Wenn man Kunde bei einer Firma ist und dann

Hallo
Wie sieht es aus wenn ich als Gewerbetreibender Kunde bei einer Firma bin und ich aber mein Gewerbe wieder abmelde?
Ich bin ja dann bei der Firma xy Kunde und habe auch eine Kundennummer also könnte ich doch dort auch weiterhin bestellen??

Danke Müller

Welche Frage besteht bei Dir ??
.

Sehe ich so …
…dass er sich überlegt, ob es strafbar ist, wenn er weiterhin bei der Firma als Nichtgewerbetreibender zu Konditionen für Gewerbetreibende einkauft.
Da er schon als gewerbetreibender Kunde bei der Firma registriert ist, wird wohl niemand erfahren, dass er sein Gewerbe abgemeldet hat - Oder?

Hallo,

wenn du da weiter einkaufst wird natürlich nichts weiter passieren. Nach den meisten AGB solcher Firmen sind deren Waren nur für bestimmte Einkäufer erreichbar. Überprüft wird da nichts.

Solltest du aber diese Waren (weil günstiger Einkaufspreis) nicht für dich privat verwenden, sondern weiterveräußern, so wäre dies ganz allgemein Steuerhinterziehung.

Gruß
André

Vorsicht …
vorsicht !!!
sobald der verkäufer überprüft wird, an wen er verkauft hat, wird auch der käufer überprüft ob er umsatzsteuer bezahlt hat…
solche überprüfungen führt das finanzamt sehr gerne durch. warum ist wohl klar…
gruss
linus

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

**vorsicht !!!

sobald der verkäufer überprüft wird, an wen er verkauft hat, wird auch der käufer überprüft ob er umsatzsteuer bezahlt hat…

solche überprüfungen führt das finanzamt sehr gerne durch.

warum ist wohl klar…

gruss
linus**

Hallo Linus,

wo soll denn das Problem liegen, die Umsatzsteuer wird ihm doch berechnet ?

Er zahlt sie an den Großhändler, wie früher auch und der Großhändler wiederum führt sie mit der mtl. USt.-Voranmeldung ab.

Das einzige was sich ändert ist, dass er nicht mehr zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, weil das Gewerbe nicht mehr existiert, er tritt folglich an die Stelle des Endverbrauchers und die Last der Umsatzsteuer trifft ihn.

Wieso sollte dies irgendein Finanzamt interessieren ?

MfG
M. Grigo

ergänzend

Das einzige was sich ändert ist, dass er nicht mehr zum
Vorsteuerabzug berechtigt ist, weil das Gewerbe nicht mehr
existiert, er tritt folglich an die Stelle des Endverbrauchers
und die Last der Umsatzsteuer trifft ihn.

Wieso sollte dies irgendein Finanzamt interessieren ?

War er vorher als Kleinunternehmer steuerbefreit, ändert sich wirklich gar nichts. Und dem FA ist das in der Tat egal.

Probleme könnte allenfalls das verkaufende Unternehmen bekommen, wenn sie an Endkunden zu Geschäftskundenkonditionen verkaufen (Stichwort: Rückgaberecht oder auch Preisauszeichnung). In dem Sinne wird der Verkäufer mit aller Wahrscheinlichkeit die Kundennummer entziehen, wenn er von der Geschäftsaufgabe erfährt.

Juristische Probleme könnte es aus diesem Grund auch im zivilrechtlichen Bereich geben: wenn der Verkäufer wegen dieser Verkäufe abgemahnt wird, wird er eventuell versuchen, gegen den eigentlichen „Verursacher“ vorzugehen.

viele Grüße,

Ralf

hallo grigo,

du arbeitest als unternehmensberater??
bezüglich deiner antwort muss ich dir eine frage stellen:
berätst du deine kunden ehrlich oder machst du geschäfte?..

überlege doch einmal…
du kaufst als firma ein und meldest zwischenzeitlich dein gewerbe ab.
dann musst du dir bei solch einer prüfung die frage gefallen lassen, was du mit der gekauften ware machst. die behörden neigen leider dazu, dir weiterhin den betrieb des gewerbes zu unterstellen. wenn dann noch weitere aktivitäten dieses „ausnutzens“ entdeckt werden, dann hast du nicht nur erklärungsnot sondern auch schlechte karten.

ich möchte mal wissen, warum alle so blauäugig sind und meinen, dass das was sie machen nicht schlimm sei?!
tatsächlich ist es aber doch nicht korrekt etwas als grosshändler zu bestellen wenn ich diesen status nicht mehr habe. das ist ein erschleichen von vorteilen. in bestimmten bereichen sogar strafbar…

warum erwartet ihr dann von finanzbeamten dass sie darüber hinweg sehen sollen ???

linus-m

du kaufst als firma ein und meldest zwischenzeitlich dein
gewerbe ab. dann musst du dir bei solch einer prüfung die frage
gefallen
lassen, was du mit der gekauften ware machst. die behörden
neigen leider dazu, dir weiterhin den betrieb des gewerbes zu
unterstellen. wenn dann noch weitere aktivitäten dieses
„ausnutzens“ entdeckt werden, dann hast du nicht nur
erklärungsnot sondern auch schlechte karten.

