… dann machen sie definitiv was falsch.
Okay, genug Humor, jetzt was Ernstes.
Folgendes Problem:
Ich habe neulich dem Lebensgefährten meiner Schwester einen Gefallen getan und jetzt will uns die Finanzkontrolle Schwarzarbeit dafür belangen.
Es geht dabei um eine Tanzveranstaltung, die mein Schwager in spe veranstaltet und organisiert hat. Er hat eine Halle gemietet, DJs und Sängerin angestellt etc. Kurz bevor wir die Türen für Gäste öffnen wollten standen die Beamten vom Zoll plötzlich da und haben alle Anwesenden befragt.
DJs, Security, Thekenkräfte etc. sind alle ordentlich angemeldet worden. Da gabs keine Probleme.
Nur ich war nicht angemeldet, obwohl als Lichttechniker „LJ“ für den Abend eingeplant.
Wahrheitsgemäß habe ich - ohne mir was dabei zu denken - dem Beamten erklärt, dass ich der Bruder der Lebensgefährtin des Veranstalters bin und hier unentgeltlich mithelfe.
Aus dieser unentgeltlichen Tätigkeit will man uns nun einen Strick drehen. Dass ich tatsächlich unentgeltlich gearbeitet habe will man wohl nicht glauben.
Zur Info: ich beziehe KEINE Leistungen vom Staat. Ich bin Angestellter mit 40 Stunden Büro-Job. Die Veranstaltung war die erste ihrer Art und es steht noch nicht fest, ob es eine zweite geben wird.
Und: Ja, ich habe wirklich nichts dafür bekommen außer einen Händedruck und ein „Danke“. Ich finde, in der Familie ist das nichts außergewöhnliches - aber in Deutschland sieht man das wohl anders.
Jetzt meine Fragen:
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Können die mir bzw. uns was? Wo kein Geld fließt ist doch keine Schwarzarbeit - oder doch?
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Der Beamte hat einen Fragebogen ausgefüllt und den musste ich unterschreiben. Viel Zeit zum Lesen war da aber nicht, wir hatten echt anderes zu tun in dem Moment. Habe ich das Recht auf eine Kopie dieses Bogens? Die Anfrage meines Schwagers diesbezüglich hat man stur abgelehnt.
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Falls es hart auf hart kommt - womit wäre schlimmstenfalls zu rechnen?
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Anwalt hinzuziehen? Was meint ihr?
Danke für Infos und Erfahrungsberichte.