Wenn man gesetzlich freiwillig versichert ist

… ab wann darf man sich privat versichern.

Hallo,

ich bin seit dem 01.10.2010 selbstständig. Nun da ich seit klein auf schon mit meinen Eltern bei der Barmer/GEK versichert war, dachte ich mir frag ich mal nach was es denn kosten würde wenn ich mich dort freiwillig gesetzlich versichere. Ich beziehe noch vom Arbeitsamt Leistungen bin ich dann nicht automatisch gesetzlich Pflichtversichert?

Nun meine Frage: Wenn ich Leistungen vom Arbeitsamt beziehe muss ich mich dann freiwillig Gesetzlich versichern? Wenn ich die freiwillige Gesetzliche wähle, wie lange dauert die Kündigung um in eine Private Krankenversicherung zu wechseln?

Ich danke euch schon einmal im voraus.

Hallo Princess28112009,

gerne beantworte ich dir deine Frage.

Vorab schon gleich mal der gute Rat: Bleibe unbedingt in der Gesetzlichen … ob freiwillig oder privat. Eine Private wäre - gerade für Frauen viel zu teuer und würde mit zunehmendem Alter „unbezahlbar“.
Dann machst du dich doch gerade erst selbständig … da weiss man ja ebenfalls nicht, ob es richtig und gut anläuft, um diese Kosten dann zu decken. Und solltest du ein Kind haben, so müsste dieses entweder beim Papa kostenfrei in einer Gesetzlichen mitversichert werden, oder du müsstest das Kind - bei einer Privaten - EXTRA versichern und dann noch einen 2. Beitrag zahlen (P.S. in der Privaten muss JEDE Person einzeln versichert werden!).

Vor einer korrekten Antwort auf die Frage, ob du überhaupt in die Private könntest, müßte geklärt werden, WAS genau du vom Arbeitsamt für Leistungen erhältst … Eingliederungshilfe, weiter ALG usw.??

Aber um es nochmals klar zu sagen … BLEIBE DERZEIT MIT DES GESCHILDERTEN VORAUSSETZUNGEN AUF JEDEN FALL IN DER GESETZLICHEN !!!

Hoffe geholfen zu haben …

schöne Grüße v. Bernd