Wenn Freunde gemeinsam DVD schauen

Hallo Gemeinde,
Wie sieht es mit Urheberechtschutz aus wenn sich Gleichgesinnte gemeinsam
DVD ansehen?
A - Ja es ist Grundsätzlich möglich? (nur in Privaträumen)
B - Ja es ist auch an der Uni möglich? (kein Eintritt, kein Verkauf)
C - Oder welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden um mit Freunden/Gleichgesinnten gemeinsam DVD-Filme an zu schauen?

Danke Ivo

Hallo Herr Pastor,

Wie sieht es mit Urheberechtschutz aus wenn sich
Gleichgesinnte gemeinsam

DVD ansehen?

Gut, wieso?

A - Ja es ist Grundsätzlich möglich? (nur in Privaträumen)

Grundsätzlich, hinsätzlich und überhaupt.

B - Ja es ist auch an der Uni möglich? (kein Eintritt, kein
Verkauf)

jetzt muss ich grübeln.

C - Oder welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden um mit
Freunden/Gleichgesinnten gemeinsam DVD-Filme an zu schauen?

Eine DVD muss vorhanden sein, ein Abspielgerät, Freunde/Gleichgesinnte und manche meinen auch Popcorn und Bier.

Danke Ivo

Bitte Ivo.

Von welchem Stern kommst du?

Gruß
Ann da Càva

Re^2: http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%A4se
… oder was soll man sonst antworten?

Zuerst Danke für die Antwort.
An der Uni wurde uns gesagt dass es rechtlich nicht möglich ist (Urheberrechtschutz) DVD-Filme in den Instituträumen an zu schauen.
O.K. Sie die Institutzuständigen haben Angst Schwierigkeiten zu bekommen.
Trost alleine hilft nicht. Wie kann ich nachvollziehbar argumentieren, dass es rechtlich unbedenklich ist an dem Institut mit Freunden/Gleichgesinnten u.a. (legal erworbenne DVDs)zu sehen?
Danke Ivo
Planet Deutschesrecht hat schon gelegentlich Einzweiüberraschungen parat die manchmal Geld kosten

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Re^3: http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%A4se
Felix, bist du ein Sachverständiger oder ist das Dein Glauben?
Mit deinem versuchtem lustigem Beitrag kann ich leider bei den offiziellen Stellen nicht sachlich argumentieren

Re^4: http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%A4se
Hallo Ivo,

Felix, bist du ein Sachverständiger oder ist das Dein
Glauben?

Mit deinem versuchtem lustigem Beitrag kann ich leider bei
den offiziellen Stellen nicht sachlich argumentieren

Sorry, mein Beitrag betraf die Antwort von Ann, den ich sachlich völlig falsch fand. Dir hilft er natürlich nicht.

Cheers, Felix

An der Uni wurde uns gesagt dass es rechtlich nicht möglich
ist (Urheberrechtschutz) DVD-Filme in den Instituträumen an zu
schauen.

Sorry, aber das ist Blödsinn. Das Urheberrecht ist nicht im Mindesten tangiert, wenn Freunde, Feinde, Schwiegermütter oder wer sonst noch DVDs, Filme oder was auch immer gucken. Der Urheberrecht verbleibt ganz einfach beim Urheber.

O.K. Sie die Institutzuständigen haben Angst Schwierigkeiten
zu bekommen.

DAS ist ein ganz anderes Problem! ANGST tangiert das Urheberrecht allerdings auch nicht. Rechtlich müssten die Angsthasen andere Ausreden bemühen als das arme Urheberrecht. Vielleicht kann man sich hinter der Hausordnung verbarrikadieren? Oder zugeben, Angst zu haben, dass irgendwas zu Bruch geht, was dann durch keine Haftpflicht gedeckt ist?

Trost alleine hilft nicht. Wie kann ich nachvollziehbar
argumentieren, dass es rechtlich unbedenklich ist an dem
Institut mit Freunden/Gleichgesinnten u.a. (legal erworbenne
DVDs)zu sehen?

Siehe oben. Den Institutszuständigen fest in die Augen sehen und fragen, was sie denn wirklich befürchten, da das Urheberrecht bei eurer privaten Veranstaltung ja keine Sekunde in Gefahr sein wird und ihr nicht vorhabt (unterstelle ich jedenfalls), schwarz Kopien zu brennen und zu verkaufen.

