Wenn Krankenkasse Kündigung nicht bearbeitet?

Hallo,

sind die Krankenkassen nicht gesetzlich verpflichtet binnen 2 Wochen nach Erhalt der Kündigung, begründet mit Erhebung von Zusatzbeiträgen eine schriftl. Kündigungsbestätigung zu schicken?

Ich zB habe vor über 3 1/2 Wochen bei der KKH Allianz gekündigt und noch nichts erhalten.
Lediglich nervige telefonische Rückwerbeversuche kamen, dh also die Kündigung ist sehr wohl angekommen.

Was tun? Ich/man kann ohne schriftl. Bestätigung nicht in eine neue Kasse wechseln.

Bei welcher (staatlichen) Behörde kann man sich beschweren?

danke.

http://www.bafin.de/
Hi, da kann man sich beschweren, links ist auch eine Tel.-Nr. angegeben.
Ausserdem hätte man der betreffenden KK nach Ablauf von 14 Tagen einen Brief mit Fristsetzung schicken können, kann man übrigens immer noch.
MfG ramses90

Hallo,
die BAFIN ist nicht für die KKH Allianz zuständig. Die Aufsichtsbehörde ist das Bundesversicherungsamt in Bonn. Ich würde aber eher einen kurzen Brief an den Leiter der Krankenkassengeschäftsstelle senden (oder beim nächsten Anruf eine Frist von 3 Tagen setzen).
Wenn das alles nicht klappt, eine Kopie des Erinnerungsschreibens an die neue KK senden. Die wird dann alles unternehmen, was notwendig ist.
Wichtig ist, das alles vor dem geplanten Wechseltermin erledigt: auch die Mitgliedsbescheinigung der neuen KK an den Arbeitgeber (ggf. dort nachfragen!).
Gruß
RHW