Wenn man keine Sozialleistungen bezieht …

… und eine Lebensgemeinschaft in die Brüche geht, und die Lebensgefährtin, die auszieht, einen Anspruch auf die Kaution hat:

Hat man die Möglichkeit, wenn man keine eigenen Mittel hat, eine Einmalzahlung durch das Amt zu erhalten, um dem Vermieter die Kaution zahlen zu können?
Gibt es das überhaupt? Einmalzahlungen vom Amt?

Danke für eine Antwort!

Warum sollte „das Amt“ das tun? Wenn man ein regelmäßiges Einkommen hat, kann man doch den Dispo seines Girokontos nutzen oder einen Kredit aufnehmen, so, wie es auch andere Leute tun.

=^…^=

Hallo

… und eine Lebensgemeinschaft in die Brüche geht, und die Lebensgefährtin, die auszieht, einen Anspruch auf die Kaution hat:

Das muss erstmal geklärt werden. Den hat sie doch eigentlich nur, wenn sie Alleinmieterin ist. Wenn die Wohnung gemeinsam angemietet wurde, haftet meiner Meinung nach derjenige, der Geld hat, und dann kommt sie auch gar nicht so leicht raus aus dem Mietvertrag. Jedenfalls nicht so schnell (glaube ich).

Da würde ich noch mal im Brett für Mietrecht nachfragen, wie das genau ist.

Hat man die Möglichkeit, wenn man keine eigenen Mittel hat, eine Einmalzahlung durch das Amt zu erhalten, um dem Vermieter die Kaution zahlen zu können?
Gibt es das überhaupt? Einmalzahlungen vom Amt?

Wenn man ansonsten von Obdachlosigkeit bedroht ist, wird es irgendwas geben.

Erstmal muss aber genau das Mietverhältnis geklärt werden.

Viele Grüße

…ist man besser dran.

… und eine Lebensgemeinschaft in die Brüche geht, und die
Lebensgefährtin, die auszieht, einen Anspruch auf die Kaution
hat:

Hier ist zu vieles unklar, als dass man sagen kann: Klar der Verbleibende geht zum Amt un dbekommt glatt die Kaution hingeblättert.

Nehmen wir an, das ist eine Lebensgemeinschaft, Frau + Mann, und die Personen beenden ihre Beziehung und die Frau zieht aus, dann hat das erstmal keine Auswirkungen auf den Mietvertrag, wenn dort beide Mietpartei sind. Sind denn beide Mietpartei im Mietvertrag?

Auch hier vermuten wir mal ja, weil sie Anspruch auf die Kaution erhebt. Wenn der Mietvertrag aber weiterläuft, wird zwischendurch keine Kaution zurückbezahlt. Von so einem Vermieter habe ich noch nie gehört.

Wird er Mietvertrag geändert, so dass jetzt nur noch der Mann die Mietpartei ist und die Frau vertrglich ausscheidet, wäre das was anderes. Allerdings bedingt auch dies keine Kautionsauszahlung. Den kautionsausgleich müssten die beiden Personen der ehemligen gemeinsamen Mietpartei unter sich aushandeln.

War die Frau hingegen alleinige Mietpartei der Wohnung und beendet den Vertrag durch Kündigung, hat sie den Kautionsrückforderungsanspruch an den Vermieter. Bleibt der Mann in der Wohnung, mit Zustimmung des Vermieters, und wird jetzt alleinig/erstmals Mietpartei muss er die Kaution stellen und stellt möglicherwise fest, dass er gar kein Geld dafür hat.

Ja ist das bergischer? Das kann doch hier keiner erahnen. Formuliere bitte mal die Fragestellung und die Gegebenheiten klar.

Hat man die Möglichkeit, wenn man keine eigenen Mittel hat,
eine Einmalzahlung durch das Amt zu erhalten, um dem Vermieter
die Kaution zahlen zu können?

Ja. Aber…(kommt jetzt drauf an…wie die Dinge liegen).

Gibt es das überhaupt? Einmalzahlungen vom Amt?

Ja, so was gibt es.

