Wenn man in einen realen Krimi verwickelt ist

Im Rahmen gültiger Gesetze ist jemand einer Art privater Zwangsverwaltung ausgesetzt, welche jedoch ausreichend Spielraum für enormen wirtschaftskriminellen Machtmißbrauch bietet. Dieser läßt sich teilweise belegen, teilweise kaum. Durch eine unerträgliche persönliche Involvierung wäre ein Betroffener hierfür auch noch mit haftbar. Wie käme man da raus? Mit nur wenig Geld läßt sich kein Anwalt und kein schwieriger Prozeß bezahlen – zudem gewinnt meist der, der Geld und Macht hat, skrupellos zu Lügen versteht und Beweise verschwinden läßt. Der Staatsanwalt vertritt wohl nur den Staat, pickt sich Bußgelder heraus und läßt den Einzelnen dann im Regen stehn. Oder? Gibt es denn keine Institution, die einem irgendwie weiterhelfen oder auch unterstützen kann? Es gibt Menschen, die da als ratloses Opfer und völliger Laie inmitten undurchschaubarer Tatbestände dastehen.

Hallo Thomas!
Ehrlich gesagt, besteht meine Erfahrung mit Krimis nur in meiner Phantasie.
Wenn ich wie von Ihnen beschrieben in eine heikle Situation geriete, würde ich mich entweder an den Opfenschutz der Polizei wenden oder an den Weißen Ring. Es gibt außerdem eine Rechtsberatung beim Amtsgericht. Selbst wenn diese Stellen keine Hilfe bieten können, haben sie aber bestimmt eine Idee, wer es kann.
Alles Gute und falls dies doch ein Krimi in Buchform werden soll - viel Erfolg!
Ute

Hallo Ute!
Vielen Dank für Ihre Antwort. Da werde ich mal recherchieren, ob die Polizei da wirklich helfen oder Ideen haben könnte. Wenn der ganze unglaubliche Mist irgendwie und irgendwann durchgestanden sein sollte, will ich das tatsächlich in einem Buch verarbeiten. Aber noch ist es leider Realität. Vielen Dank und liebe Grüße
Thomas

Hallo Ute!
Naja die Polizeiberatung und der weiße Ring hören sich ja gut an, aber wirklich gehts doch leider nicht. Auf der Internetseite vom weißen Ring fand ich auch folgende Aussage:

„Der Staat setzt seinen Strafanspruch mit eigens dafür geschaffenen Institutionen - Polizei, Staatsanwaltschaft, Strafgericht - durch. Das Opfer der Straftat verweist er grundsätzlich darauf, seine Schadensersatzansprüche auf eigene Kosten und eigenes Risiko beim Täter durchzusetzen. Das bedeutet zusätzliche Mühen und psychische Belastungen für das Opfer. Unbefriedigend ist es für das Opfer insbesondere zu erleben, dass der Staat im Strafverfahren Geldstrafen festsetzt und im eigenen Interesse vollstreckt, sich aber nicht von Amts wegen um die Beseitigung der Tatfolgen beim Opfer kümmert. Hier ist ein Umdenken erforderlich.“ …
Und nun???