Hallo,
mich interessiert mal folgender Sachverhalt, den wir letztens in der Berufsschule heiß diskutiert haben:
Nehmen wir mal an Person X arbeitet auf Rechnungsbasis für Firma Y, die kurz vor einem drohenden Insolvenzverfahren steht. Person X bekommt noch bspw. 600 Euro von Y, die Y noch nicht gezahlt hat.
Nun meldet sich der Anwalt von Firma Y bei X und bietet in einem außergerichtlichen Vergleichsverfahren an, dass Y 30% der 600 Euro an X zahlen würde, wenn X im Gegenzug dazu auf seine restlichen Forderungen (also noch 70%) verzichtet.
Was kann man in solch einem Fall X empfehlen?
Annehmen, aber nicht das Geld zu bekommen, das ihm eigentlich zusteht? Oder auf das gesamte Geld pochen und ein Inkasso-Büro beauftragen (Kosten???). Was spricht für das Annehmen der außergerichtlichen Vereinbarung und was spricht dagegegen?
Welche Chancen hat X um an seine gesamten 600 Euro zu kommen?
elche Möglichkeiten hat denn X
Hallo,
dies ist keine juristische, sondern eine rein wirtschaftliche Frage (falsches Brett), die nur Person X entscheiden kann. Dahingehend sollte X u.a. folgende Überlegungen mit einbeziehen:
Im Falle einer Insolvenz wird er sehr lange auf Geld warten, die Höhe ist unbestimmt und kann letztendlich Null beantragen.
Ein gerichtliches Verfahren (Mahnbescheid) wird gleichfalls lange Zeit in Anspruch nehmen.
30% halte ich für einen geringen Wert im Vergleichsangebot angesichts der Ungewißheit, ob tatsächlich ein Insolvenzverfahren schon in der Tür steht. Ein Angebot ist da, um es nachbessern zu lassen. Daher Gegenangebot nach Risikoeinschätzung von X, 60% oder irgendeine andere Zahl.
Hat X ausreichend Kapital und der Gesamtverlust der Forderungen würde ihn nicht sonderlich schmerzen, dann Ablehnung des Vergleichsangebots und Forderungen mit Nachdruck einfordern.
Nur wenn X an schnellem und sicherem Geld interessiert sein muss (knapp bei Kasse und selbst in Zahlungsschwierigkeiten), dann Vergleich annehmen, und zähneknirschend Verluste aus dem Geschäft hinnehmen. Und schnelle Zahlung mit Ausschlußwirkung vereinbaren.
Wenn die präventiven Maßnahmen des Anwalts zur Insolvenzabwendung erfolgreich verlaufen, dann ärgert sich X zwar, aber auch andere Gläubiger. Die Annahme eines außergerichtlichen Vergleichs könnte insofern ein klitzekleiner Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen im Unternehmen Y gewesen sein.
So denkt ein Unternehmer X aber nicht 
Gruß
Der Franke