Hallo,
sind die Krankenkassen nicht gesetzlich verpflichtet binnen 2 Wochen nach Erhalt der Kündigung, begründet mit Erhebung von Zusatzbeiträgen eine schriftl. Kündigungsbestätigung zu schicken?
Ich zB habe vor über 3 1/2 Wochen bei der KKH Allianz gekündigt und noch nichts erhalten.
Lediglich nervige telefonische Rückwerbeversuche kamen, dh also die Kündigung ist sehr wohl angekommen.
Was tun? Ich/man kann ohne schriftl. Bestätigung nicht in eine neue Kasse wechseln.
Bei welcher (staatlichen) Behörde kann man sich beschweren?
danke.