Wenn man an einem einparkenden Auto vorbeifährt

Hallo, ich htte gerne eine Meinung in folgendem fiktiven Fall:

Ein Auto A fährt eine enge Einbahnstraße entlang, an derer rechten Seite entlang des Gehweges regelmäßig Autos dicht an dicht parken. Eine Durchfahrt ist mit einem PKW durchschnittlicher Größe gerade noch möglich. 

Vor besagtem Auto A also beginnt nun ein Auto B in eine Lücke rechts am Straßenrand einzuparken. Als B in der Lücke ist, fährt A im Schrittempo vorbei. Als A auf Höhe von B ist, beginnt B nochmals zu rangieren, um näher am Bordstein zu stehen. Dabei sieht er per Schulterblick nach rechts hinten, schlägt nach rechts ein, fährt rückwärts und schert demzufolge vorne nach links wieder in die Fahrbahn aus.

Angenommen, B würde A nun anfahren: Läge die Schuld bei B?
Oder hätte A aufgrund der engen Fahrbahn sicher gehen müssen, dass B tatsächlich mit rangieren fertig ist? 

Vielen Dank für die Einschätzungen

pflaume

Hallo!

Klar muss hier der Geradeausfahrer A  warten, bis der Einparkvorgang erkennbar abgeschlossen ist.
Und ob das der Fall war, darüber dürfen sich andere streiten.

Wenn B nochmals rangierte, kann er ja nicht richtig in der Parkbucht gestanden haben. Erkennbar an der nochmals verkleinerten Durchfahrtsbreite. Hier müsste man wohl damit rechnen, Wagen B steht noch nicht und bewegt sich noch.
Das vor allem, weil man ja den ganzen Vorgang beobachtet hatte als man sich annäherte.

MfG
duck313

Anfang d. 80er Jahre hat ein einparkendes KFZ durch extreme Stellung der Vordrräder zur Fahrbahn hin ein vorbeifahrendes KFZ touchiert und beschädigt.
Dem Einparkenden wurde die alleinige Schuld darin gerichtlich zugeschrieben.
MfG ramses90

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Hallo,

wer rückwärts fährt, den trifft eine besondere Sorgfaltspflicht (§9 Nr.5 StVO).
Ebenso muss derjenige, der vom Fahrbahnrand in die Straße einfahren will, eine besondere Sorgfaltspflicht.

Der Vorbeifahrende konnte nicht ahnen, dass nochmals rangiert wird und die Front des Parkers in die Straße ragen wird? Dann träfe ihn keine Schuld. Er müsste allenfalls aus Gefährdungshaftung haften, was aber hier wohl nicht in Frage kommt, da es einen Unfallgegner gibt, der seine Sorgfaltspflicht verletzt hat und daher - meiner laienhaften Meinung nach - 100% des Schadens übernehmen müssen wird.

Aber auch hier kommt es sicher auf die genauen Umstände des Einzelfalls an. Vielleicht hätte der Vorbeifahrende doch sehen müssen, was da passiert, hat aber aus Unaufmerksamkeit „draufgehalten“?

Hallo,

Anfang d. 80er Jahre hat ein einparkendes KFZ durch extreme Stellung der Vordrräder zur Fahrbahn hin ein vorbeifahrendes KFZ touchiert und beschädigt.
Dem Einparkenden wurde die alleinige Schuld darin gerichtlich zugeschrieben.

Das kam sicher auch schon damals auf die konkreten Umstände an. Davon abgesehen hat sich da natürlich inzwischen auch Einiges geändert, im Extremfall soweit, dass heute Schuldverteilungen möglicherweise genau andersrum ausgehen.
Ich überlege mir gerade, was das für ein Auto gewesen sein muss, damit da ein anderes Fahrzeug, das mit dem entsprechenden Sicherheitsabstand vorbeifährt, bei vollem Lenkeinschlag beschädigt würde.
Tendenziell würde ich annehmen, dass da heute beide eine Teilschuld bekommen. Denn auch der Vorbeifahrende muss ja einen Abstand halten. Etwa auch deswegen, weil der Fahrer aussteigt und die Tür öffnet. Und je enger es da ist, desto mehr werden beide aufpassen müssen. http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Seitenabstand01.php
Dem Vorbeifahrenden wäre da sicher vorzuhalten, dass er den Einparkvorgang beobachtet hat. Da müsste dann der Richter überzeugt werden, dass dieser erkennbar abgeschlossen war. Dann bliebe immer noch die Tatsache, dass das Auto erkennbar nicht leer war, also jederzeit mit dem Öffnen der Tür gerechnet werden musste, also ein entsprechender Seitenabstand notwendig war. Keine Ahnung, wodurch man als Vorbeifahrer sicher annehmen darf, dass der Einparkvorgang selbst abgeschlossen war.
So richtig sicher ist wohl nur das Aussteigen des Fahrers. Da hat man wohl tendenziell die A-Karte schnell eine Teilschuld zu bekommen.

