Hallo,
was kann man eigentlich gegen eine Firma ausrichten wenn die für eine ausgeführte Arbeit den Rechnungsbetrag vom Auftraggeber bezahlt bekommt und die Versicherung, die die Rechnung (weil Versicherungsschaden) übernimmt, auch noch mal an die Firma bezahlt? Die Firma zahlt den doppelt kassierten Beitrag einfach nicht zurück. Angeblich zählt das nichtmal als Betrug. Hat da jemand ne Idee oder Erfahrungswerte?
Danke schon mal und
schöne Grüße
Martina
Hallo,
Auftraggeber bezahlt bekommt und die Versicherung, die die
Rechnung (weil Versicherungsschaden) übernimmt, auch noch mal
an die Firma bezahlt? Die Firma zahlt den doppelt kassierten
Beitrag einfach nicht zurück. Angeblich zählt das nichtmal als
Betrug.
das ist auch kein Betrug, sondern ungerechtfertigte Bereicherung: http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896.html#B… . Das ist nicht strafbar; vielmehr entsteht ein zivilrechtlicher Anspruch, der sich einklagen läßt. Vorher sollten sich aber Versicherung und Auftraggeber darüber einigen, wer sein Geld zurückhaben möchte.
Gruß
Christian
Und wer zahlt die Klagekosten?
Und wer zahlt die Klagekosten?
Hallo,
der Verlierer.
IANAL
Hallo,
wenn er kann. Grundsätzlich zahlt immer der Kläger.
IAAL
Worum ging es denn ganz genau in diesem Fall? Wenn ich das richtig verstehe, dann hat der Handwerker einen Schaden beseitigt; die Kosten dafür konnte der Auftraggeber+Versicherungsnehmer bei seinem Versicherer geltend machen.
Was ich dann nicht verstehe ist, warum die Versicherung an den Handwerker gezahlt hat und nicht an den Versicherungsnehmer. Es ist ja völlig normal, dass ein Handwerker das Geld vom Auftraggeber kassiert, und es nicht mühsam von irgendeiner Versicherung einfordern will.
M.E. liegt hier der Fehler allein bei der Versicherung. Wenn meine o.g. Ergänzung dess Falles zutrifft, wäre diese immer noch leistungspflichtig (und zwar ggü. dem Auftraggeber/Versicherungsnehmer), unabhängig davon, ob sie an den Handwerker etwas gezahlt hat (ausser, der Versicherungsnehmer hat sie aufgefordert, an den Handwerker zu zahlen?). Wie die Versicherung ihr Geld von dem Handwerker zurückbekommt, ist nicht Problem des Versicherungsnehmers; aber da wird ihrs chon was cleveres einfallen.
Liebe Grüße
RK