Ich werde wohl oder übel Insovenz anmelden, bekomme ich dann Hartz IV und wieviel wenn mein Mann eine Rente von 635,- Euro bekommt ?
Wenn ich Insolvenz anmelde und mein Mann eine Rente von 635,- Euro bekommt, wieviel Hartz IV bekomme
Ich werde wohl oder übel Insovenz anmelden, bekomme ich dann
Hartz IV und wieviel wenn mein Mann eine Rente von 635,- Euro
bekommt ?
sorry aber wie sich das im einzelnen berechnet wird entzieht sich meines wissens sorry
Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun.
Die Rente deies Mannes liegt darunter, immer bedenken, zu zweit stehen euch gut 600 € plus Miete im Monat zu.
hallo,
also ja auch mit einer insolvenz hat man einen anspruch auf ALG II Leistungen. Die Höhe der Leistungen ergint sich aus der Gegenüberstellung von Bedarf und Einkommen. Dabei kommt es u.a. auch darauf an was für einen Rente dein Mann bekommt und wie hoch eure Unterkunftskosten sind. Als BSp nehem ich hier mal eine Miete von 600 Euro (Kalmiete incl. aller NK):
Die Regelleistung beträgt 323 Euro dazu anteilige Miete 300 Euro. Dann hast du einen Bedarf von 623 Euro. Demgegenüber steht dein Einkommen. Leider sagt du hierzu nichts. Daher kann ich die Berechnung nicht weiter fortführen. Aber im Internet findest du zahlreiche ALG II Rechner die dir deinen Anspruch genauer ausrechnen.
Die Kosten für die Unterkunft bei Eigentum ergeben sich aus den Schuldzinsen und den NK (Tilgung wird nicht berücksichtigt).
Wenn dein Mann Rente wg.voller Erwerbsunfähigkeit bekommt hat er keinen Anspruch auf ALG II, aber mgl. auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigeit.
Gruß Marty
Ich werde wohl oder übel Insovenz anmelden, bekomme ich dann
Hartz IV und wieviel wenn mein Mann eine Rente von 635,- Euro
bekommt ?
Hallo Champ74,
ein Bekannter mußte auch Insolvenz anmelden und bekommt jetzt Hartz IV. Anfangs gabs da natürlich Probleme, weil sie erst nicht zahlen wollten, aber das ist beim Hiobcenter normal. Da er unverschuldet in die Insolvenz gegangen ist, übernimmt das Aamt auch die volle Miete, die ca. 50 Dinger über dem Regelsatz liegt. Bis jetzt allerdings, ich nehme an, da ist nach 1,5 Jahren schluß.
Einen Anspruch hast du also. Nun ist mein Kumpel allerdings alleinstehend. Wieviel Hartz IV dir zusteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beim unteren Link kannste deine Mietkosten usw. eintragen und dir deinen Anspruch ausrechnen, aber bekomme keinen Schreck, wie wenig hinten bei herauskommt:
http://biallo.sueddeutsche.de/tz/sueddeutsche2/Sozia…
Ich hoffe, dir ein wenig geholfen zu haben und wünsche noch einen schönen Tag.
LG
Martin
ja du bekommst auch
Hallo,
wenn jemand im Insolvenzverfahren ist, heißt das nicht, dass man kein Einkommen mehr hat. Denn von monatlichen Einkommen behält man auf jeden Fall den pfändungsfreien Betrag.
Ich gehe aber mal davon aus, dass du kein Einkommen mehr hast (z.B. wegen Geschäftsaufgabe?).
Dann steht dir und deinem Mann jeweils der Regelbetrag (90% eines Alleinstehenden) also jeweils 323 EUR x 2 = 646 EUR plus Warmmiete z.B. 500 EUR plus NK wie Wassergeld z.B. 30 EUR plus Versicherungspauschale 30 EUR = zusammen ca 1.206 EUR minus Rente zu.
Liebe Grüße von Angelika
Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur schriftlich tätigen (möglichst per Einschreiben + Rückschein !). Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Ich empfehle Ihnen in Ihrem speziellen Fall, sich an einen Fachanwalt zu wenden.