Grüße

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Hallo und schon mal vielen Dank.

Der Vorbeifahrende ging davon aus, der Parkvorgang sei abgeschlossen, daher fuhr dieser im Schrittempo vorbei.
Links an der Fahrbahn befindet sich ebenfalls ein Gehweg, so dass ein entsprechend größerer Abstand zu den parkenden Fahrzeugen nur dann eingehalten werden könnte, wenn man auf den Gehweg fahren würde. Die Straße ist tatsächlich so eng, dass einfach kein optimaler Abstand gehalten werden kann.

Trotzdem danke für die Meinungen, die offenbar etwas auseinander zu gehen scheinen.

LG
pflaume

Hallo und schon mal vielen Dank.

Der Vorbeifahrende ging davon aus, der Parkvorgang sei
abgeschlossen, daher fuhr dieser im Schrittempo vorbei.

Bei Schritttempo hätte man quasi sofort stehen können.
Dann hätte der rückwärts fahrende mit der ausscherenden Fahrzeugfront ein stehendes Fahrzeug getroffen - und somit ziemlich deutlich die Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren verletzt.

Links an der Fahrbahn befindet sich ebenfalls ein Gehweg, so
dass ein entsprechend größerer Abstand zu den parkenden
Fahrzeugen nur dann eingehalten werden könnte, wenn man auf
den Gehweg fahren würde. Die Straße ist tatsächlich so eng,
dass einfach kein optimaler Abstand gehalten werden kann.

Die Restfahrbahnbreite muss die Durchfahrt maximal breiter Fahrzeuge (2,55m) zzgl. 50cm Sicherheitsabstand gewährleisten. Das sind 3,05m Breite.
War die nicht vorhanden, hätte dort gar nicht geparkt werden dürfen.
(Es sei denn, die Straße wäre z.B. für Fahrzeuge breiter 2,10m gesperrt, dann müssten 2,6m reichen.)

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Hallo nochmal, und vielen Dank nochmal :smile:

Die Restfahrbahnbreite muss die Durchfahrt maximal breiter
Fahrzeuge (2,55m) zzgl. 50cm Sicherheitsabstand gewährleisten.
Das sind 3,05m Breite.
War die nicht vorhanden, hätte dort gar nicht geparkt werden
dürfen.
(Es sei denn, die Straße wäre z.B. für Fahrzeuge breiter 2,10m
gesperrt, dann müssten 2,6m reichen.)

Die Straße führt an einer (zugegeben recht kleinen) Schule vorbei. Da es in der näheren Umgebung keine Parkmöglichkeiten gibt, ist zu den Unterrichtszeiten dort das Parken für die wenigen Lehrkräfte erlaubt. Je nach Auto und Parkverständnis ist die Durchfahrt mal breiter und mal weniger breit. Der Gehweg links ist durch einen Bordstein abgegrenzt. Durch Schulkinder (zu diesem Zeitpunkt noch nicht dort unterwegs) ist in diesem Bereich sowieso immer größte Sorgfalt geboten.

Da das parkende Auto im Schrittempo passiert wurde, konnte auch schnell gebremst werden und man kam so quasi unmittelbar zu Stehen. Passiert ist nichts außer ein Austausch von bösen Blicken.
Mich hätte einfach nur interessiert, was gewesen wäre, wäre es doch zu einem Zusammenstoß gekommen.

Aber „hätte hätte Fahrradkette“, ist es ja zum Glück nicht.

In diesem Sinne einen schönen Tag und herzlichen Dank an alle Antwortenden :smile:

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