Danke für eine Antwort!

Das gnaze scheint mir aber eher unglaubwürdig, da der Mann nur einnmal Kohle vom Amt braucht für die Kaution. Wovon lebt er denn? Da er offensichtlich keine Leistung des Amtes zur Sicherung des Lebensunterhaltes benötigt ist mehr als fraglich, wieso er eine Einmalleistung benötigt.
MfG

Hallo Grußloser,

Hat man die Möglichkeit, wenn man keine eigenen Mittel hat,
eine Einmalzahlung durch das Amt zu erhalten, um dem Vermieter
die Kaution zahlen zu können?

nein, dient ja nicht der Grundsicherung nach § 1 SGB II. Wäre auch keine Leistung zur Eingliederung in Arbeit nach Kapitel 3 Abschnitt 1 SGB II.

Gibt es das überhaupt? Einmalzahlungen vom Amt?

für so etwas nicht
Schritt2 wird dir sicher noch seine Rechtsquelle nachliefern.

Auch ohne Gruß
Otto

Hallo Otto,

Gibt es das überhaupt? Einmalzahlungen vom Amt?

für so etwas nicht

meines Wissens wird Alg2-Beziehern bei einem vom Jobcenter genehmigten Umzug ein zinsloses Darlehen für die Kaution gewährt. Da der UP aber kein Alg 2 bezieht, dürfte das nicht infrage kommen.

Grüße

=^…^=

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Einmalzahlungen sind üblich bei Erstausstattungen (für Möbel, WaMa usw.) nach § 24 SGB II Absatz 3. Als Zuschuss. Also wenn man frisch von den Eltern auszieht - oder von einem langjährigen Partner, dem der meiste Krempel im Haus gehört.

Das gilt auch, wenn man zuviel verdient, um normales, regelmäßiges ALG II zu bekommen vom Jobcenter. Das Gehalt wird dabei mitberücksichtigt, das in den nächsten sechs Monaten erworben wird.

Eine Kaution gibt es aber nicht als Zuschuss, sondern nur als Darlehen, schreibt Absatz 6 § 22 SGB II. Denn die Kaution kriegt man ja zurück irgendwann. Manchmal muss man das Darlehen für eine Kaution aber schon früher zurückzahlen, siehe SGB II § 42a Darlehen.

Ein Darlehen für eine Kaution kann es immer geben, wenn das Jobcenter dies vorher auf Antrag schriftlich zugesagt hat. Das muss es aber nicht. Es soll es aber, wenn diverse Gründe für dies Darlehen sprechen. Dazu kann gehören, dass A) ein Umug nötig wird, und dass B) durch den Umzug und dessen Kosten (inkl. Mietpritsche und Helfer und Kaution, im Extremfall sogar inkl. Makler-Courtage) ein momentaner Bedarf an ALG II entsteht, also für diese(n) fraglichen Monate(n).

Dabei spielt die eigene Kreditwürdigkeit bei Banken und Freunden keine Rolle - nur das eigene laufende (bereinigte) Einkommen sowie das vorhandene Vermögen laut § 12 SGB II.

Gruß aus Berlin, Gerd

Anspruch auf die Mietkaution hat (rein rechtlich) derjenige, der Mietvertragspartner ist. Ist nur die Lebensgefährtin Mietvertragspartner, müsste sie die Wohnung entweder kündigen (um die Mietkaution überhaupt zurückzubekommen) oder -der einfachere Weg- auf sie überschreiben. Oder der Vermieter macht mit dem Verbleibenen einen neuen Mietvertrag. In diesem Fall, weil neuer Mietvertrag, wäre womöglich eine Mietkaution zu zahlen.
Die Chancen, beim Jobcenter ein Darlehen zu beantragen, sind nicht aussichtslos, jedoch wird das Jobcenter darauf hinweisen, dass zunächst das recht als mieter (vorrangig) in anspruch nehmen müssen, die mietkaution in drei raten zu zahlen, denn offenbar kann der Fragende seinen Lebensunterhalt abdecken, also einkommen vorhanden sein muss.

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