Wenn ich sterbe?

Hallo Gemeinde,

ich hoffe, dass mir hier einer helfen kann.

Vorgeschichte:
Nach einer schweren Erkrankung bin ich seit mehr als 2 1/2 Jahren Berufsunfähig und besitze einen Schwerbehindertenausweiss. Ich war bis zur Erkrankung Selbständig.

Meine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, wie bei vielen, den Erstantrag auf BU-Rente aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt. Gegen diese Ablehnung habe ich Einspruch eingelegt und einen Anwalt mit der Vertretung meiner Interessen beauftragt. Im April 2009 bot mir die Versicherung einen Vergleich an den ich nicht angenommen habe. Es wurde eine Klage eingereicht die zugelassen wurde. Der Verhandlungstermin ist noch in diesem Jahr vor dem Landgericht.

Meine Private Krankenversicherung bezahlte, aus gutem Recht, kein Krankentagegeld wegen der bestehenden Berufsunfähigkeit. Anfang 2010 waren meine Ersparnisse aufgrund der hohen Anwaltskosten und Krankheitskosten aufgebraucht und ich musste Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII beantragen. Die Hilfe zum Lebensunterhalt wurde genehmigt und wird auf Basis eines Darlehns ausgezahlt.

Mein Gesundheitszustand hat sich sehr verschlechtert und ich weiß nicht, aber ich physisch und psychisch bis zum Verhandlungstermin durchhalte.

Fragen:
Was passiert, wenn ich vor dem Verhandlungstermin sterbe?
Kann ich ein Prozessbevollmächtigen einsetzen?
Wird der Prozess weitergeführt oder wird die Klage abgewiesen?
(die Fragen gelten auch für eine 2. Instanz)

Da die Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII als Darlehn ausgezahlt wird, müssten meine Erben die Zahlungen aus dem Erbe begleichen (Risikolebensversicherung)?

Kann ich auch ohne Notar (keine finanzielle Möglichkeit) alles vorher in schriftlicher Form regeln und einen Bevollmächtigten festlegen?

Ich bin für alle Antworten dankbar.

Hallo Tommy2010,

das sind ja ganz schön viele Fragen auf einmal.
Ich würde Ihnen raten, diese alle, Punkt für Punkt mit Ihrem Anwalt zu besprechen.
Meine möglichen Antworten beantworte ich Ihnen gerne:

  1. Eine Risiko-LV würde Ihre Erben entlasten, werden Sie aber wahrscheinlich heute nicht mehr abschließen können aufgrund Ihrer Erkrankung.
  2. Ein Testament muß nicht von einem Notar verfasst werden, wichtig wäre nur die saubere, handschriftliche Erstellung und die Unterschrift dazu sowie evtl. eine Verwahrung bei einem Rechtsanwalt / Notar. Somit kostet das viel weniger wie die Erstellung bei einem Notar.
  3. Warum, wenn ich fragen darf, gehen Sie keinen Vergleich ein und genießen den „Rest Ihres Lebens“ als sich bis zum Lebensende den Streß mit dem Kampf gegen die Versicherung zu geben?
    Sie können 1000 x im Recht sein, wenn Ihre Lebensqualität darunter deutlich leidet und Sie selber nicht wissen, ob Sie das alles gesund überleben, würde ich an Ihrer Stelle nochmals ausführlich über einen Vergleich nachdenken.
    Alles Gute und Gottes Segen weiterhin.
    mfg
    MA

Hallo Tommy2010,

vorab erstmal tut es mir leid, das Sie in einer solchen schlimmen Situation stecken und ich drücke Ihnen die Daumen, das sich alles zum Guten wendet. Ein gutes Zeichen hierfür ist schon einmal der angebotene Vergleich seitens des BU-Versicherers.

Allerdings sind Sie mit einem Rechtsanwalt besser beraten. Er wird Ihnen Ihre Fragen besser beantworten können, als ich dies als Versicherungsspezi je machen könnte. Fragen Sie auch ihn, ob die Prozesskostenhilfe die Ihnen als Sozialhilfeempfänger zusteht, evtl. auch Notarkosten übernimmt und ob auf Ihre Erben der offene Anspruch aus den Versicherungsleistungen nach Ihrem Ableben übergeht. Dies gilt allerdings nur rückwirkend für Leistungen vom BU-Eintritt bis zu Ihrem Ableben.

Fragen zur Sozialhilfe (Darlehen) können Sie mit einem Telefonat mit der Leitstelle für BAföG des Hochtaunuskreises oder auch direkt mit der örtlichen Sozialstelle besser klären.

Ich hoffe ich konnte Ihnen zumindest ein bischen mit meinen Tipps weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Glück für den anstehenden Gerichtstermin.

Mit freundlichen Grüßen

Oracel

Hallo Herr Alber,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Der Vergleich wurde 2009 angeboten und ist jetzt (leider) nicht mehr relevant.

Die Risiko-LV besteht seit mehr als 8 Jahren. Deswegen ist eine Auszahlung (auch bei Suizid) garantiert.