Das ist natürlich als Steuerhinterziehung illegal. Ich denke mal, bei diesem thread als Prämisse setzen zu können, daß bei der Abmeldung des Gewerbes keine unlauteren (steuerlichen) Absichten vorlagen, sondern dass das Geschäft in der Tat aufgegeben wurde. Andernfalls sollte die Frage, welche Konsequenzen seitens der Großhändler drohen, in der Tat sekundär sein.

viele Grüße,
Ralf

Hallo Linus,

meine Antwort bezog sich auf Ihr Posting, das die Umsatzsteuer betraf und wie folgt lautete:

**vorsicht !!!

sobald der verkäufer überprüft wird, an wen er verkauft hat, wird auch der käufer überprüft ob er umsatzsteuer bezahlt hat… solche überprüfungen führt das finanzamt sehr gerne durch.

warum ist wohl klar…

gruss
linus**

Auf dieses Posting antwortete ich und es macht in der Tat kein umsatzsteuerliches Problem, wenn er bei dem Großhändler weiterkauft, denn er zahlt ja ordnungsgemäß seine Rechnung und der Großhänder führt die darin enthaltene Umsatzsteuer ans Finanzamt ab.

Wenn er in großen Mengen Waren einkauft und sozusagen an der Steuer vorbei gewerblich weiterverkauft, dann macht er sich natürlich strafbar, dies war aber nicht Gegenstand meines Einwurfs auf Ihr die Umsatzsteuer betreffendes Posting und nicht Frage des Ausgangspostings.

Insoweit wäre es freundlich, wenn Sie sich nur an die geschriebenen Inhalte der Postings halten würden und nicht Antworten auf Inhalte erteilen, die Sie den Ausgangspostings zuvor erst gedanklich hinzufügen.

Insbesondere wäre es nett, wenn Sie sich mit diskreditierenden Äußerungen im Stil von : „du arbeitest als unternehmensberater?.. berätst du deine kunden ehrlich oder machst du geschäfte?..“ zurückhalten würden, denn ich habe auf ein Posting bezüglich der Umsatzsteuer geantwortet und nicht zu Schwarzgeschäften aufgefordert !

Sie sollten vielleicht einmal die Überlegung anstellen, ob eine Entschuldigung auf Ihr vorheriges Posting eine angemessene Reaktion wäre !

MfG
M. Grigo

Hallo Linus,

meine Antwort bezog sich auf Ihr Posting, das die Umsatzsteuer
betraf und wie folgt lautete:

**vorsicht !!!

sobald der verkäufer überprüft wird, an wen er verkauft hat,
wird auch der käufer überprüft ob er umsatzsteuer bezahlt
hat… solche überprüfungen führt das finanzamt sehr gerne
durch.

warum ist wohl klar…

gruss
linus**

Auf dieses Posting antwortete ich und es macht in der Tat kein
umsatzsteuerliches Problem, wenn er bei dem Großhändler
weiterkauft, denn er zahlt ja ordnungsgemäß seine Rechnung und
der Großhänder führt die darin enthaltene Umsatzsteuer ans
Finanzamt ab.

verstehe ich das richtig? => jemand der etwas bei einem großhändler kauft und kein gewerbeschein mehr hat handelt korrekt?

Wenn er in großen Mengen Waren einkauft und sozusagen an der
Steuer vorbei gewerblich weiterverkauft, dann macht er sich
natürlich strafbar,

in der ersten antwort hast du noch angegeben, dass ihm nichts passieren könne… wo bleibt da die weitsicht. du bist doch experte, oder?!

dies war aber nicht Gegenstand meines
Einwurfs auf Ihr die Umsatzsteuer betreffendes Posting und
nicht Frage des Ausgangspostings.

Insoweit wäre es freundlich, wenn Sie sich nur an die
geschriebenen Inhalte der Postings halten würden und nicht
Antworten auf Inhalte erteilen, die Sie den Ausgangspostings
zuvor erst gedanklich hinzufügen.

Insbesondere wäre es nett, wenn Sie sich mit diskreditierenden
Äußerungen im Stil von : „du arbeitest als
unternehmensberater?.. berätst du deine kunden ehrlich oder
machst du geschäfte?..“ zurückhalten würden,

tut mir leid dass ich dir unterstellt habe als unternehmensberater zu arbeiten, ohne es genau zu wissen. natürlich ist eine fragestellung wie oben ein wenig provakant, gebe ich ja zu. wenn du drauf bestehst, dann entschuldige ich mich natürlich.
also, arbeitest du jetzt als Unternehmensberater?
wenn ja, darf ich dann als ottonormalverbraucher mit mittlerem bildungsniveau nicht eine professionelle antwort erwarten, die mich auch vor eventuellem schaden bewahrt? sollte ich nicht auch erwarten können, dass mir jemand sagt, dass das was ich tue falsch ist?

genau das versuche ich hier, und ich würde mich freuen wenn ein profi wie du das auch täte.

auf ein Posting bezüglich der Umsatzsteuer geantwortet und
nicht zu Schwarzgeschäften aufgefordert !

hat doch auch niemand gesagt…
ich finde es nur beschämend, dass jeder nur an sich denkt…
unserer wirtschaft wird dadurch ein immenser wirtschaftlicher schaden angerichtet.
und wie du oben schon bemerkt hast, kann so ein verhalten tatsächlich strafbar sein.

