Wenn man angeklagt ist und vor Gericht erscheint aber ohne Anwalt .aber man ist nicht in der Lage selbst der Verhandlung zu Folgen Richter und Anwesende würden es erkennen das der Angeklagte überfordert ist währ das Urteil rechtsmässig oder nicht ?
Hallo,
ja das gesprochene Urteil wäre gültig. Da man ja einen Anwalt seiner Wahl bzw. einen Pflichtverteidiger (z.B. in Strafsachen) mit der Verteidigung beauftragen kann.
Sollte man sich keinen Anwalt leisten können, so bestünde die Möglichkeit Beratungs- bzw. Prozeßkostenhilfe zu beantragen. Dies geschieht mittels Formular bei der zuständigen Rechtsantragsstelle des Wohnsitzamtsgerichtes.