Nochmals DANKE

Hallo Oracel,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Alle Kosten bezüglich BU-Versicherung werden von meiner Rechtsschutzversicherung übernommen.

Das mit dem Anruf bei der Leitstelle für BAföG des Hochtaunuskreise ist ein guter Hinweis - das werde ich mal machen.

Nochmals Danke

Hallo Tommy,

dazu kann ich als Bestatter eigentlich nichts sagen, das sind alles Fragen an einen Juristen.

mit Grüßen

UG

Tut mir leid, leider bin ich kein Jurist und kann daher hier leider nicht weiter helfen.

Hallo,

oh was für eine blöde situation! man schämt sich ja bei einer versicherung zu arbeiten. tut mir leid! und es tut mir auch leid dass ich gar nicht weiterhelfen kann ich bin nur ein ganz kleines licht in der elektronikversicherung mit solchen dingen kenne ich mich gar nicht aus.
Ich halte die daumen dass alles gut geht und auch dass sich der gesundheitszustand wieder bessert!!
alles gute!!

Hallo,

bin mir da nicht so sicher aber ihre Erben bleiben auf den Kosten (Anwalt, Darlehen) sitzen, haben aber m.E. neben der Risiko-LV auch einen Anspruch auf Auszahlung der BU-Rente.

Ich denke es wäre sinnvoll einen Prozessbevollmächtigten zu benennen. Evtl. kann Ihnen auch die Verbraucherzentrale weiterhelfen.

Hallo Tommy2010,

dass sind sehr detaillierte Fragen die eigentlich ein Anwalt beantworten muss. Ich kann da leider keine Antwort geben. Sorry und alles Gute!

Gruß Mario

Hallo Herr Gscheidel,

ich Danke trotzdem für die Rückmeldung.

Hallo,
der Prozessbevollmächtigte ist der anwalt, den Du mit der Wahrnehmung Deiner Interessen gegenüber der Versicherung beauftragt hast. Der kann und wird Dir Deine Fragen am Besten beantworten können, da er alle Umstände kennt.
Natürlich kannst Du ohne Notar einen Testamentsvollstrecker einsetzen, sofern keine Grundstücke vererbt werden. Dazu müsste aber ein Testament bestehen oder jetzt errichtet werden. Darin kann der Vollstrecker angewiesen werden, den Prozess weiterzuführen. Aber wie gesagt: Dein Anwalt weiß das viel besser als ich. Frag ihn einfach!
Hoddel

Hallo Herr Kliem,

trotzdem Danke!

Hallo Kerstin,

vielen Dank für die Antwort.

Hallo Herr Lehmann,

der Anwalt ist schon bezahlt und weitere Kosten (2. Instanz) sind von der RV abgedeckt.

Leider musste ich den Anwalt wechseln was mit sehr hohen Kosten verbunden war (RV zahlt halt nicht 2mal)

Die Verbraucherzentrale konnte mir da auch nicht helfen. Leider.

Vielen Dank für die Antwort

Hallo Herr Bechtold,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Hallo Hoddel,

es besteht ein handgeschriebenes Testament. Dieses Testament haben alle Erben.

Das Problem, dass ich habe, ist folgendes (habe ich in meiner Anfrage nicht geschrieben weil ich dachte das es eine Grundlösung gibt):

Nach mehreren Suizidversuchen kann ich solche Sachen schwer mit Institutionen, öffentlichen Einrichtungen oder mit meinen Anwalt besprechen. Es besteht immer die Gefahr, dass ich mit einem Beschluss in eine psychiatrische Einrichtung befördert werde. Deswegen stelle so komische Fragen hier im Forum.

Vielen Dank!

Hallo,
ich schlage Ihnen vor , einen Pflegestützpunkt welcher ab diesem Jahr überall eingerichtet seim soll zu konsultieren. Zu Festlegungen bei Krankheit usw. ist eine Vorsorgevollmacht ,eineBetreuungsverfügung und eine Patientenverfügung vorteilhaft. In diesen Dokumenten kann ich alle diese Dinge festhalten. Alle 3 Dokumente ergänzen sich. Im Netz gibt es dazu Vordrucke. mfg K Heinz

Hallo,
da solltest eine Vertrauensperson als Testmentsvollstrecker einsetzen. Dieser hat alle im Testament gemachten Willensäußerungen durchzusetzen und hat dabei auch Anspruch auf eine Vergütung.
Der Prozess gegen die Versicherung kann weitergeführt werden, auch in einer weiteren Instanz. Dies sollte im Testament stehen. Die Höhe der Leistung wird natürlich vom Beginn Deiner Berufsunfähigkeit bis zum Tod berechnet, nicht weiter.

Deine Erben müssen die Sozialleistungen aus dem Erbe zurückzahlen. Dabei ist allerdings sehr genau darauf zu achten, dass möglicherweise die Darlehensrückzahlung höher ist als das Erbe. Dann sollte das Erbe ausgeschlagen werden, ansonsten könnten die Erben mit ihrem eigenen Vermögen herangezogen werden.

Hallo Herr Kriebisch,

dass ist eine gute Idee. Das werde ich mal machen.

Vielen Dank!