Wenn man auf Wunsch eines Bekannten sein Auto

… fahren soll um diesem einen Gefallen erledigen zu können und man dabei einen Kratzer reinfährt, muss der Fahrer den Schaden tragen oder der Autoeigentümer?

Hallo !

Ziemlich einfache Sache.
Man frage sich selbst :„Hätte ich das Auto gefahren,wenn ich gewusst hätte,ich muss einen Schaden selbst tragen ?“
Hätte man trotzdem,dann haftet man auch.

Hätte man es dann abgelehnt,dann haftet man nicht(einschränkend grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz!).

Also:
Wenn nichts abgesprochen,dann wird man davon ausgehen müssen,es wird nicht gehaftet,„Stillschweigender Haftungsverzicht“.

mfG
duck313

Hallo,

das machst Du Dir zu einfach.

Die Rechtsprechung macht eine umfangreiche Interessenabwägung, u.a. wird auch der Frage nachgegangen, ob der Schädiger eine Haftpflichtversicherung oder der Geschädigte eine Vollkaskoversicherung hat, die hier einspringt, da ein stillschweigender Haftungsausschluss nicht den Versicherungen zu Gute kommen soll.

Dazu fehlt es hier an Angaben.

VG
EK

… fahren soll um diesem einen Gefallen erledigen zu können
und man dabei einen Kratzer reinfährt, muss der Fahrer den
Schaden tragen oder der Autoeigentümer?

Hallöchen,

informiere dich mal unter dem Suchbegriff „Gefälligkeitsschaden“, Google liefert da viele Links als Einstieg.

Soweit ich das sehe, kommt es da sehr auf den Einzelfall an.