… Verkäuferin und Shopleitung tätig ist, wann würde diese Person dann als gelernte Fachverkäuferin anerkannt werden.
Hallo,
… Verkäuferin und Shopleitung tätig ist, wann würde diese
Person dann als gelernte Fachverkäuferin anerkannt werden.
Wahrscheinlich gar nicht.
Da werden gerne zwei Sachen miteinander verwechselt.
Wir reden sicher von einer Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz?
Es gibt die Möglichkeit der Zulassung zur Abschlußprüfung „ohne die eigentliche Lehre“, wenn man das eineinhalbfache der Lehrzeit als Praxis nachweisen kann.
http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__45.html
Das bedetet aber nur, daß man die Prüfung ablegen darf. Eine automatische Zuerkennung des Abschlusses ist das noch lange nicht, erst müssen die Kenntnisse durch die Prüfung belegt sein.
Oft wird das verwechselt, indem behauptet wird nach Ablauf dieser Zeit hätte man automatisch den Status „bestandene Prüfung“.
Gruß
Jörg Zabel