…ist man besser dran.
… und eine Lebensgemeinschaft in die Brüche geht, und die
Lebensgefährtin, die auszieht, einen Anspruch auf die Kaution
hat:
Hier ist zu vieles unklar, als dass man sagen kann: Klar der Verbleibende geht zum Amt un dbekommt glatt die Kaution hingeblättert.
Nehmen wir an, das ist eine Lebensgemeinschaft, Frau + Mann, und die Personen beenden ihre Beziehung und die Frau zieht aus, dann hat das erstmal keine Auswirkungen auf den Mietvertrag, wenn dort beide Mietpartei sind. Sind denn beide Mietpartei im Mietvertrag?
Auch hier vermuten wir mal ja, weil sie Anspruch auf die Kaution erhebt. Wenn der Mietvertrag aber weiterläuft, wird zwischendurch keine Kaution zurückbezahlt. Von so einem Vermieter habe ich noch nie gehört.
Wird er Mietvertrag geändert, so dass jetzt nur noch der Mann die Mietpartei ist und die Frau vertrglich ausscheidet, wäre das was anderes. Allerdings bedingt auch dies keine Kautionsauszahlung. Den kautionsausgleich müssten die beiden Personen der ehemligen gemeinsamen Mietpartei unter sich aushandeln.
War die Frau hingegen alleinige Mietpartei der Wohnung und beendet den Vertrag durch Kündigung, hat sie den Kautionsrückforderungsanspruch an den Vermieter. Bleibt der Mann in der Wohnung, mit Zustimmung des Vermieters, und wird jetzt alleinig/erstmals Mietpartei muss er die Kaution stellen und stellt möglicherwise fest, dass er gar kein Geld dafür hat.
Ja ist das bergischer? Das kann doch hier keiner erahnen. Formuliere bitte mal die Fragestellung und die Gegebenheiten klar.
Hat man die Möglichkeit, wenn man keine eigenen Mittel hat,
eine Einmalzahlung durch das Amt zu erhalten, um dem Vermieter
die Kaution zahlen zu können?
Ja. Aber…(kommt jetzt drauf an…wie die Dinge liegen).
Gibt es das überhaupt? Einmalzahlungen vom Amt?
Ja, so was gibt es.
Danke für eine Antwort!
Das gnaze scheint mir aber eher unglaubwürdig, da der Mann nur einnmal Kohle vom Amt braucht für die Kaution. Wovon lebt er denn? Da er offensichtlich keine Leistung des Amtes zur Sicherung des Lebensunterhaltes benötigt ist mehr als fraglich, wieso er eine Einmalleistung benötigt.
MfG