldest 2 Gewerbe an oder ein erweitertes Gewerbe und gut is´…
Oder verstehe ich das ganze nicht?? *grübel*
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi
*grins*, das hört sich ja sehr abenteuerlich an. Ich habe dazu
auch nicht wirklich eine Antwort, aber mal meine Überlegung
dazu:
Wie muss ich mir denn vorstellen, dass jemand mehere Namen
hat? Jeder Mensch hat einen Namen der ihm/ihr eindeutig
zugeordnet ist und so auch im Pass steht.
Schon. In meinem Pass stehen 2 Vornamen und 3 Nachnamen, es wären sogar 4, wenn die deutsche Behördenzeile etwas länger wäre. Tiefarabisches Erbe. Das gibts tatsächlich. Und auch Behörden schreiben mich mal so und mal so an.
Unter diesem Namen
läuft auch die Firma, ganz einfach. Wenn du dich in meheren
Bereichen selbständig machen willst, was hat das mit den Namen
zu tun?
Es geht mir darum, das eine von dem anderen sauber zu trennen, vor allem von meinem Privatleben, und mein Name ist egal in welcher Kombination so einmalig, wie du dir das gar nicht vorstellen kannst.
Kannste doch machen - meldest 2 Gewerbe an oder ein
erweitertes Gewerbe und gut is´…
Klar, es geht ja auch nur um Strategie und ums Können und um die Möglichkeit mein mich betreffendes Wissen zu erweitern
Oder verstehe ich das ganze nicht?? *grübel*

Susanne
Hi
*grins*, das hört sich ja sehr abenteuerlich an. Ich habe dazu
auch nicht wirklich eine Antwort, aber mal meine Überlegung
dazu:
Wie muss ich mir denn vorstellen, dass jemand mehere Namen
hat? Jeder Mensch hat einen Namen der ihm/ihr eindeutig
zugeordnet ist und so auch im Pass steht.Schon. In meinem Pass stehen 2 Vornamen und 3 Nachnamen, es
wären sogar 4, wenn die deutsche Behördenzeile etwas länger
wäre. Tiefarabisches Erbe. Das gibts tatsächlich. Und auch
Behörden schreiben mich mal so und mal so an.Unter diesem Namen
läuft auch die Firma, ganz einfach. Wenn du dich in meheren
Bereichen selbständig machen willst, was hat das mit den Namen
zu tun?Es geht mir darum, das eine von dem anderen sauber zu trennen,
vor allem von meinem Privatleben,
Naja, nur ist das als Einzelfirma nicht so wirklich zu trennen, denn „du bist die Firma“. Das ist ja das Ding bei der Einzelfirma. Man kann sich da nicht (auch nicht so wirklich mit dem Namen) raushalten. Alles was du tust und machst, fällt auf dich zurück. Deshalb ist man als Einzelfirma ja auch für alles persönlich verantwortlich.
und mein Name ist egal in
welcher Kombination so einmalig, wie du dir das gar nicht
vorstellen kannst.Kannste doch machen - meldest 2 Gewerbe an oder ein
erweitertes Gewerbe und gut is´…Klar, es geht ja auch nur um Strategie und ums Können und um
die Möglichkeit mein mich betreffendes Wissen zu erweiternOder verstehe ich das ganze nicht?? *grübel*
Susanne
Im Allgemeinen NEIN
Bei den Rechtsformen die Dir zur Verfügung stehen (GbR) ist das Auftreten mit dem Rufnamen und Familiennamen mehr oder minder zwingend. In BW ist man sogar beim Aufbau des Briefkopfes und dem Messingschild zickig.
