Hallo Gemeinde,
Wie sieht es mit Urheberechtschutz aus wenn sich Gleichgesinnte gemeinsam
DVD ansehen?
A - Ja es ist Grundsätzlich möglich? (nur in Privaträumen)
B - Ja es ist auch an der Uni möglich? (kein Eintritt, kein Verkauf)
C - Oder welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden um mit Freunden/Gleichgesinnten gemeinsam DVD-Filme an zu schauen?
Zuerst Danke für die Antwort.
An der Uni wurde uns gesagt dass es rechtlich nicht möglich ist (Urheberrechtschutz) DVD-Filme in den Instituträumen an zu schauen.
O.K. Sie die Institutzuständigen haben Angst Schwierigkeiten zu bekommen.
Trost alleine hilft nicht. Wie kann ich nachvollziehbar argumentieren, dass es rechtlich unbedenklich ist an dem Institut mit Freunden/Gleichgesinnten u.a. (legal erworbenne DVDs)zu sehen?
Danke Ivo
Planet Deutschesrecht hat schon gelegentlich Einzweiüberraschungen parat die manchmal Geld kosten
Re^3: http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%A4se
Felix, bist du ein Sachverständiger oder ist das Dein Glauben?
Mit deinem versuchtem lustigem Beitrag kann ich leider bei den offiziellen Stellen nicht sachlich argumentieren
An der Uni wurde uns gesagt dass es rechtlich nicht möglich
ist (Urheberrechtschutz) DVD-Filme in den Instituträumen an zu
schauen.
Sorry, aber das ist Blödsinn. Das Urheberrecht ist nicht im Mindesten tangiert, wenn Freunde, Feinde, Schwiegermütter oder wer sonst noch DVDs, Filme oder was auch immer gucken. Der Urheberrecht verbleibt ganz einfach beim Urheber.
O.K. Sie die Institutzuständigen haben Angst Schwierigkeiten
zu bekommen.
DAS ist ein ganz anderes Problem! ANGST tangiert das Urheberrecht allerdings auch nicht. Rechtlich müssten die Angsthasen andere Ausreden bemühen als das arme Urheberrecht. Vielleicht kann man sich hinter der Hausordnung verbarrikadieren? Oder zugeben, Angst zu haben, dass irgendwas zu Bruch geht, was dann durch keine Haftpflicht gedeckt ist?
Trost alleine hilft nicht. Wie kann ich nachvollziehbar
argumentieren, dass es rechtlich unbedenklich ist an dem
Institut mit Freunden/Gleichgesinnten u.a. (legal erworbenne
DVDs)zu sehen?
Siehe oben. Den Institutszuständigen fest in die Augen sehen und fragen, was sie denn wirklich befürchten, da das Urheberrecht bei eurer privaten Veranstaltung ja keine Sekunde in Gefahr sein wird und ihr nicht vorhabt (unterstelle ich jedenfalls), schwarz Kopien zu brennen und zu verkaufen.
Danke Ivo
Büdde Ivo
Planet Deutschesrecht hat schon gelegentlich
Einzweiüberraschungen parat die manchmal Geld kosten
Du hast schon recht: Wie auch immer geartete Institute sind oft in anderen Universen beheimatet
Danke für Deine Info. Leider kann ich damit nicht sachlich argumentieren.
Außerdem weiß ich nicht ob du nur von Deinem Gefühl ausgehst, oder auf welche offizielle Informationen Du Dich beziehst.
Gruß
Ivo
Hi, es gibt spezielle Regelungen im Urheberrecht, bezüglich der Nutzung zu Unterrichtszwecken.
Darum scheint es zu gehen, und nicht um irgendeinen Filmklub.
Also lies dir einfach die entsprechenden § durch und schau was im Fall zutrifft.
Falls dir dann was Unklar ist kannst du gezielter Nachfragen.
Wie sieht es mit Urheberechtschutz aus wenn sich
Gleichgesinnte gemeinsam
DVD ansehen?
A - Ja es ist Grundsätzlich möglich? (nur in Privaträumen)
B - Ja es ist auch an der Uni möglich? (kein Eintritt, kein
Verkauf)
C - Oder welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden um mit
Freunden/Gleichgesinnten gemeinsam DVD-Filme an zu schauen?
Die Frage ist, handelt es sich um eine private oder eine öffentliche Filmvorführung.
Hier gibt es dazu eine, wie ich finde, gute Erläuterung: http://forum.dvd-forum.at/240264-post34.html
Danach wäre
A: privat, also OK
B: öffentliche Räume, daher problematisch - bspw. zu Unterrichtszwecken möglich
C: es sollten private Räume sein!
An der Uni wurde uns gesagt dass es rechtlich nicht möglich
ist (Urheberrechtschutz) DVD-Filme in den Instituträumen an zu
schauen.
Sorry, aber das ist Blödsinn.
Find ich nicht.
Du meinst wenn ich alle meine E-Technuk Freunde des Jahrgangs xy
einlade (so ca. 1800 zu meiner Zeit) und dann im Karman Auditorium
eine von mir gekaufte DVD zeige ist alles mit dem Kaufpreis abgedeckt?
Ich fürchte du befindest dich im Irrtum.
Übrigens „alle meine Freunde im Internet“ gilt auch nicht.
Ich beziehe mich auf das Urbeherrechtsgesetz, dass in keiner Weise tangiert ist.
Es steht aber nirgendwo in den Gesetzbüchern, durch was es alles NICHT tangiert wird.
Nach wie vor empfehle ich ein klärendes Gespräch, um herauszufinden, wo die Bauchschmerzen des Instituts wirklich liegen. Das ist kein Gefühlssache, sondern gut einen halben Meter höher.
Du meinst wenn ich alle meine E-Technuk Freunde des Jahrgangs
xy
einlade (so ca. 1800 zu meiner Zeit) und dann im Karman
Auditorium
eine von mir gekaufte DVD zeige ist alles mit dem Kaufpreis
abgedeckt?
Äh, ja, wenn man Wörter beliebig umdefiniert kommt natürlich das raus, was man selber reingesteckt hat.
Aus „DVD mit Freunden schauen“ 1800 Leute zu machen erfordert erhebliche Fantasie. Im normalen Gebrauch der Wörter ist da nicht der Hauch von öffentlicher Vorführung enthalten.