Ich habe mein Kaufinteresse an einer Immobilie gezeigt und einen Notar mit dem
Aufsetzen des Vertrages beauftragt.
Nun habe ich einige Nachteile betreffend des Objektes erfahren und möchte nun keine Unterschrift leisten da ich von Kauf zurücktreten möchte.
Am Monatg kommen 3 Leute von der Erbgemeinschaft zu dem Notar.
Jeder hat Urlaub genommen und etwa 100 Km Anfahrt.
Muß ich dann (außer Notarkosten) für andere Kosten auch aufkommen ?
Vielen Dank schon mal für eine Antwort.
Hallo.
Ich bin kein Jurist aber ich würde sagen, wenn die Erben die Reise noch nicht angetreten haben sind auch keine Kosten entstanden. Sie sollten alle Beteiligten so schnell wie möglich informieren. Am besten schriftlich.
Die Absage ist ja noch vor Montag möglich, so dass Fahrtkosten nicht mehr entstehen können. Alles Andere -ausser Notarkosten- muß jeder in einem solchen Fall „in Kauf nehmen“, da solche (unverzüglichen) Absagen zum Risiko eines jeden Beteiligten gehören. Anders könnte es sein, wenn die Zusage z.B. leichtfertig war.
Kann ich leider keine Antwort drauf geben und würde lieber mal einen Anwalt fragen. Auf jeden Fall sollten sie aber die Verkäufer benachrichtigen, damit diese nicht erst anreisen.