Wenn Kündigung per Einschr. nicht zustellbar ist?

Hallo Experten,

mal angenommen man möchte einen Vertrag per Einwurfeinschreiben kündigen, dieses Einschrieben käme aber mit dem Vermerk zurück, dass der Empfänger unter angegebener Adresse nicht zu ermitteln sei. (Adresse wäre aber die korrekte, die auf dem Vertrag angegeben wäre)

Was passiert nun mit der Kündigung. Ist diese gültig oder müsste der Absender noch etwas anderes unternehmen, dass diese Kündigung gilt?

Danke für Antworten
Bastett

Hallo Experten,

Hi

Wurde der Anbieter mal angerufen, per E-Mail angefragt oder z.B. auf der Homepage geschaut wegen Telefonnummer, Adresse etc.?

Kam bei uns in der Firma auch schon vor da teilweise ältere Verträge vorhanden sind und hier die alte Anschrift noch da war.

mal angenommen man möchte einen Vertrag per
Einwurfeinschreiben kündigen, dieses Einschrieben käme aber
mit dem Vermerk zurück, dass der Empfänger unter angegebener
Adresse nicht zu ermitteln sei. (Adresse wäre aber die
korrekte, die auf dem Vertrag angegeben wäre)

Was passiert nun mit der Kündigung. Ist diese gültig oder
müsste der Absender noch etwas anderes unternehmen, dass diese
Kündigung gilt?

Wie soll sie gütlig sein, wenn der Empfänger nix von der Kündigung weiß? Wenn ich die Kündigung per Fax schicke und das Fax geht nicht durch - dann muß ich es auch nochmal probieren.

Danke für Antworten
Bastett

wie rechtlcih fundiert kündigen?

Wie soll sie gütlig sein, wenn der Empfänger nix von der
Kündigung weiß? Wenn ich die Kündigung per Fax schicke und das
Fax geht nicht durch - dann muß ich es auch nochmal probieren.

Der Empfänger wäre definitiv nicht zu erreichen, wie also sollte man in diesem Fall Kündigen, so dass diese im Falle eines Streites gültigkeit hätte?

es muss doch eine Möglichkeit geben !

Danke
Bastett

Hallo TheBlueSin,

Wie soll sie gütlig sein, wenn der Empfänger nix von der
Kündigung weiß? Wenn ich die Kündigung per Fax schicke und das
Fax geht nicht durch - dann muß ich es auch nochmal probieren.

entschuldige bitte, aber was soll denn das für ne Antwort sein? Eine Kündigung bleibt auch bestehen, auch wenn die Kündigung unzustellbar ist!!! Wenn die Anschrift auf dem Vertrag so steht und dort hingeschickt wird und sie unzustellbar ist, dann ist das nicht die Schuld von Bastett sondern von der jeweiligen Firma. Sowas darf einer Firma nun mal nicht passieren!!! Stell dir mal vor, dein Arbeitgeber würde dir eine Kündigung zuschicken, die aus dem Grund nicht ankommt, weil deine Adresse nicht mehr aktuell ist. Die Kündigung wäre trotzdem rechtswirksam, weil du in der Pflicht stehst, deine neue Adresse anzugeben. So ist es auch bei dieser Firma.

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Danke „Sternchen“ :smile:

Hallo Experten,

Hallo Bastett!

mal angenommen man möchte einen Vertrag per
Einwurfeinschreiben kündigen, dieses Einschrieben käme aber
mit dem Vermerk zurück, dass der Empfänger unter angegebener
Adresse nicht zu ermitteln sei. (Adresse wäre aber die
korrekte, die auf dem Vertrag angegeben wäre)

Dann behältst du dir den Nachweis von der Post und das Kündigungsschreiben und stellst sofort jegliche Zahlungen ein. Dann melden die sich schon bei dir.

Welchen Vertrag willst du kündigen? Arbeitsvertrag? Telekommunikationsvertrag? Oder was anderes??

Was passiert nun mit der Kündigung. Ist diese gültig oder
müsste der Absender noch etwas anderes unternehmen, dass diese
Kündigung gilt?

Die Kündigung ist gültig!

