Ich denke, ob hier ein Sonderkündigungsrecht gegeben ist, dürfte nicht zuletzt davon abhängen, ob man die Karte einfach weiterverkaufen darf. Wenn ja, sollte man das tun. Wenn nein, dann würde jedenfalls ich von der Anwendbarkeit dieser Norm ausgehen:
§ 314 BGB
Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
(2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. § 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.
(3) Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.
(4) Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.
Und…was
macht ein Dauerschuldverhältnis aus?
Ist Dauer = Gebühr mindestens 1x im Monat oder sowas?
Dauerschuldverhältnis = länger andauernd und wiederholte Erbringung der Leistung
Das passt schon. Und wie gesagt, ich würde in dem Umzug, wenn es „weit weg geht“, schon als wichtigen Grund ansehen.
Das sind aber Fragen, die einer gewissen Wertung unterliegen. Ob der Anbieter das so akzeptiert und ob im Zweifel ein Gericht meine Auffassung teilt, ist völlig offen.
Levay
- der es hier darauf ankommen lassen würde -

Okay, danke jedenfalls!!
Ich probier es einfach noch mal, schreib denen nen neues Briefchen und diskutier bissi mit denen rum. Vielleicht hab ich ja Glück…
Thnx
Kathrina
Hi Levay,
in diesen Fällen hatte der Empfänger zuerst behauptet, keine Kündigung
bekommen zu haben, als man die Kopie ihm per Fax nachreichte, gab er zu, sie nur verlegt zu haben.
Ich habe schon in einigen AGBs lesen müssen, dass eine Kündigung nur per Einschreiben akzeptiert wird, nicht per Fax oder Normalbrief.
Dass Tickets auf dem Postwege verloren gehen erscheint mir genau so logisch, wie bei Kreditkarten oder Schecks.
Normale Briefe, die ersichtlich keinerlei Wertsachen enthielten, habe ich bis heute immer zugestellt bekommen.
Gruß
BT
Moin!
in diesen Fällen hatte der Empfänger zuerst behauptet, keine
Kündigung
bekommen zu haben, als man die Kopie ihm per Fax nachreichte,
gab er zu, sie nur verlegt zu haben.
Jetzt hab ich’s kapiert! 
Ich habe schon in einigen AGBs lesen müssen, dass eine
Kündigung nur per Einschreiben akzeptiert wird, nicht per Fax
oder Normalbrief.
Jaja, ich meinte ja nur: Das dürfte kaum wirksam sein. Ich bin mir aber auch nicht sicher.
Normale Briefe, die ersichtlich keinerlei Wertsachen
enthielten, habe ich bis heute immer zugestellt bekommen.
Ich nicht. Der letzte Fall ist etwa eine Woche her.
Schönen Gruß!
Levay