Hallo Gemeinde,
ich hoffe, dass mir hier einer helfen kann.
Vorgeschichte:
Nach einer schweren Erkrankung bin ich seit mehr als 2 1/2 Jahren Berufsunfähig und besitze einen Schwerbehindertenausweiss. Ich war bis zur Erkrankung Selbständig.
Meine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, wie bei vielen, den Erstantrag auf BU-Rente aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt. Gegen diese Ablehnung habe ich Einspruch eingelegt und einen Anwalt mit der Vertretung meiner Interessen beauftragt. Im April 2009 bot mir die Versicherung einen Vergleich an den ich nicht angenommen habe. Es wurde eine Klage eingereicht die zugelassen wurde. Der Verhandlungstermin ist noch in diesem Jahr vor dem Landgericht.
Meine Private Krankenversicherung bezahlte, aus gutem Recht, kein Krankentagegeld wegen der bestehenden Berufsunfähigkeit. Anfang 2010 waren meine Ersparnisse aufgrund der hohen Anwaltskosten und Krankheitskosten aufgebraucht und ich musste Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII beantragen. Die Hilfe zum Lebensunterhalt wurde genehmigt und wird auf Basis eines Darlehns ausgezahlt.
Mein Gesundheitszustand hat sich sehr verschlechtert und ich weiß nicht, aber ich physisch und psychisch bis zum Verhandlungstermin durchhalte.
Fragen:
Was passiert, wenn ich vor dem Verhandlungstermin sterbe?
Kann ich ein Prozessbevollmächtigen einsetzen?
Wird der Prozess weitergeführt oder wird die Klage abgewiesen?
(die Fragen gelten auch für eine 2. Instanz)
Da die Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII als Darlehn ausgezahlt wird, müssten meine Erben die Zahlungen aus dem Erbe begleichen (Risikolebensversicherung)?
Kann ich auch ohne Notar (keine finanzielle Möglichkeit) alles vorher in schriftlicher Form regeln und einen Bevollmächtigten festlegen?
Ich bin für alle Antworten dankbar.