Sie sollten vielleicht einmal die Überlegung anstellen, ob
eine Entschuldigung auf Ihr vorheriges Posting eine
angemessene Reaktion wäre !

habe ich…, siehe oben.

außerdem möchte ich dir sagen, dass es auch durchaus üblich ist sich in foren zu duzen.

MfG
M. Grigo

Hallo Linus,

ich bedanke mich für Ihre Nachricht und Ihre Entschuldigung.

Dennoch muss ich erneut feststellen, dass Provokationen wohl offensichtlich zum Standardrepertoire des mittleren Bildungsniveaus (um Ihre Wortwahl zu gebrauchen) gehören, denn es geht ja lustig weiter damit !

Hinsichtlich der Berufsbezeichnung „Unternehmensberater“, lag Ihre Provokation nicht in der Fragestellung ob Unternehmensberater oder ob nicht, die Betonung lag vielmehr in der Unterstellung, dass ich meine Mandanten vorsätzlich unehrlich berate, um sie auszunehmen und dies ist eine Unverschämtheit.

Vielleicht lesen Sie zukünftig Ihre alten Postings nochmals durch, bevor Sie neue Postings abschicken !

Aber… da Ihre Argumentation einzig und alleine auf der Unterstellung aufbaut, der Posterer würde weiterhin bei seinem Großhändler Ware beziehen, um diese dann gewerblich weiterveräußern, sollten wir die Diskussion vielleicht ein wenig abkürzen.

Nennen Sie uns ganz einfach die gesetzliche Grundlage, aus der hervorgeht, dass sich der Posterer strafbar macht, wenn er trotz Gewerbeabmeldung weiterhin bei seinem (Ex-)Großhändler privat einkauft.

Und diesmal bitte nur ans Ausgangsposting halten, nichts hinzudichten und nichts unterstellen !

Vielleicht ermöglicht es Ihnen Ihr mittleres Bildungsniveau, diesmal ein wenig mehr zu produzieren, als „nur“ Sprüche… wie :

solche überprüfungen führt das finanzamt sehr gerne durch.
warum ist wohl klar…

Viel Spaß !

MfG
M. Grigo

langsam habe ich keine lust mehr mit dir zu kommunizieren, weil da nichts produktives mehr bei herauskommt.
tut mir leid dass du dieses thema so persönlich nimmst. ich wollte dich und niemanden anders beleidigen, oder zu nahe treten. wenn du immer noch beleidigt bist, entschuldige ich mich noch einmal.
(damit sollte es denn aber auch gut sein). ich habe den eindruck dass du offenbar noch nie kontrovers diskutiert hast. (deine äußerungen könnte ich auch als anzüglichkeiten auslegen.)

ich möchte mit meinen beiträgen auf der sachebene bleiben und nicht abdriften. ich hätte lediglich von dir als experten erwartet, dass (auf der sachebene) ein bischen mehr „hintergrund“ kommt…

gruss
linus-m

Hallo Linus,

eine Diskussion wird durch den Austausch von Argumenten belebt und nicht durch Beleidigungen oder Unterstellungen !

Ihre Art der Argumentation besteht einzig und alleine aus der Unterstellung, dass der Ursprungsposterer unlautere Absichten verfolgt.

Auf meinen ersten Einwand, dass ein Einkauf bei dem Großhändler kein umsatzsteuerliches Problem sei, reagierten Sie mit Beleidungungen und warfen mir unehrliche Absichten meinen Kunden gegenüber vor.

Insoweit sollten Sie sich tunlichst hüten, mir ein Verlassen der sachlichen Ebene vorwerfen zu wollen, denn meine Antwort war sachlich und themenorientiert.

Sie hingegen, haben es bis zum heutigen Posting nicht fertiggebracht, eine Antwort auf die Frage zu liefern, warum Sie es für unkorrekt halten, wenn der Posterer fragt, ob er nach seiner Gewerbeabmeldung bei seinem Großhändler bestellen darf.

Eine pauschale Anmerkung im Stile von: „warum ist wohl klar…“ ist kein Argument, dieser Anmerkung fehlt jegliche begründende Substanz.

Wenn Sie etwas zu bemängeln haben, dann tun Sie es konkret, benennen die Problemstellung und ggf. die Rechtsnormen, die Ihrer Ansicht nach verletzt wurden, dann kann man ggf. auch über Hintergründe sprechen.

MfG
M. Grigo