Wenn ich nur mich erstmal in die

… Steuererklärung eintrage muss das Finanzamt mir Geld zurück zahlen, wenn ich aber meine Frau die Monatlich nur 400€ bekommt eintrage, muss ich dem Finantamz Geld zurück zahlen?
Warum und wie mach ich das, dass ich dem Finanzamt nichts zurück zahlen muss?

Hallo
Weil du warscheinlich in eine andere Steuer rutscht umso mehr du verdienst umsomehr hast du ja also möchte der Staat auch etwas mehr davon ab.
Noch was ich glaube Grundprinzipiell das du da nichts dran ändern kannst ausser versuchen mehr abzusetzen. Dein Finanzamt bekommt die Einkünfte digital übertragen von den Arbeitgebern und wenn es deine Frau ist( nicht Freundin oder Verlobte) dann müsstest du meiner Meinung nach eine Zusammenveranlagung machen den auch bei einem moatl. Verdienst von 400 € zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalsteuersatz z.b. an die Bundesknappschaft.Solltest du etwas tun können das du nichts nachzahlen musst vorsicht das kommt dann evtl nächstes Jahr beim Jahresausgleich 2011 raus.
LG Mausi

… Steuererklärung eintrage muss das Finanzamt mir Geld
zurück zahlen, wenn ich aber meine Frau die Monatlich nur 400€
bekommt eintrage, muss ich dem Finantamz Geld zurück zahlen?
Warum und wie mach ich das, dass ich dem Finanzamt nichts
zurück zahlen muss?

Das liegt an den unterschiedlichen Steuerklassen und an dem Verhältnis der Einkommen gegeneinander. Es gibt aber hier keine Tricks und das ist auch richtig so. Es besteht nur die Möglichkeit der getrennten oder der gemeinsamen Veranlagung, d. h. Sie und Ihre Frau macht jeder eine eigene Steuererklärung. Dann verzichten Sie aber auf die Vorteile des Ehegattensplittings und sehen noch schlechter dabei aus. Das Steuerprogramm der Akamdem. Gemeinschaft Mannheim zeigt das ganz einfach bei der Berechnung an. Das man Geld zurückzahlen muss kommt u. a. davon, ALS BEISPIEL: Ehemann Stkl 3, Gehalt 4000 Euro, Ehefrau Stkl 5 Gehalt 400 Euro, der Ehemann zahlt monatlich zu wenig Steuer, weil er die günstige Klasse 3 gewählt hat, die Ehefrau zahlt zwar einen hohen Prozentsatz, aber von wenig Gehalt. Bei der STeuererklärung wird ALLES zusammen gerechnet und gerecht berechnet. Schönen Sonntag.

Hallo,

Die Frage ist, ob Sie alles mögliche was Absetzbar ist auch eingetragen haben.
Beispiele:Fahrkosten(KM) zur Arbeit von ihnen und ihrer Frau,alle Versicherungen die Sie haben,
Mietnebenkosten, Reparaturkosten,Arzt-Medikamentenkosten,Fortbildungskosten,Bücher,Spenden
Vereinsbeiträge usw.

Wir hatten auch einige Jahre in der selben Lage,haben aber immer Geld zurückbekommen.
Hoffe es hilft ihnen etwas weiter.

Gruß
monika61

Hallo,

irgendwie ist die Frage nicht bei mir angekommen.

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Keine Ahnung tut mir leid.
Susanne

Hallo,

da sie nur im Monat 400 € verdient, also als Minijob tätig ist, muß dieses Einkommen nicht in die Steuererklärung eingetragen werden, denn im Rahmen dieser geringfügigen Beschäftigung haben Sie keine Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgeben müssen. Sie haben keine Steuer auf Ihren Verdienst abgeführt, sondern lediglich Ihr Arbeitgeber.

http://www.nebenjob.de/ratgeber_nebenjobs/ratgeber13…

Gruß
Michelle