Wenn Lichttechniker schwarz arbeiten

… dann machen sie definitiv was falsch.

Okay, genug Humor, jetzt was Ernstes.
Folgendes Problem:
Ich habe neulich dem Lebensgefährten meiner Schwester einen Gefallen getan und jetzt will uns die Finanzkontrolle Schwarzarbeit dafür belangen.

Es geht dabei um eine Tanzveranstaltung, die mein Schwager in spe veranstaltet und organisiert hat. Er hat eine Halle gemietet, DJs und Sängerin angestellt etc. Kurz bevor wir die Türen für Gäste öffnen wollten standen die Beamten vom Zoll plötzlich da und haben alle Anwesenden befragt.
DJs, Security, Thekenkräfte etc. sind alle ordentlich angemeldet worden. Da gabs keine Probleme.
Nur ich war nicht angemeldet, obwohl als Lichttechniker „LJ“ für den Abend eingeplant.
Wahrheitsgemäß habe ich - ohne mir was dabei zu denken - dem Beamten erklärt, dass ich der Bruder der Lebensgefährtin des Veranstalters bin und hier unentgeltlich mithelfe.

Aus dieser unentgeltlichen Tätigkeit will man uns nun einen Strick drehen. Dass ich tatsächlich unentgeltlich gearbeitet habe will man wohl nicht glauben.

Zur Info: ich beziehe KEINE Leistungen vom Staat. Ich bin Angestellter mit 40 Stunden Büro-Job. Die Veranstaltung war die erste ihrer Art und es steht noch nicht fest, ob es eine zweite geben wird.
Und: Ja, ich habe wirklich nichts dafür bekommen außer einen Händedruck und ein „Danke“. Ich finde, in der Familie ist das nichts außergewöhnliches - aber in Deutschland sieht man das wohl anders.

Jetzt meine Fragen:

  1. Können die mir bzw. uns was? Wo kein Geld fließt ist doch keine Schwarzarbeit - oder doch?

  2. Der Beamte hat einen Fragebogen ausgefüllt und den musste ich unterschreiben. Viel Zeit zum Lesen war da aber nicht, wir hatten echt anderes zu tun in dem Moment. Habe ich das Recht auf eine Kopie dieses Bogens? Die Anfrage meines Schwagers diesbezüglich hat man stur abgelehnt.

  3. Falls es hart auf hart kommt - womit wäre schlimmstenfalls zu rechnen?

  4. Anwalt hinzuziehen? Was meint ihr?

Danke für Infos und Erfahrungsberichte.

Leider kann dir da nur ein Anwalt verbindlich antworten. Mein gesunder Menschenverstand sagt mir das du recht hast, aber ich weis nicht wer da in der Beweispflicht ist. Das Gewerbeaufsichtsamt oder du!

Hallo Palindrome,

sorry, daß es etwas gedauert hat. Leider kann ich auch
keine verbindliche Antwort geben. Allerdings ist es ja
wirklich ganz normal, wenn man sich unter Freunden, Be-
kannten und Verwandten hilft, und zwar unentgeldlich.
Ich würde nie auf die Idee kommen von einem Freund Geld
dafür zu nehmen.
Auch verstehe ich überhaupt nicht, wieso man auf Schwarzarbeit kommt,
wenn alle anderen ordnungsgemäß angemeldet waren.
Gibt es vielleicht jemanden, der das angezettelt hat, um Dir eins auszuwischen?
Ich weiß es zwar nicht wirklich, aber ich denke schon, daß man von dem was man unterschrieben hat, wenn man schon keine Durchschrift oder Kopie ausgehändigt be-
kommt, eine solche beanspruchen kann.
Ehrlich gesagt, wüßte ich auch nicht,wie man beweisen will, daß das Geld geflossen ist. Und jemanden nur auf die bloße Annahme hin, daß es so gewesen ist - sowas sollte in Deutschland eigentlich nicht möglich sein. Da könnte man ja jeden wegen irgendwas bezichtigen, ohne das er die Möglichkeit hat sich zu wehren, wenn es nicht so ist.
Also rein gefühlmäßig glaube ich nicht, daß Dir so wie das alles war, etwas passieren kann. Würde mich allerdings interessieren, wie es weiter gegangen ist.
Halt Dir die Daumen, daß Du nicht auch noch erst einen
Rechtsanwalt etc. einschalten mußt um die Angelegenheit
zu klären.

Viele Grüße
Rumpelstilz

Hallo,

Deine Fragen kann ich wie folgt beantworten:

zu 1.)
Es ist zunächst nicht erheblich, ob Geld fließt. Grundsätzlich ist erst einmal davon auszugehen, dass jemand, der auf einer gewerblichen Veranstaltung tätig wird, entweder Arbeitnehmer oder selbständig ist. Da Du offensichtlich nicht selbständig bist (danach haben Dich die Beamten bestimmt gefragt), ist erst einmal ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu unterstellen. D. h., der Veranstalter wäre Dein Arbeitgeber und hätte Dich anmelden müssen. Die Pflicht zur Anmeldung ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch IV (§ 28a SGB IV).

zu 2.)
Der Fragebogen wird standardmäßig bei solchen Kontrollen ausgefüllt. Es spielt keine Rolle, ob Du ihn unterschreibst, oder nicht. Dein Schwager hat keine Möglichkeit, diesen Fragebogen einzusehen oder eine Kopie hiervon anzufordern. Falls ein Verfahren eingeleitet werden würde, könnte ein hinzugezogener Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragen.

zu 3.)
Dir selbst droht keine Strafe, weil der Arbeitgeber (also Dein Schwager) verpflichtet ist, seine Arbeitnehmer (also Dich) anzumelden.
Möglich wäre die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahren gem. § 111 SGB IV (wird in der Regel mit Bußgeld geahndet) und/oder die Einleitung eines Strafverfahrens nach § 266a StGB (weil durch die offensichtlich nicht vorhandene Anmeldung zur Sozialversicherung Beiträge den Einzugsstellen vorenthalten wurden).

zu 4.)
Zunächst: Ruhe bewahren! Wurde Deinem Schwager im Rahmen der Kontrolle die Einleitung eines Verfahrens bekannt gegeben? Wenn ja, wie lautet der Vorwurf und welche Rechtsvorschrift wurde angewandt?

Dass Du keine Leistungen vom Staat kassierst, ist von Vorteil (ansonsten wärst Du wegen Betruges nach § 263 StGB dabei).

Ich rate Euch, abzuwarten, wie der Zoll reagiert. Danach kann man sich weitere Schritte überlegen.

Gruß!