Wenn jemand etwas verkauft und behauptet

Wenn jemand etwas verkauft und behauptet Eigenschaften die gegen ein Gesetz verstoßen, kann das als Arglistig bezeichnet werden.

Wenn jemand ein Fahrzeug verkauft das offenbar nicht der StVZO entspricht.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§30a Durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sowie maximales Drehmoment und maximale Nutzleistung des Motors.
(1) Kraftfahrzeuge müssen entsprechend dem Stand der Technik so gebaut und ausgerüstet sein, daß technische Veränderungen, die zu einer Änderung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (Geschwindigkeit, die von einem Kraftfahrzeug nach seiner Bauart auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer Benutzung nicht überschritten werden kann) führen, wesentlich erschwert sind. Sofern dies nicht möglich ist, müssen Veränderungen leicht erkennbar gemacht werden.

Sagen wir das Fahrzeug ist deutlich schneller, dann muss man doch davon ausgehen, das es keine ABE mehr besitzt, weil die nach 30a erloschen ist oder ? darf 25 läuft glatt 65Km/h
Irgendwie frisiert… oder auch nicht und von Haus aus zu schnell. Jetzt hat man das gekauft und darf sich nicht erwischen lassen mit dem Ding.

Wenn der Verkäfer das wusse, kann man den Kauf dann rückabwickeln ?

Josef

Hallo Joseph,

wenn der Verkäufer den Käufer darauf aufmerksam gemacht hat, bzw. damit geworben hat wohl nicht, da der Käufer den Zustand dann ja kannte. In diesem Fall sähe ich wenig bis gar keine Möglichkeiten.

Viele Grüße
Bernhard