Danke für Antworten
Bastett

Die Kündigung ist gültig!

50:50-Chance und trotzdem die falsche Alternative gewählt.

Eine gute Nachtlektüre: § 130 I S. 1 BGB.

Levay

Hallo!

entschuldige bitte, aber was soll denn das für ne Antwort
sein?

Die einzig richtige?

Eine Kündigung bleibt auch bestehen, auch wenn die
Kündigung unzustellbar ist!!!

Die Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Und wie der Name schon sagt muss sie dem Empfänger zugehen, um wirksam zu werden. Um mal mit einer ganz einfachen erstsemester-Definition zu kommen:„Die Kündigung ist zugegangen, wenn sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass nach den gewöhnlichen Umständen mit Kenntnisnahme gerechnet werden kann“. Hier ist aber überhaupt nichts in dem Machtbereich des Empfängers gelangt. Auch wenn der Fragesteller für eine falsche Antwort hier ein Sternchen vergibt, wird sie nicht richtiger. Die Kündigung ist in keinem Fall wirksam. Wenn überhaupt kann man überlegen, ob eine Berufung auf die Nichtwirksamkeit gegen § 242 BGB verstoßen könnte. Das würde ich aber bei einem einzigen Zustellversuch ohne weiteren Versuch die richtige Anschrift zu ermitteln und neu abzusenden, verneinen.

Gruß,

Florian.

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klickbar und Nachfrage

Die Kündigung ist gültig!

50:50-Chance und trotzdem die falsche Alternative gewählt.

Mh d.h. der Empfänger kann also auch sagen „Nö, hab keine Kü erhalten, hätteste nochmal richtig schicken müssen“?

Eine gute Nachtlektüre: § 130 I S. 1 BGB.

http://dejure.org/gesetze/BGB/130.html
http://dejure.org/dienste/lex/BGB/130/1.html

Levay

Danke „Sternchen“ :smile:

…ein „Sternchen“ macht die Antwort auch nicht richtig.

Was der Empfänger sagt, spielt keine Rolle. Relevant ist, dass die Kündigung nicht zugegangen ist, wenn das Schreiben eine Woche auf der Post lag und nicht abgeholt wurde. Da eine Kündigung aber eine Willenserklärung ist und man also § 130 BGB anwenden muss, ist die Kündigung nicht wirksam.

Eine Ausnahme kann nur bei arglistiger Zugangsvereitelung gemacht werden. Also: Arbeitnehmer weiß, dass ihm gekündigt werden soll, er holt darum keine Einschreiben mehr ab.

Tipp ist immer das Einwurfeinschreiben.

Levay

entschuldige bitte, aber was soll denn das für ne Antwort
sein? Eine Kündigung bleibt auch bestehen, auch wenn die
Kündigung unzustellbar ist!!!

Erst regst du dich über die Antworten anderer auf, und schon im nächsten Satz gibst du die falsche Antwort. Die Kündigung bleibt nicht nur nicht wirksam, sondern sie wird gar nicht erst wirksam.

Levay

^Hi

Danke :smile: dann hab ich in der Schulung doch richtig aufgepasst :smile:

Einwurfeinschreiben!
Hallo Levay, es würde sich in diesem Falle um ein Einwurfeinschreiben handeln, welches mit dem Vermerk, Adressat unter angegebenr Anschrift nicht zu ermitteln, zurück kam. Wie gesagt, die Firmenanschrift allerdings wäre absolut korrekt.

Hätte diese Kündigung nur gütltigkeit oder nicht?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hätte diese Kündigung nur gütltigkeit oder nicht?

Nein. Noch mal: Die Kündigung muss zugehen, damit sie wirksam wird.

Levay

Hallo!

unter angegebenr Anschrift nicht zu ermitteln, zurück kam. Wie
gesagt, die Firmenanschrift allerdings wäre absolut korrekt.

Die Firmenanschrift ist doch offensichtlich nicht korrekt. Daneben haben jetzt drei anscheinend einigermaßen vorgebildete Menschen gesagt, dass die Kündigung nicht zugegangen sein kann.
Deswegen nochmal: Richtige Adresse ermitteln, neu versuchen.

Florian.