Wenn ich sterbe?

Hallo Hoddel,

die Leistung aus der Risiko-LV ist natürlich wesentlich höher als das, was als Darlehn ausbezahlt wurde/wird.

Wichtig ist ihre Antwort, dass der Prozess weitergeführt werden kann.

Vielen Dank!

Hallo Gemeinde,
Es geht um Rehtsfragen, was nicht mein Fach ist und zudem um deutsches Recht, in dem ich ganicht auskenne, so kann ich zu der geschilderten Problematik leider gar nicht beitragen

Mit freundlichen Grüssen Tamaro

ich hoffe, dass mir hier einer helfen kann.

Vorgeschichte:
Nach einer schweren Erkrankung bin ich seit mehr als 2 1/2
Jahren Berufsunfähig und besitze einen
Schwerbehindertenausweiss. Ich war bis zur Erkrankung
Selbständig.

Meine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, wie bei vielen, den
Erstantrag auf BU-Rente aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt.
Gegen diese Ablehnung habe ich Einspruch eingelegt und einen
Anwalt mit der Vertretung meiner Interessen beauftragt. Im
April 2009 bot mir die Versicherung einen Vergleich an den ich
nicht angenommen habe. Es wurde eine Klage eingereicht die
zugelassen wurde. Der Verhandlungstermin ist noch in diesem
Jahr vor dem Landgericht.

Meine Private Krankenversicherung bezahlte, aus gutem Recht,
kein Krankentagegeld wegen der bestehenden Berufsunfähigkeit.
Anfang 2010 waren meine Ersparnisse aufgrund der hohen
Anwaltskosten und Krankheitskosten aufgebraucht und ich musste
Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII beantragen. Die Hilfe
zum Lebensunterhalt wurde genehmigt und wird auf Basis eines
Darlehns ausgezahlt.

Mein Gesundheitszustand hat sich sehr verschlechtert und ich
weiß nicht, aber ich physisch und psychisch bis zum
Verhandlungstermin durchhalte.

Fragen:
Was passiert, wenn ich vor dem Verhandlungstermin sterbe?
Kann ich ein Prozessbevollmächtigen einsetzen?
Wird der Prozess weitergeführt oder wird die Klage abgewiesen?
(die Fragen gelten auch für eine 2. Instanz)

Da die Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII als Darlehn
ausgezahlt wird, müssten meine Erben die Zahlungen aus dem
Erbe begleichen (Risikolebensversicherung)?

Kann ich auch ohne Notar (keine finanzielle Möglichkeit) alles
vorher in schriftlicher Form regeln und einen Bevollmächtigten
festlegen?

Ich bin für alle Antworten dankbar.

Hallo Gemeinde,

ich hoffe, dass mir hier einer helfen kann.

Vorgeschichte:
Nach einer schweren Erkrankung bin ich seit mehr als 2 1/2
Jahren Berufsunfähig und besitze einen
Schwerbehindertenausweiss. Ich war bis zur Erkrankung
Selbständig.

Meine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, wie bei vielen, den
Erstantrag auf BU-Rente aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt.
Gegen diese Ablehnung habe ich Einspruch eingelegt und einen
Anwalt mit der Vertretung meiner Interessen beauftragt. Im
April 2009 bot mir die Versicherung einen Vergleich an den ich
nicht angenommen habe. Es wurde eine Klage eingereicht die
zugelassen wurde. Der Verhandlungstermin ist noch in diesem
Jahr vor dem Landgericht.

Meine Private Krankenversicherung bezahlte, aus gutem Recht,
kein Krankentagegeld wegen der bestehenden Berufsunfähigkeit.
Anfang 2010 waren meine Ersparnisse aufgrund der hohen
Anwaltskosten und Krankheitskosten aufgebraucht und ich musste
Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII beantragen. Die Hilfe
zum Lebensunterhalt wurde genehmigt und wird auf Basis eines
Darlehns ausgezahlt.

Mein Gesundheitszustand hat sich sehr verschlechtert und ich
weiß nicht, aber ich physisch und psychisch bis zum
Verhandlungstermin durchhalte.

Fragen:
Was passiert, wenn ich vor dem Verhandlungstermin sterbe?
Kann ich ein Prozessbevollmächtigen einsetzen?
Wird der Prozess weitergeführt oder wird die Klage abgewiesen?
(die Fragen gelten auch für eine 2. Instanz)

Da die Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII als Darlehn
ausgezahlt wird, müssten meine Erben die Zahlungen aus dem
Erbe begleichen (Risikolebensversicherung)?

Kann ich auch ohne Notar (keine finanzielle Möglichkeit) alles
vorher in schriftlicher Form regeln und einen Bevollmächtigten
festlegen?

Lieber Tommy2010,

zunächst wünsche ich Dir viel Kraft um doch alles gut zu überstehen.
Grundsätzlich ist eine handschriftlich erstellte Willenserklärung gültig. Sicherheitshalber würde ich mir die Unterschrift beim Ordnungsamt bestätigen lassen (oder beim Notar). Das kostet sehr wenig (max. 10 Euro).Alternativ kann man auch zwei Zeugen mit unterschreiben lassen.

Eine Klageerhebung erlischt nicht durch den Tod. Gerade in Deinem Fall hat das Ergebnis ja auch Folgen für die Erben.

Was ich nicht weiß ist, wer in diesem Fall die Kosten übernimmt. Auch was den Bevollmächtigten betrifft, ist zu sagen dass Grundsätzlich Dein Anwalt ein Bevollmächtigter ist. Prüfe erst mal ob Anwaltspflicht besteht. Ansonsten würde ich beim zuständigen Gericht fragen. Das kostet gar nichts.

Alles Gute

El-paellero

Ich bin für alle Antworten dankbar.

Hallo Tommy 2010,
darauf kann eigentlich nur ein Fachanwalt antworten.
Ich bin leider nicht in der Lage aber wünsche Ihnen
Erfolg bei Ihrem Problem.
Sacul 1944

Hallo Sacul1944,

vielen Danke für die Antwort.

Hallo el-paellero,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Ihr Antwort ist sehr Hilfsreich

Hallo Tamaro,

auch Ihnen vielen Dank für die Antwort.