Wenn man Schlamm als Privatperson verkauft

… hat, kann der Käufer den wieder zurückgeben, weil der zu nass ist?
Der schlamm besteht aus einem Metall, was eigentlich nicht so saugfähig ist.

… hat, kann der Käufer den wieder zurückgeben, weil der zu
nass ist?
Der schlamm besteht aus einem Metall, was eigentlich nicht so
saugfähig ist.

???

Ich sag mal so - kommt drauf an. Wenn der Verkäufer bei Vertragsabschluss gelbe Gummistiefel trug, sehe ich gewisse Chancen…

ml.

Hi,

wurden im Vertrag Dinge wie Reinheit, Qualität oder Zusammensetzung festgelegt?
Wird der Preis nach Nettogewicht oder Bruttogewicht berechnet? Also mit oder ohne Wasser. Zugegebenerweise kenne ich mich in dem Geschäftsfeld nicht aus.

Oder verstehe ich jetzt unter Schlamm was falsches?

MFG

Hallo

… hat, kann der Käufer den wieder zurückgeben, weil der zu nass ist?

Gibt es einen Kaufvertrag oder eine vorherige Schlamm-Beschreibung, aufgrund deren der Käufer sich für den Kauf des Schlammes entschlossen hat? Normalerweise gilt ja beim Privatverkauf, gekauft wie besehen. Aber wenn es sich um einen Internetverkauf handelt, gilt die Beschreibung.

Der schlamm besteht aus einem Metall, was eigentlich nicht so saugfähig ist.

Also Metallstaub und Wasser?

Viele Grüße

Es gab keinen Vertrag, es wurde telefonisch eine menge gesagt und ein Preis gesagt. Käufer ist ein Gewerbetreibender, nach zwei Wochen kam eine Nachricht dass der Metall Schlamm zu feucht ist, er würde dafür einen geringeren Preis bekommen und er will deswegen die Differenz zurück haben . Es gab wieder ein Telefonat und der Käufer hat gesagt er würde den Schlamm nächste Woche wieder bringen und will sein Geld wieder haben… es vergehen ca. 6 Wochen und es kommt wider eine Nachricht, das der Verkäufer die Differenz zahlen soll, oder er bekommt die Ware wieder.

Kann er das einfach so machen?

Es ist Metallstaub und Öl, aus einer Filteranlage die übers Wochenende gestanden hat und es Öl in der Zeit abtropft und Montagmorgens geleert wird.

Moin auch,

es muss aber doch ausgemacht worden sein, was überhaupt verkauft werden soll. Was also genau wurde vereinbart?

Ralph

Hi,

ja klar es sollte HM-Schlamm verkauft werden, denn hat er auch bekommen aber dass der Schlamm nass ist ist auch nicht zu vermeiden deswegen bekommt man auch einen geringeren Preis als für einen festes HM-Stück.

Hallo

ja klar es sollte HM-Schlamm verkauft werden, denn hat er auch bekommen aber dass der Schlamm nass ist ist auch nicht zu vermeiden

Die Frage ist nicht, ob es zu vermieden war, sondern ob es vorher dem Käufer klar war, dass der Schlamm nass ist. Also wie wurde ihm die Ware beschrieben? Das ist die Frage.

Viele Grüße

Gibt es einen Kaufvertrag oder eine vorherige
Schlamm-Beschreibung, aufgrund deren der Käufer sich für den
Kauf des Schlammes entschlossen hat?

ein kaufvertrag ist ganz sicher zustande gekommen…

Normalerweise gilt ja
beim Privatverkauf, gekauft wie besehen.

nein, das gilt nicht grundsätzlich.

Hallo

ja klar es sollte HM-Schlamm verkauft werden, denn hat er auch bekommen aber dass der Schlamm nass ist ist auch nicht zu vermeiden

Die Frage ist nicht, ob es zu vermieden war, sondern ob es
vorher dem Käufer klar war, dass der Schlamm nass ist. Also
wie wurde ihm die Ware beschrieben? Das ist die Frage.

das ist nicht die frage, wie du aus § 434 I 2 bgb schließen kannst.

Die Frage ist nicht, ob es zu vermieden war, sondern ob es vorher dem Käufer klar war, dass der Schlamm nass ist. Also wie wurde ihm die Ware beschrieben? Das ist die Frage.

das ist nicht die frage, wie du aus § 434 I 2 bgb schließen kannst.

Wieso? Gerade aus diesem Paragraphen kann man doch schließen, dass es darauf ankommt, welche Beschaffenheit vereinbart wurde. Da der Käufer den Schlamm nicht gesehen hat, war wohl die Beschaffenheit vereinbart, die ihm am Telefon beschrieben worden ist.

das ist nicht die frage, wie du aus § 434 I 2 bgb schließen kannst.

Wieso?

lies den satz 2 des absatzes 1…

Guten Tag,

er ist ja nicht mit der Qualität vom dem HM unzufrieden, sondern das der Schlamm angeblich zu nass sei und da der in Fässern abgeholt worden ist und sein Mitarbeiter den abgeholt hat, konnte er auch vor Ort sagen das es nicht ok ist.
Die frage ist ob der nach 2 Monaten von einer Privatperson eine Rücknahme verlangen kann, ich meine nur es ist ja kein fester Gegenstand und da kann ja jetzt sonstwas in den Fässern sein.

Hallo

da der in Fässern abgeholt worden ist und sein Mitarbeiter den abgeholt hat, konnte er auch vor Ort sagen das es nicht ok ist.
Die frage ist ob der nach 2 Monaten von einer Privatperson eine Rücknahme verlangen kann

Ein Händler muss die Beschaffenheit der Ware sofort prüfen, nach dem was ich weiß. Privatleute haben ein bisscen mehr Zeit.

Viele Grüße

lies den satz 2 des absatzes 1…

Kann man denn nassen Metallschlamm nicht nutzen, oder ist das unüblich?

lies den satz 2 des absatzes 1…

Kann man denn nassen Metallschlamm nicht nutzen, oder ist das
unüblich?

ich bin kein schlammexperte.
da müsste man eben sehen, was in diesem geschäftsbereich üblich ist…

Hallo,

es kommt darauf an, was mit dem Käufer vereinbart wurde, wie hoch also der Feuchtigkeitsanteil sein darf bzw. wie hoch der Feuchtigkeitsanteil normalerweise ist.
Wenn der zulässige Feuchtigkeitsgehalt nicht festgelegt wurde bzw. nicht festlegbar ist, dürfte der Käufer „schlechte Karten“ für eine Rückabwicklung haben.
§ 434 Abs. 1 BGB regelt das eigentlich ganz gut.

Gruss

Iru