Wenn jmd ein Auto beim ausparken beschädigt hätte

Angenommen, ein sehr sehr guter Freund,hätte ein Auto geparkt und eine Nachbarin wäre dagegengefahren. Was sollten die ersten Schritte sein, wenn er der Geschädigte wäre!? Angenommen es würde sich um einen kleineren Schaden handeln wie der Stoßfänger.
Sollte er einen Rechtsanwalt einschalten, weil dieser sicher auskennt und weil der gute Freund sehr viel privat um die Ohren hat.Könnte er einen Sachverständigen seiner Wahl wählen?Sollte er auf die Vorschläge der Versicherung eingehen?
Danke im voraus

Was sollten die ersten Schritte sein, wenn er der Geschädigte wäre!?

der sehr sehr gute Freund sollte zuerst mal mit der Verursacherin reden.

Das hat er. Sie gesteht Ihre Schuld eind und gab Ihm ein Versicherungskärtchen.Ist ein Firmenfahrzeug.

Wo ist das Problem?
Das ok der Versicherung holen und reparieren lassen. Solche Pillepalle-Schäden zahlen die Versicherungen meist ohne Murren, weil alleine die Personal- und Sachkosten, sich mit dem Geschädigten zu zanken, höher als der Schaden sind.

Natürlich kann man einen Anwalt und/oder einen Sachverständigen beauftragen, aber die wären dort sicherlich etwas „oversized“.

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Der Rechtsanwalt weiß aber was er rausholen kann…
ausserdem hat mein Freund sehr viel stress und auch nicht die zeit für sowas

Goldrichtig. Die Kosten des Anwalts werden vom Versicherer übernommen, der Geschädigte muss keinerlei Zeit und Mühen investieren. Ob die Kosten eines Gutachters zu erstatten wären oder ob ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ausreichend wäre, weiß der Anwalt auch.

Hallo,

den Schaden der Versicherung der Gegnerin melden, Antwort abwarten. Es gibt einige Versicherungen die schicken gleich eine Liste mit Vertragswerkstätten mit.

Falls dem so ist: Dort hingehen.
Die stellen meistens einen Ersatzwagen und rechnen dann gleich mit der Versicherung ab.

Falls nicht: Fachwerkstatt oder Vertragshändler suchen, Rechnung bezahlen und bei der Versicherung einreichen.

Dafür braucht auch ein Vielbeschäftigter keinen Anwalt. Der Anwalt will auch erst mal aufgesucht werden. Und in die Werkstatt bringt der Anwalt auch nicht. Der Anwalt verursacht nur unnötig Kosten.

Vorsicht: Bei Bagatellschäden (ich glaube unter 400 Euro) zahlt die Versicherung keine Gutachten (weil nicht verhältnismäßig).

Grüße
Lumpi

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Hallo!

Dafür braucht auch ein Vielbeschäftigter keinen Anwalt. Der
Anwalt will auch erst mal aufgesucht werden.

Und immer immer wieder dieses, ähem, „Argument“. Wieso will der Anwalt aufgesucht werden? Fühlt er sich einsam?

Und in die
Werkstatt bringt der Anwalt auch nicht.

Vielleicht will der Geschädigte ja gar nicht in die Werkstatt, schon gar nicht in eine, die ihm der Versicherer vorschreibt, sondern nur seinen Schaden ersetzt haben, und zwar in der Höhe, die ihm zusteht, und nicht in der Höhe, die der Versicherer für angemessen hält, um den Geschädigten ruhigzustellen?

Der Anwalt verursacht
nur unnötig Kosten.

Ja, ja, haha. Du musst jetzt noch dazu schreiben, dass die gierigen Säcke auch der einzige Grund dafür sind, dass die Versicherer Jahr für Jahr ihre Prämien erhöhen, während sie das Geld, welches sie mit ihren Vertragswerkstätten verdienen, natürlich an die Gemeinschaft der Versicherten weitergeben, weil sie sonst nicht wissen, wohin damit.

Vorsicht: Bei Bagatellschäden (ich glaube unter 400 Euro)
zahlt die Versicherung keine Gutachten (weil nicht
verhältnismäßig).

Glauben heißt nicht wissen. Aber bloß niemanden fragen, der sich mit sowas auskennt.

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Hallo WWF,

Die Kosten des Anwalts werden vom Versicherer übernommen,

immer, auch bei kleinen Blechschäden, wie in dem o.a. Fall?

Gruss

Iru

Hallo,

Die Kosten des Anwalts werden vom Versicherer übernommen,

immer, auch bei kleinen Blechschäden, wie in dem o.a. Fall?

Das Problem ist, das ein kleiner „Parkrempler“ einen Schaden hinterlassen kann, den Otto-Normalfahrer leicht üebrsieht. Hatte selber das Vergnügen, Geschädigter bei einem Auffahrunfall mit kleiner (!) Geschwindigkeit zu sein. Aus meiner Sicht zunächst kein Schaden erkennbar. Am Ende durfte die Versicherung 4.500 EUR auf den Tisch legen. Also: Vorsicht bei „kleinen Blechschäden“.
Aus meiner Sicht war seinerzeit der Werkstattservice optimal: Fahrzeug hinschaffen, Ersetzfahrzeug mitnehmen, Werkstatt schaltet Anwalt und Gutachter ein und repariert. Danach Ersatzfahrzeug wieder abgeben, Fahrzeug und Wertminderung (!) in der Werkstatt wieder abholen.

Gruß, Heiko

Hallo,

Das Problem ist, das ein kleiner „Parkrempler“ einen Schaden hinterlassen kann, den Otto-Normalfahrer leicht üebrsieht.

