Wenn jemand einer externen Firma von unserem Dach ein Foto machen will und er fällt vom Dach, wer ha

Wenn jemand einer externen Firma von unserem Dach ein Foto machen will und er fällt vom Dach, wer haftet?
Haftet derjenige, dem das Gebäude gehört oder die Firma, die den Mann den Auftrag gegeben hat?

Hallo,
ein Arbeitsunfall geht zuallererst mal die Berufsgenossenschaft an. Eine Haftung des Gebäudeigentümers sehe ich nicht (wie soll er das verkehrssicher machen, so dass da einer fotografieren kann?). Der Auftraggeber könnte in Regress genommen werden, wenn er Arbeitsplatzschutzbestimmungen oder Sicherheitsbestimmungen verletzt hat. Das würde dann die Berufsgenossenschaft machen.
Gruß
Andreas

Hallo, die Angaben reichen leider nicht zur Bewertung-
Bitte ausführlicher darstellen-
Danke
Arbeitsverhältnis, warum vom Dach gefallen, wer gehört zu wem etc.

Wenn jemand einer externen Firma von unserem Dach ein Foto
machen will und er fällt vom Dach, wer haftet?
Haftet derjenige, dem das Gebäude gehört oder die Firma, die
den Mann den Auftrag gegeben hat?

Ein Mann einer externen Firma kommt zu uns ins Büro und fragt, ob er vom Dach ein Foto von einer gegenüberliegenden Baustelle machen kann. Ich sage ja und er geht aufs Dach. Dann macht er sein Foto und fällt runter.

Hallo,

hierzu kann ich Ihnen keine Auskünfte geben.

Bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt oder fragen Sie doch einfach ein Mal unverbindlich bei der Versicherung nach.

Rein logisch gesehen kommt es ja darauf an, auf wessen Seite das Verschhulden für diesen Unfall liegt. Diese Frage würde ich mir jedenfalls stellen. Allerdings bin ich kein Rechtsanwalt und bitte Sie deshalb sich an einen solchen zu wenden.

Freundliche Grüße
Kisu

Wenn jemand einer externen Firma von unserem Dach ein Foto
machen will und er fällt vom Dach, wer haftet?
Haftet derjenige, dem das Gebäude gehört oder die Firma, die
den Mann den Auftrag gegeben hat?