Beste Grüße USKO
Hi Champ,
Hartz IV kriegt jeder der hilfebedürftig ist. Die Rente Deines Mannes wird als Einkommen angerechnet. Wenn Ihr zu zweit seid kriegt Ihr: Miete + 2 mal Regelsatz (ca. 572) - Einkommen. Miete in vollem Umfang nur, wenn Sie angemessen ist. Das hängt mit dem Wohnort zusammen.
Gruß
R.
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bekommt ?
Hallo
Und danke für die Anfrage.
Hier können wir Ihnen nur raten, dass Sie den Antrag auf Hartz IV stellen, denn je nach Wohnlage müssen Sie ja auch diese Kosten in Ihre HartzIVberechnung mit einbauen.
Stellen Sie den Antrag so schnell wie möglich und wenn Sie eine Insolvenz beantragen kann Ihnen dies nur hilfreich sein, wenn Sie entsprechender Empfänger von Leistungen sind.
Ausschlaggebend ist, dass Sie stricht trennen müssen, zwischen Ihren Schulden und eventuellen Schulden die durch beide Partner verursacht wurden. Denn innerhalb einer Ehe haftet nur derjenige für Schulden, der sie auch verursacht hat.
Sind Sie alleiniger Verursacher, dann werden auch nur Ihre Einkommen für eine Insolvenz berücksichtigt. Im Gegenteil, Sie als verheirateter Partner haben eine höhere Pfändungsfreigrenze, da Ihnen Ihr Ehepartner als unterhaltspflichtig angerechnet wird.
Wir hoffen wir konnten helfen
Mit freundlichen Grüssen
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bekommt ?
Hallo,
ALG II (Hartz IV) steht grundsätzlich jedem Bedürftigen zu, der erwerbsfähig ist.
Die Höhe muss ausgerechnet werden und kann so nicht bestimmt werden.
Vereinfacht beschrieben setzt ALG II sich zusammen aus den Regelleistungen und den Kosten der Unterkunft.
Die Regelleistungen betragen zur Zeit für eine volljährige Person 359 EUR, für den Partner = 90% = 323 EUR.
Hinzu kommen die Kosten der Unterkunft, also Miete + Nebenkosten in angemessener Höhe + angemessene Heizkosten.
Davon wird alles an Einkommen, was auch die Rente deines Mannes ist, wieder abgezogen.
Du rechnest also
Miete
- Nebenkosten
- Heizkosten
- 359,-€
- 323,-€
________
(Summe)
- 635,-€
________
(Summe)
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bekommt ?
„Goggle“ doch mal nach Hartz IV-Rechner im Internet. Die rechnen dir in etwa aus ob und wieviel du noch Anspruch hast.
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Hallo Champ74,
um Hartz IV berechnen zu können müsste ich mehr Angaben von Dir haben, aber Du kannst auch im Internet einen Hartz IV Rechner www.Google.de aufrufen.
Gruß
Claus
Hallo,
prinzipielll schließt sich eine Insolvenz und der Bezug von Arbeitslosengeld II nicht aus. Jedoch kann man meiner Meinung nach keinen pauschalen Betrag benennen, wie hoch Hartz IV dann sein wird. Hier spielen zu viele verschiedene Faktoren eine Rolle (u.a. welche Rentenart dein Mann bekommt- Altersrente, EU-Rente etc, dann muss man auch berücksichtigen, wie hoch die Ausgaben für Wohnung bzw. Haus sind). Am besten lässt du dich bei deiner zuständigen ARGE im Rahmen der Antragsstellung beraten.
Gruß
flottebiene
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bekommt ?
Ich werde wohl oder übel Insovenz anmelden, bekomme ich dann
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bekommt ?
sorry, da kann ich dir nicht weiterhelfen…
Sorry, da kann ich nicht helfen
Ich werde wohl oder übel Insovenz anmelden, bekomme ich dann
Hartz IV und wieviel wenn mein Mann eine Rente von 635,- Euro
bekommt ?
Das kommt ganz darauf an, wie hoch euer Bedarf ist. Wie hoch die Miete ist zum Beispiel. Am besten mal einen Onlinerechner für Hartz IV suchen und alles mal eingeben und durchrechnen und dann mal zur ARGE gehen und durchrechnen lassen. So spontan und mit so wenig Daten kann man das leider schwer berechnen.
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Hallo Frage bitte im Forum stellen.