Wenn in einem 7 Jahre alten Mietvertrag steht: Bei auszug tapezierfähig übergeben! Ist das noch rechtens oder reicht besenrein? Sprich alles Möbel raus und auskehren? Muss ich die Tapeten entfernen? Und muss der Vermieter einen von 3 potentielle Nachmieter akzeptieren?
Huhu,
aus diesen Schlagwort Tapezierfähig kann man sich alles denken oder auch ncihts. Ich denke erst mal ncihts und bitte dich einfach die gesamte Klausel einzustellen, damit man das ganze im Zusammenhang sehen kann.
Hi,
der Terminus ist wirklich nicht einheitlich definiert (Ein Malermeister mag da etwas anderes verstehen als ein Vermieter), genauso wenig gibt es einheitliche Urteile dazu.
Allerdings: Der „Trend“ geht dahin, dem Mieter das Entfernen der gesamten Tapeten nicht aufzuerlegen. In diesem Fall reicht dann - sofern nichts anderes valides im Mietvertrag steht, was nicht durch eine falsche Klausel invalidiert wird - besenrein.
Nein.
Gruß
VB
wie steht das da? wenn es eine individuelle absprache ist kann das durchaus gültig sein.
Die Vereinbarungen werden nach sieben Jahren nicht ungültig/unwirksam.
Zu >>tapezierfähig<< sollte man den gesamten Text kennen. Und was wurde beim Abschluss des Mietvertrags dazu erläutert?
Soweit mir bekannt, bespricht man auch einen Vertrag, macht auch Notizen dazu.
Was den Nachmieter betrifft, muss der Vermieter keinesfalls irgendwelche , von dir beigebrachte Nachmieter akzeptieren. Das wäre ja noch schöner.