Wenn man nicht über Kosten bei Eigenverschuldung informiert wurde müssen diese gezahlt werden?

Eine Waschmaschine steht voller Wasser und ist vermutlich defekt. Sie ist 1 1/2 Jahre alt und steht noch unter Garantie. Der Kundendienst der Firma vereinbart einen Termin für einen Techniker , der sich die Maschine vor Ort anschaut . Eine Garantieleistung. Es stellt sich heraus, dass der Ablaufschlauch zu hoch hängt , die Maschine nicht defekt ist und Eigenverschuldung vorliegt. Zu keiner Zeit wurde mit dem Kunden vereinbart, dass bei Eigenverschuldung die Rechnung vom Kunden gezahlt werden soll.
Ist er nun verpflichtet diese Rechnung zu zahlen? 

Hat jemand Ahnung von Recht und weiß was?

Das Telefonat wurde aufgezeichnet und bestätigt , dass tatsächlich keine Information bezüglich möglicher Kosten stattgefunden hat.
Trotzdem zahlen?

Hallo Nachtigall,
wer soll bei Eigenverschuldung sonst zahlen, wenn nicht der Kunde. Verstehe die Frage nicht ganz.
Gruss
Jürgen

Zu keiner Zeit wurde mit dem Kunden vereinbart, dass bei Eigenverschuldung die Rechnung vom Kunden gezahlt werden soll.

Das muss auch nicht extra vereinbart werden, denn zuersteinmal hat grundsätzlich der Kunde den von ihm beauftragten Kundendienst zu bezahlen. Und nur dann wenn es ein Garantiefall ist, übernimmt ggf. der „Garantiegeber“ die Kosten.

Oder wie stellst Du Dir das vor?
Kunde beauftragt den Kundendienst zuerst in seine Glaskugel zu schauen und nur dann zu kommen, wenn es ein Garantiefall ist???