Danke Ivo

Büdde Ivo :smile:

Planet Deutschesrecht hat schon gelegentlich
Einzweiüberraschungen parat die manchmal Geld kosten

Du hast schon recht: Wie auch immer geartete Institute sind oft in anderen Universen beheimatet :smile:

Gruß
Ann da Càva

Danke für Deine Info. Leider kann ich damit nicht sachlich argumentieren.
Außerdem weiß ich nicht ob du nur von Deinem Gefühl ausgehst, oder auf welche offizielle Informationen Du Dich beziehst.
Gruß
Ivo

1 Like

Hi, es gibt spezielle Regelungen im Urheberrecht, bezüglich der Nutzung zu Unterrichtszwecken.
Darum scheint es zu gehen, und nicht um irgendeinen Filmklub.
Also lies dir einfach die entsprechenden § durch und schau was im Fall zutrifft.
Falls dir dann was Unklar ist kannst du gezielter Nachfragen.

OL

Hallo,

Hallo Gemeinde,

Wie sieht es mit Urheberechtschutz aus wenn sich
Gleichgesinnte gemeinsam

DVD ansehen?

A - Ja es ist Grundsätzlich möglich? (nur in Privaträumen)

B - Ja es ist auch an der Uni möglich? (kein Eintritt, kein
Verkauf)

C - Oder welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden um mit
Freunden/Gleichgesinnten gemeinsam DVD-Filme an zu schauen?

Die Frage ist, handelt es sich um eine private oder eine öffentliche Filmvorführung.
Hier gibt es dazu eine, wie ich finde, gute Erläuterung:
http://forum.dvd-forum.at/240264-post34.html

Danach wäre
A: privat, also OK
B: öffentliche Räume, daher problematisch - bspw. zu Unterrichtszwecken möglich
C: es sollten private Räume sein!

Beatrix

An der Uni wurde uns gesagt dass es rechtlich nicht möglich
ist (Urheberrechtschutz) DVD-Filme in den Instituträumen an zu
schauen.

Sorry, aber das ist Blödsinn.

Find ich nicht.

Du meinst wenn ich alle meine E-Technuk Freunde des Jahrgangs xy
einlade (so ca. 1800 zu meiner Zeit) und dann im Karman Auditorium
eine von mir gekaufte DVD zeige ist alles mit dem Kaufpreis abgedeckt?

Ich fürchte du befindest dich im Irrtum.

Übrigens „alle meine Freunde im Internet“ gilt auch nicht.

Der Plem

kleine Ergänzung

C: es sollten private Räume sein!

Ist wurscht. Wenn ich mir eine Kneipe miete und nur meine Freunde einlade und die Tür bleibt zu ist das auch privat und nicht öffentlich.

Und wenn ich mir den Barocksaal des Mannheimer Schlosses mieten würde (könnte) …

Hmm. Wenn ich da ein Orchester engagiere … das wäre wahrscheinlich nicht öffentlich. Also => GEMA oder die spielen nur Stücke von mir.

Gruß

Stefan

Ich beziehe mich auf das Urbeherrechtsgesetz, dass in keiner Weise tangiert ist.
Es steht aber nirgendwo in den Gesetzbüchern, durch was es alles NICHT tangiert wird.

Nach wie vor empfehle ich ein klärendes Gespräch, um herauszufinden, wo die Bauchschmerzen des Instituts wirklich liegen. Das ist kein Gefühlssache, sondern gut einen halben Meter höher.

Gruß
Ann da Càva

Du meinst wenn ich alle meine E-Technuk Freunde des Jahrgangs
xy
einlade (so ca. 1800 zu meiner Zeit) und dann im Karman
Auditorium
eine von mir gekaufte DVD zeige ist alles mit dem Kaufpreis
abgedeckt?

Äh, ja, wenn man Wörter beliebig umdefiniert kommt natürlich das raus, was man selber reingesteckt hat.

Aus „DVD mit Freunden schauen“ 1800 Leute zu machen erfordert erhebliche Fantasie. Im normalen Gebrauch der Wörter ist da nicht der Hauch von öffentlicher Vorführung enthalten.

Argumente sind das…

Grüße,
Sebastian

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Danke Stefan
Gruß
Ivo

Super, das hat Kopf und Fuß und ist nachlesbar.
Danke
Gruß
Ivo

Grade die § kenne ich nicht.
Danke
Gruß
Ivo

Danke für den Link. Den versuche ich zu begreifen.
Gruß
Ivo

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__52a.html
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__137k.html
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

B - Ja es ist auch an der Uni möglich?

Wie ist das zu verstehen? Wie schaut man an der UNI eine DVD?

Laß mich wissen wie es an deine UNI geht eine DVD zu schauen.

Der Plem