Den kann auch ein Anwalt nicht einschätzen, denn er ist kein Sachverständiger. Darum ging es in meiner Nachfrage aber nicht. Meine Frage zielte dahin, ob die gegnerische Versicherung in jedem Fall, auch wenn sie den Schaden ohne Probleme regulieren will, auch den gegnerischen Anwalt bezahlen muss.

Meine Erfahrung hinsichtlich solchen Kleinschäden ist, dass die Versicherung gar kein Interesse daran hat, irgendwelche Komplikationen zu schaffen, wenn beide, der Versicherungsnehmer und der Unfallgegner den Sachverhalt bestätigen und der Verursacher eindeutig feststeht. Und was soll dann ein Anwalt noch „rausholen“? Wobei alleine die Bedeutung des Wortes „rausholen“ bei mir impliziert, dass ein Unfallbeteiligter mittels Anwalt einen Gewinn rausschlagen will.

Gruss

Iru

PS.: mein letzter Unfall hatte eine Schadenshöhe an meinem Fahrzeug von ca. 8000 € (obwohl man das zunächst nicht sah, dennoch gab es eine reibungslose Regulierung).

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Hallo,

Darum ging es in meiner Nachfrage aber nicht.

Das ist richtig.

Meine Erfahrung hinsichtlich solchen Kleinschäden ist, dass
die Versicherung gar kein Interesse daran hat, irgendwelche
Komplikationen zu schaffen, wenn beide, der
Versicherungsnehmer und der Unfallgegner den Sachverhalt
bestätigen und der Verursacher eindeutig feststeht.

Das war in meinem Fall (halbe Summe wie bei Dir) leider anders.

Vorsicht, leicht ironisch:
Es ist zwar statistisch falsch, aber dennoch schön handlich: Wir haben hier einen Fall wo die Versicherung problemlos zahlt und einen Fall, wo sie das nicht tut. Im Rückschluss gibt es also in 50% der Fälle Probleme mit der Versicherung. Was heißt das wohl bezüglich der Sinnfälligkeit eines Anwaltes?
Ironie Ende

Und was soll dann ein Anwalt noch „rausholen“? Wobei alleine die
Bedeutung des Wortes „rausholen“ bei mir impliziert, dass ein
Unfallbeteiligter mittels Anwalt einen Gewinn rausschlagen
will.

Das halte ich eher für eine Argumentation der Versicherung. Man kann nichts herausholen, was einem nicht zusteht. Auch ein Anwalt kann das nicht. Eine Versicherung kann dagegen sehr wohl (das Netz ist voll von Beispielen) Zahlungen reuzieren, zurückhalten oder verzögern. Da ist ein Anwalt oft genug die richtig „Motivation“ für die Versicherung, den Unfallgegner fair zu behandeln.

Am Ende muss natürlich jeder für sich entscheiden.
Ich persönlich habe nicht mal die Zeit für den ganzen Schreibkram, bin also froh, wenn mir ein Anwalt diese Arbeit abnimmt.

Gruß, Heiko

Hallo,

Ich … bin also froh, wenn mir ein Anwalt diese Arbeit abnimmt.

ich sicherlich auch. Abgesehen vom Sinn oder evtl. Unsinn eines Rechtsanwaltes bei unstreitigen Sachen bleibt für mich immer noch die Frage, ob die Rechtsanwaltsleistung in jedem Fall durch die gegnerische Versicherung bezahlt wird.

Gruss

Iru

also um auf deine Frage zu kommen: Ja!

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Irgendwas mache ich in meinem Leben falsch…
Hallo,

wenn mir jemand einen kleinen Parkrempler verpasst (und um den geht es ja hier wohl), dann fahre ich je nach Laune bei meinem Händler oder bei der örtlichen Karrosseriewerkstatt im Ort vorbei und lasse den Schaden anschauen.

Kommt ein: Ist nur ein Kratzer, Stoßstange neu lackieren und passt, dann schreibe ich eine Schadenmeldung mit dem Angebot an die Versicherung, lasse das reparieren und gut.

Kommt ein: Oha, das wird teuer (hatte mal 2.400 € bei einem Parkrempler) fahre ich bei der Dekra vorbei und lasse ein Gutachten machen. Gutachten bei der Versicherung eingereicht, eine Woche später war das Geld da (inkl. Wertverlust). Da brauche ich keinen Anwalt.

Klar ist: Macht die Versicherung zicken, weigert sich der „Rempler“ die Schuld anzuerkennen, handelt es sich um einen Unfall mit komplexer Rechtslage etc. dann würde ich mich nicht lange rumärgern und die Sache einem Anwalt übergeben.

Aber wozu soll ich bei einem Bagatellschaden einen Anwalt einschalten wenn es gar nix zu streiten gibt? Den Anwalt zahlen letztlich wir alle wieder über unsere Versicherungsprämien.

Grüße
Lumpi

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… ich nicht mehr.

Jedes Mal wenn es eine klare Sachlage gab und ich dachte… der Typ (Unfallverursacher) ist ganz ok, lassen wir das mal mit Polizei und Anwalt, hatte ich hinterher Scherereien, Diskussionen und sonstiges.

Ich tu mir den Stress nicht mehr an.

Für mich ganz klar… so gut wie immer Anwalt.
Meine Zeit ist mir zu kostbar um mich hinterher rumzuärgern.

Gruss HighQ

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Sooo
nach dem ganzen Streit hier, hat er eine Seite gefunden…die wirklich hilfreich wäre, wenn man einen unfall hätte

Danke owt.
nix