Hallo, mal angenommen, es würde sich jemand ein Auto bei einem Händler kaufen. Nun würde man nach kurzer Zeit feststellen, dass das Auto einen größeren Schaden hat „Motorschaden“ oder ähnliches. Der Händler zwar ein paar kleine Mängel aufgelistet hat. Sonst aber alles I.O wäre.Inzwischen hat sich der jenige beim Vorbesitzer informiert und heraus bekommen, das der Händler den Schaden selbst festgestellt hat und ihn so Inzahlung genommen hat. Der jetzige Besitzer versucht alles um das Problem aus der Welt zu schaffen, doch der Händler ignoeriert inzwischen alle kontakt versuche. Was könnte man dem jenigen empfehlen zu tun? Oder irgend-welche Tipps geben?Würde sich ein rechtsbeistand lohnen auch wenn es nicht um mehrere tausend € geht. Es für den jenigen trotzdem viel geld ist.
Hallo 
Nach der Sachverhaltsbeschreibung kommt strafrechtlich Betrug durch den Händler in Frage.
Zivilrechtlich kann der Käufer Nacherfüllung bzw Schadensersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, Kaufpreis mindern oder den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Zeigt sich der Händler nicht einsichtig, kann ein Rechtsbeistand natürlich helfen. Wie weit es kommen muss, damit die Kosten vom Händler zu tragen sind und ob dieser überhaupt zahlungsfähig ist, weiß ich nicht.
Droitteur
vom Vertrag zurücktreten,
Kaufpreis mindern oder den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Warum sollte er den Kaufvertrag anfechten wenn er doch nach deiner Aussage einfach zurücktreten kann?
Erstaunt der Plem
Warum so erstaunt? Er kann es sich halt aussuchen, solange für beides die Bedingungen erfüllt sind. Wäre im Falle einer Anfechtung natürlich schade um die vertraglichen Schadensersatzansprüche, danke für die Ergänzung 