Vielleicht guckt der Sachbearbeiter nicht so genau, aber es fällt unter dir Rubrik »Zeitbombe.«
Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
Susanne hat davon geredet, die Gewerbe alleine zu machen, daher
Bei den Rechtsformen die Dir zur Verfügung stehen (GbR)
steht ihr diese Rechtsform nicht zur Verfügung. Eine GbR zwischen einer Person und nochmal der gleichen Person ist leider keine GbR.
ist das Auftreten mit dem Rufnamen und Familiennamen mehr oder
minder zwingend.
mehr mehr als minder. Es ist zwingend.
aber es fällt unter dir Rubrik »Zeitbombe.«
Da hast Du natürlich völlig Recht.
@Susanne:
Wenn Du ein Gewerbe eröffnest, wüssten Deine Geschäftspartner ganz gerne, an wen sie sich im Fall des Falles wenden können. Ein Name und eine zustellfähige Anschrift sind daher der absolute Grundsatz.
Wenn Du natürlich unter Deinem im Ausweis eingetragenen Künstlernamen auftrittst, ist das eventuell eine andere Geschichte. Sonst bleibt Dir nur übrig, einen Dummen zu finden, der Dein Gewerbe als Strohmann anmeldet. Und das ist selbstredend wenig gut. Oder Du gründest eine GmbH, bist Gesellschafterin und hast einen Strohmann-Geschäftsführer. Du merkst schon, da kommt man schnell auf eine Geschäftsebene, vor der die Stiftung Finanztest und andere warnen.
Fazit: Steh’ zu Deinem Namen!
Oskar
Hallo Stefan,
Susanne hat davon geredet, die Gewerbe alleine zu machen,
daherBei den Rechtsformen die Dir zur Verfügung stehen (GbR)
steht ihr diese Rechtsform nicht zur Verfügung. Eine GbR
zwischen einer Person und nochmal der gleichen Person ist
leider keine GbR.ist das Auftreten mit dem Rufnamen und Familiennamen mehr oder
minder zwingend.mehr mehr als minder. Es ist zwingend.
soll ja auch sein!!! Es ist mein Name, mein Name, mein Name
aber es fällt unter dir Rubrik »Zeitbombe.«
Da hast Du natürlich völlig Recht.
mag sein, dass mein Name eine Zeitbombe ist, das war er übrigens schon immer
, aber nichts desto trotz habe ich ein bisschen den Eindruck, dass ihr glaubt, es sei eben nicht mein Name…
@Susanne:
Wenn Du ein Gewerbe eröffnest, wüssten Deine Geschäftspartner
ganz gerne, an wen sie sich im Fall des Falles wenden können.
Ein Name und eine zustellfähige Anschrift sind daher der
absolute Grundsatz.
Klar, soll so sein. Und da Behörde mich mal so und mal so anschreibt und im Perso eine andere Kombination als im Reisepass steht und für den ganzen Namen wahrscheinlich auf dem Gewerbeantragsfomular mal wieder kein Platz sein wird…
… ist es egal wie immer mein Name mit der richtigen Adresse unter der ich jederzeit auffindbar bin
Wenn Du natürlich unter Deinem im Ausweis eingetragenen
Künstlernamen auftrittst,
Ich könnte ja vielleicht einen meiner eigenen benutzen, die im Ausweis stehen
ist das eventuell eine andere
Geschichte. Sonst bleibt Dir nur übrig, einen Dummen zu
finden, der Dein Gewerbe als Strohmann anmeldet.
Quark, (sorry) aber ich will ja gar nichts dubios-illegales
Und das ist
selbstredend wenig gut. Oder Du gründest eine GmbH, bist
Gesellschafterin und hast einen Strohmann-Geschäftsführer. Du
merkst schon, da kommt man schnell auf eine Geschäftsebene,
vor der die Stiftung Finanztest und andere warnen.Fazit: Steh’ zu Deinem Namen!
Will ich ja, aber darf ich ihn auch benutzen?? Unkonventionell, aber es meldet ja auch nicht jeder mit 6 Vornamen sein Gewerbe mit dem ganzen Wust an, oder? Darf man da nicht was auslassen? Und darf ich das nicht auch? Mal eben dieses und dann jenes?
Oskar
Susanne