Hallo
Angenommen, ein Mietshaus wurde komplett saniert und dazu eine neumodische Gasheizung im Keller eingebaut, die die Wohnungen mit Warmwasser und Zentralheizung versorgt. Mann könnte sich vorstellen, das eine Zeitschaltuhr die Wärmeförderung steuert und somit in der Nacht die Wärme-Leistung drosselt. Dabei dürfte das Warmwasser wohl nicht mehr so warm werden. Es soll aber Leute geben, die z.B. arbeitsbedingt, in der Nacht duschen wollen und somit mit lauwarmen Wasser vorlieb nehmen müssen. Brrrrrrrrrrrrr.
Mann kann sich nun bildlich drei Möglichkeiten vorstellen.
a.) Mietminderung
b.) Die Zeitschaltuhr umstellen und das Warmwasserproblem in der Nacht ist gelöst.
Allerdings müssten doch dann alle nicht Nachtduscher die anfallenden Mehrkosten tragen, da doch die Therme volle Pulle läuft.
c.) Der Nachtduscher lässt sich einen Durchlauferhitzer vom Vermieter installieren und zahlt entsprechen mehr Miete.
d.) …eine andere Möglichkeit.
Last mich an euren Gedankengängen teilhaben.
Gruß Nino
Hallo
Hallo
Angenommen, ein Mietshaus wurde komplett saniert und dazu eine
neumodische Gasheizung im Keller eingebaut, die die Wohnungen
mit Warmwasser und Zentralheizung versorgt. Mann könnte sich
vorstellen, das eine Zeitschaltuhr die Wärmeförderung steuert
und somit in der Nacht die Wärme-Leistung drosselt. Dabei
dürfte das Warmwasser wohl nicht mehr so warm werden. Es soll
aber Leute geben, die z.B. arbeitsbedingt, in der Nacht
duschen wollen und somit mit lauwarmen Wasser vorlieb nehmen
müssen. Brrrrrrrrrrrrr.
Mann kann sich nun bildlich drei Möglichkeiten vorstellen.
a.) Mietminderung
b.) Die Zeitschaltuhr umstellen und das Warmwasserproblem in
der Nacht ist gelöst.
Allerdings müssten doch dann alle nicht Nachtduscher die
anfallenden Mehrkosten tragen, da doch die Therme volle Pulle
läuft.
c.) Der Nachtduscher lässt sich einen Durchlauferhitzer vom
Vermieter installieren und zahlt entsprechen mehr Miete.
d.) …eine andere Möglichkeit.
Last mich an euren Gedankengängen teilhaben.
zum Bsp. auf Arbeit duschen…?
Gruß Nino
LG
Mikesch
Hallo,
Mieter haben Anspruch auf Warmwasser rund um die Uhr. Der Vermieter muß auch nachts Warmwasser mit mindestens 40 bis 50 Grad zur Verfügung stellen
Die Angabe von 40 bis 50 Grad bassiert auf verschiedene Gerichtsurteile.
Klauseln im Vertrag, wonach die Versorgungsanlage für Warmwasser nur zwischen sieben und 22 Uhr in Betrieb gehalten werden, sind unwirksam.
a.) Mietminderung
Wenn der Vermieter in Kenntnis gesetzt wurde.
b.) Die Zeitschaltuhr umstellen und das Warmwasserproblem in
der Nacht ist gelöst.
Allerdings müssten doch dann alle nicht Nachtduscher die
anfallenden Mehrkosten tragen, da doch die Therme volle Pulle
läuft.
Einzigste Problemlösung.
c.) Der Nachtduscher lässt sich einen Durchlauferhitzer vom
Vermieter installieren und zahlt entsprechen mehr Miete.
Würde ich als Mieter auf gar kein Fall zustimmen.
Gruß
Stiefel
Hallo,
zum Bsp. auf Arbeit duschen…?
wenn denn eine vorhanden ist…
Gruß, Niels
Hallo Nino.
d.) …eine andere Möglichkeit.
Bei uns ist es so, daß die Heizung von 23:00-05:00 Uhr per Zeitschaltuhr ruht.
Das Warmwasser ist aber nicht davon betroffen, da es einen Extra Wassertank gibt, in dem das Wasser auf Brauchtemperatur gehalten wird. Sollte es soetwas bei euch nicht eingebaut werden, dann kannst du von deinem Vermieter verlangen, die Heizung rund um die Uhr laufen zu lassen. Dann müssen die anderen Mieter ihre Heizungen von Hand runterregeln.
Red aber erst mit deinem Vermieter und teile ihm deine Sorgen mit. Frag ihn, wie er das handhaben will.
Gruß Anja
Hallo
Vielen Dank für die Auskünfte. Ich gehe davon aus, das die Antworten zum Warm-Wasser in der Nacht, den Vorschriften entsprechen.
Gruß Nino
PS.: In diesem Fall ging es aber nicht um mein Wasser. Weder als Mieter, noch als Vermieter.