Wenn man arbeitslos wird

Hallo,

wollte einmal erfragen wenn ich arbeitslos werden sollte, wie das dann zwecks Überbrückung vom Arbeitslosengeld von Statten geht? Ich arbeite seit 2009 durchgängig ohne „Arbeitslos meldung“.

Interessant wäre für mich, ob es da Minderungen gibt, wenn das Familieneinkommen bzw. meine Frau aus der Selbstständigkeit Verdienst erzielt, oder ob ALG I immer fest ist.

Des Weiteren die Frage, sollte ALG I nicht ausreichen um laufende Kosten zu decken, wie z.B. Miete, gibt es da auch anderweitig Möglichkeiten?

Hallo,

bei drohender Arbeitslosigkeit muß sich der Betreffende so schnell wie möglich bei der AA melden - spätestens bei erhalt des Kündigungsschreibens.
ALG 1 ist eine Versicherungsleistung, die immer auf Grundlage des letzten Verdienstes berechnet wird und grundsätzlich weder eigene Nebeneinkünfte noch das Einkommen von Partner*innen einbezieht. Diese einbeziehung erfolgt erst bei ALG 2.
Je nach Gesamteinkommenslage der Familie besteht u. U. Anspruch auf weitere Sozialleistungen wie zB Wohngeld oder aufstockende Grundsicherung.

&tschüß
Wolfgang

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