Wenn man eine Wohnung mit Garten anmietet, und in dem Garten ein großes Hochbeet angelegt ist, in welchem Zustand muss das dann sein?

Ist es ok, wenn der Boden völlig uneben und mit Unkraut überwuchert ist? Oder muss eher alles „pflanzfertig“ sein? Also Boden verdichtet, unkrautfrei und eben?

In welchem Zustand war denn das Gelände als es besichtigt wurde und was wurde für den Zeitraum zwischen Besichtigung/Unterzeichnung des Mietvertrages und Übergabe vereinbart?

Willst du es denn nutzen oder soll es nur einfach so bleiben wie es ist?
ich gehe mal von letzterem aus, denn sonst würdest Du wohl kaum fragen.
Lass es einfach so wie es ist und wenn darauf Gras wächst, musst du es auch nicht mähen, das kann man niemendem zumuten, da es zu gefährlich wäre.

Es handelt sich um einen Neubau Erstbezug. Bei Beischtigung war hier noch alles im Rohbau. Die Maklerin sagte mir nur, ich könne dann mit dem Hochbeet machen was ich wolle…
Im Mietvertrag steht nur, dass zu der Wohnung ein Garten gehört

Natürlich möchte ich die Fläche gerne nutzen. Das Beet ist sehr groß und würde sich großartig als Platz für die Sonnenliegen eigenen. Dafür brauche ich natürlich einen vernünftig vorbereiteten Boden

Also dieses „Hochbeet“ ist so groß, dass man LIEGEN darauf stellen kann?
Na dann bau doch einfach Rasen drauf an.

Na zubettonieren wird man es nicht dürfen.
Und inwieweit der Boden so verdichtet werden darf, dass er begehen und Sonnenliegen samt Inhalt aushält, dürfte auch nicht im Mieterermessen sondern in dem des Vermieters liegen.
Also den fragen und sich schriftlich bestätigen lassen, dass diese Änderungen, ohne spätere Rückbaupflicht, vorgenommen werden dürfen. ramses90

Naja, aber daß nackte Erde nicht in diesem Zustand verharrt, wenn man sie brach liegen läßt, ist eigentlich kein Geheimnis und daß sich keiner von den Bauarbeitern in der Pause hinsetzt und mit spitzen Fingern Löwenzahn aus der Erde pickt, dürfte eigentlich auch klar sein. Wenn Ihr also den Zustand des Beetes bei Bezug nicht verhandelt habt, müßt Ihr da wohl mal ran.

Was die Unebenheit angeht, ist es natürlich Auslegungssache. Daß ein Beet nicht platt ist wie ein Tennisplatz, versteht sich von selbst. Allerdings sollte es auch nicht aussehen wie ein Truppenübungsplatz nach einem Tsunami.

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nicht ganz. ein beet ist ein beet ist ein beet und damit sicher keine liegewiese.

dass man dieses problemchen aber kinderleicht aus der welt schafft, indem man sich darüber ganz einfach mit dem vermieter verständigt, wurde ja schon erwähnt.

Kann es sein, Du weißt gar nicht was ein „Hochbeet“ ist ?

Jetzt hört man, es sei riesig und man will lieber eine Art Terrasse daraus machen.

Kann man sich vielleicht einigen, es handelt sich um ein abgegrenztes Pflanzbeet ?

Hallo,
da Du hier offenbar den zu erreichenden Zustand der Mietsache nicht näher definiert hast, dürftest Du ein Problem haben.

Du bist zum einen nicht der Vertragspartner des Bauträgers. Übliche Werkverträge enthalten keinerlei Klauseln über die Beschaffenheit eines Gartens, allenfalls noch ein sogenanntes Grobplanum und das Aufbringen von „Mutterboden“. Das wird aber nicht Dir geschuldet, sondern dem Bauherrn.

Alles darüber hinausgehende ist das Gewerk eines GaLa-Bauers und nicht das eines Hochbauunternehmens.

Nun müsste man noch rausbekommen, was Dein Vermieter Dir da eigentlich vermietet hat, da Du was von Hochbeet schreibst. Das ist eine bauliche Anlage, die Dir dann eigentlich einer bauen müsste, wenn Du denn einen vertraglichen Anspruch darauf hast. Normalerweise gehört sowas nicht in jeden Garten und normalerweise hast Du mit einem ausschließlich dir übertragenen Garten auch die Unterhaltung eines „ordnungsgemäßen Zustands“ am Bein.

Die gute Nachricht wäre dann, dass Du den Garten dann (nahezu) gestalten kannst, wie Du möchtest. Die schlechte ist, dass Du das selber tun must. Errichtest Du „eigenmächtig“ selbst ein Hochbeet, kann es sein, dass Du das mitnehmen musst, wenn Du wieder ausziehst, also Vermieter fragen und keine „Maklerin“!

Gruß vom
Schnabel

Damit ist doch alles Wichtige jetzt klar:
Es wird ein Stück Land vermietet, dass mit Erdreich bedeckt ist.
Wenn keine weiteren Zusagen gemacht wurden, dann würde ich auch nicht mehr erwarten als eben dieses (mit bepflanzbarem Erdreich bedecktes) Stück Land.

Darauf darf alles gemacht werden, was typischer Weise mit einem Garten gemacht wird.
Rasen, Möhren, Kartoffeln,… was du willst.

Was heißt denn eigentlich in diesem Zusammenhang „Hochbeet“ für dich?
Das hier ist ein typisches Hochbeet:
hochbeet_5

Aber das passt ja nun ganz und gar nicht zu deiner Beschreibung!

Für diesen vollkommen sinnlosen Beitrag sollte man den Verursacher lebenslang verbannen.
Anonym = nutzlos.