… durch Zufall abgemalt auf einer Wand- ist das Raub geistigen Eigentums?
Das hängt wohl sehr stark von der Wand ab.
Grundsätzlich: Nein.
Das hängt wohl sehr stark von der Wand ab.
ja. Wenn’s die eigene Wohnzimmerwand ist, wohl eher nicht. Wenn’s die vom Kumpel ist: auch nicht. Wenn’s aber eine Hauswand außen ist: ja.
Grundsätzlich: Nein.
Grundsätzlich: ja! Nur in vom UrhG gestatteten Ausnahmefällen nein.
Nein ich kenne diese Leute nicht privat und ich habe es nur durch Zufall entdeckt, da diese ein Foto von ihren Räumlichkeiten ins Internet gestellt haben…
nur durch Zufall entdeckt, da diese ein Foto von ihren
Räumlichkeiten ins Internet gestellt haben…
Wie sind sie denn an den Entwurf gekommen? Ist es überhaupt das gleiche Bild oder nur ein sehr ähnliches, aber unabhängig vom usprünglichen?
Das hängt wohl sehr stark von der Wand ab.
ja. Wenn’s die eigene Wohnzimmerwand ist, wohl eher nicht.
Wenn’s die vom Kumpel ist: auch nicht. Wenn’s aber eine
Hauswand außen ist: ja.
Wie „Ja“?!? Es ist dann Raub?
Dann kannst Du mit Sicherheit auch erklären, was man sich unter einem „entworfenen Bild“ vorzustellen hat. Denn ohne die Erklärung ist doch überhaupt nicht klar, um was es eigentlich geht.
osmodius
Das hängt wohl sehr stark von der Wand ab.
ja. Wenn’s die eigene Wohnzimmerwand ist, wohl eher nicht.
Wenn’s die vom Kumpel ist: auch nicht. Wenn’s aber eine
Hauswand außen ist: ja.Wie „Ja“?!? Es ist dann Raub?
Nein, natürlich nicht, wie kommst Du denn auf das schmale Brett? Es wäre ein Verstoß gegen das UrhG. Näheres such Dir unter http://dejure.org/gesetze/UrhG/15.html
Bist Du der Meinung, jede Frage eines Laien muss genau wörtlich genommen werden? Und eine Antwort, die genau das macht, darf man nur genau so verstehen und auf keinen Fall im Sinne des Fragestellers korrigieren?
Dann kannst Du mit Sicherheit auch erklären, was man sich
unter einem „entworfenen Bild“ vorzustellen hat.
Auch ein Entwurf kann ein Werk sein. Lies mal: http://dejure.org/gesetze/UrhG/2.html Einfach mal so ein kräftiges ‚ist kein Verstoß‘ in den Raum zu werfen, ist deshalb vorschnell, findest Du nicht?
Gruß
loderunner (ianal)
Das hängt wohl sehr stark von der Wand ab.
ja. Wenn’s die eigene Wohnzimmerwand ist, wohl eher nicht.
Wenn’s die vom Kumpel ist: auch nicht. Wenn’s aber eine
Hauswand außen ist: ja.Wie „Ja“?!? Es ist dann Raub?
Nein, natürlich nicht, wie kommst Du denn auf das schmale
Brett?
Ich sehe da kein schmales Brett. Im Ursprungspost steht:
… durch Zufall abgemalt auf einer Wand- ist das Raub geistigen :Eigentums?
Das hast Du bejaht.
Es wäre ein Verstoß gegen das UrhG.
Dann schreib das doch auch.
Bist Du der Meinung, jede Frage eines Laien muss genau
wörtlich genommen werden?
Nein. Aber dann korrigiere die Aussagen so, wie Du annimmst, daß sie gemeint sein könnten und worauf Du letztlich Bezug nimmst.
Und eine Antwort, die genau das
macht, darf man nur genau so verstehen und auf keinen Fall im
Sinne des Fragestellers korrigieren?
Wo hast Du sie korrigiert?
Dann kannst Du mit Sicherheit auch erklären, was man sich
unter einem „entworfenen Bild“ vorzustellen hat.Auch ein Entwurf kann ein Werk sein.
Ja, auch ein Entwurf kann ein geschütztes Werk sein. Und Du kannst ohne nähere Kenntnis darüber befinden? Mit den gegebenen Informationen ist sowohl ein „Ja“ als auch ein „Nein“ Unsinn. Mann kann überhaupt keine Aussage treffen, es sei denn, sie lautet „kommt drauf an“.
Einfach mal so ein
kräftiges ‚ist kein Verstoß‘ in den Raum zu werfen, ist
deshalb vorschnell, findest Du nicht?
Sehe ich genauso. Nur ist Deine Antwort so wie Du sie gegeben hast genauso unsinnig, s.o.
Du darfst nie vergessen, daß hier auch Leute mitlesen, die noch weniger Ahnung haben als wir beide zusammen. Und was die dann aus etwas machen, was wir durchaus richtig verstanden aber nicht korrigiert haben, das will ich gar nicht wissen. Raubmordkopierer.
Gruß
osmodius
Ich sehe da kein schmales Brett. Im Ursprungspost steht:
… durch Zufall abgemalt auf einer Wand- ist das Raub geistigen :Eigentums?
Das hast Du bejaht.
Und? Kannst Du Dir evt. vorstellen, dass ‚Raub‘ genau gar nichts mit ‚Raub geistigen Eigentums‘ zu tun haben könnte? So, wie ‚Mord‘ genau gar nichts mit ‚Rufmord‘ oder ‚Mord an der deutschen Sprache‘ nichts zu tun hat?
Es wäre ein Verstoß gegen das UrhG.
Dann schreib das doch auch.
Lern lesen.
Vielen Dank erstmal, dass ihr euch überhaupt mit meinem Thema so intensiv beschäftigt. Ich mach das ganze mal konkreter:
also ich bin Grafik Designerin und verkaufe meine Grafiken als Wandtattoos im Internet.
In einer Internet Community hab ich dann meine Grafik auf einem Bild gesehen. Die oder derjenige hat es sich kopiert ausgedruckt und dann mit Farbe an die Wand rangemalt. Es ist auf den Zentimeter genau abkopiert. Nicht eine winzige Abwandlung… Ich bin darüber nicht sehr erfreut, will aber auch kein Stress machen wegen so ner Kleinigkeit.
Aber generell würde mich das schon interessieren, ob das einfach so geht?
Lieben Gruß